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Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von NoFa, 16. Januar 2006.

  1. Hari05

    Hari05 Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Die Karte am besten direkt bei Premiere bestellen dann passiert sowas schon mal gar nicht so meine Meinung.
    :D
     
  2. Athlonpower

    Athlonpower Platin Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Premiere geht es auch nicht um die Käufer einzelner Karten, sondern um den Vertriebsweg, also Importeuer, Großhändler, Einzelhändler, das angestrengte Prozeß und Urteil in Hamburg beziehen sich ja ausdrücklich auf die Herausgabe der kommerziellen Kundendaten, die Privaten Daten sind für Premiere absolut unerreichbar, die darf der Staatsanwalt keinesfalls an Premiere weitergeben.

    Ist doch eindeutig, Premiere will den ganzen Vertriebsweg offengelegt haben um dann auch in Zukunft dagegen vorzugehen, denn warum die Privatekäufer einzelner Karten verfolgen und drangsalieren wenn nach wie vor die Karten in Deutschland verkauft werden.

    Daß es inzwsichen möglich ist, dank EU, auch die Karten ohne Probleme aus dem Ausland zu beziehen, scheint man in Unterföhring noch nicht mitbekommen zu haben.
     
  3. wollik

    wollik Silber Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Es gibt doch CD-Kopiersysteme im Hifi-Bereich bei denen der Kopierschutz nicht anspricht - damit gemachte Kopien werden gerichtlich standhalten. Dazu gab es ebenfalls einen langen Bericht beim Heise Verlag...

    Solange die Gesetze noch nicht angewendet sind, empfinde ich das eben nicht unverschämt. Neue Gesetze müssen auch in der Anwendung geprüft werden! Hinsichtlich FTPWorld hat man wohl begriffen, das solche Massenveranstaltungen unser Rechtssystem zu stark belasten - in der Anwendung hat man erkannt, daß es Schwellwerte für einen Bagatell-Bereich geben muß.

    wollik
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Wenn du ein Laufwerk hast welches nicht auf Kopierschutz reagiert dann kannst du mit jeder Handelsüblichen Software diese CD auslesen ohne das du Die wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes ungehst, weil aufgrund der Bauweise des Laufwerkes der Schutz eben nicht wirksam ist.
    Und da dieses Laufwerk im normalen Betrieb nicht dazu bestimmt ist geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken ist es auch nicht Ilegal.
    Ich hoffe das ist jetzt nicht zu unverständlich! :D
     
  5. buebelkoeck

    buebelkoeck Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Immer das alte Theater, aufgeführt von Kindern die nix wissen.

    Ich mache schon seit mehr als zehn Jahren von JEDER CD, die ich will eine vollkommen legale kopierschutzfreie Version. Gibt nichts Einfacheres und IMMER-Funktionierendes.

    Habe einen CD-Player, zwar schon alt, aber mit SPDIF-Ausgang, über den JEDE Musi rausgeht, egal welche Kopierschütze auf der noch so dummen Scheibe drauf sind. Im PC habe ich eine Soundkarte billigster Art, die SPDIF-Eingang hat.

    Voila. Am CD-Player abspielen, am PC aufnehmen, das Zeugs brennen, wech ist der Kopierschutz für immer. So einfach geht das. Und es funzt immer, ganz egal welch exotischer Kopierschutz auch drauf ist - und ist voll legal. Und ich hab nachher keine Kopie, sondern ein ORIGINAL (1:1 identisch, von mir aus auch DUPLIKAT, also hab ich die Scheibe gar ned kopiert :D )

    Jetzt wart ich auf die Kindleins, die laut schreien: "aba dickital kopieren darfst gar ned". Die sollen zu Mami laufen und dort heulen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2006
  6. baronvont

    baronvont Platin Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Genau das gleiche hab ich ja gestern auch schon gesagt!:D :winken: :D


    Warum ist das wohl so? Die sind doch sowas von Geldgeil, das ist doch schon nicht mehr normal. Erst sollst du ins Kino gehen, am besten 2x, dann sollst du dir den Film in der Videothek ausleihen und dann die DVD kaufen! Wenn man sich jetzt natürlich eine Import DVD KAUFT!!! (also legal erwirbt) reicht denen das natürlich nicht, weil der Teil "Kino" und "Videothek" wegfällt!:mad:

    Da hast du mal wieder ein gutes Beispiel für das schwachsinnige deutsche Rechtssystem aufgeführt. Was bin ich froh, dass es bis nach Holland nicht weit ist ;-)
     
  7. Nekoelschekrat

    Nekoelschekrat Neuling

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Auweia,
    und das von einem examinierten Juristen?
    Schliesst du auch ne Wohngebäudeversicherung ab, wenn du grad siehst,
    dass dein haus brennt? :D
    Als ob ne RS-Versicherung für zurückliegende Sachverahlte Versicherungsschutz bieten würde.
    Mal abgesehen von einer (im Regelfall) 3-monatien Wartezeit.

    Und das von dir benannte "umgehen" des Kopierschutzes durch analoge Datensignale passt nicht mal ansatzweise zum Thema, da hiervon nicht mal ansatzweise eines deiner zitierten Gesetze berührt wird.
     
  8. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Das wirkliche Problem ist, das es oft so ist, das in detuschland jemand anderes die Rechte hat, als im Ursprungsland.
    Ansonsten gibt es zum Glück Verleiher, die kein exclusives Videothekenfenster haben, aber so ist die Verwertungskette, und nicht nur hier auch in anderen Ländern.

    Es gibt wunderebare Versender in fast jedem Land, also Großbritantien, USA, Korea, ....

    whitman
     
  9. gnadenbrot

    gnadenbrot Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    der (strafbare)"versuch" im strafrecht ist ein interessantes feld;)

    der gesamte artikel ist recht lesenswert!
    http://66.249.93.104/search?q=cache...versuch+einer+straftat&hl=de&client=firefox-a

    der nachweis eines strafbaren versuchs ,ist recht schwierig in diesem fall zu führen.
    der strafrechtliche erfolg .der auf grund der geringen schwere der (angenommenen)schuld ,wahrscheinlich aus bußgeld oder sozialstunden bestehen dürfte , steht in keinem verhältnis ,den premiere zivilrechtlich erzielen kann.
    aber auf die argumentations-und rechtekette bin ich schon gespannt.
     
  10. james_blond

    james_blond Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben


    Übrigends sollte man nicht vergessen dass im Falle einer solchen Anschuldigung jede Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme verweigern wird. Versicherungen suchen gerne Gründe um nicht zahlen zu können und wenn man eine Piratenkarte hat und deswegen vor Gericht muss wird man sein blaues Wunder erleben.



    Wer meint sich da beruhigt zurück zu lehnen der irrt - er bleibt in jedem Fall auf den vollen Schaden selber sitzen.