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Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von NoFa, 16. Januar 2006.

  1. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Du kannst schon den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Rechtsweg unterscheiden oder?

    PS: Premiere geht es auch nicht um die Leute, die übers Ausland die Dinger beziehen. Den reichen die paar Tausend aus, die das in Deutschland gekauft haben :)
     
  2. gnadenbrot

    gnadenbrot Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    das schreibe ich hier doch schon die ganze zeit!
    strafrechtlich sieht es schlecht aus...zivilrechtlich dagegen recht gut!
    abmahnwellen gehen doch durch unseren rechtsstaat,so dass man vom glauben abfallen kann.
    abm für unterbeschäftigte juristen.
     
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Rechtsstaat? Also wenn Frau Zypries die Lobbyisten Fragt ob ihnen das Gesetz auch so recht ist - naja, ich weiss nicht. Das es noch Volk gibt das jeden Mist auch tatsächlich umsetzt steht auf einen anderen Blatt. :rolleyes:
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben!
    Mein lieber @ andy.paytv selbstverständlich darf ich mir ein Kopie zum Privaten gebrauch anfertigen und solange ich keine Entlohnung dafür verlange darf ich sie auch im Freundes,- und oder Verwarntenkreis verschenken ich darf lediglich kein Gerät für die Vervielfältigung benutzen deren Aufgabe es ist in erster Linie den Kopierschutz zu Umgehen.
    Wenn ich aber ein Gerät habe welches nicht in erster Linie der Umgehung des Kopierschutzes dient, wie z.B. das alte CD-Laufwerk in meinem Amiga, dann geht das sogar Digital.:LOL:
    Als examinierter Jurist solltest du das eigentlich wissen, aber du merkst ja nicht einmal wenn jemand wie @james_blond dir zustimmt.
    @ james_blond
    Nur weil T-Online die IP´s von Flatrate Kunden aufzeichnet und Speichert heißt es noch lange nicht das es Rechtens ist.
    Das Amtsgericht Darmstadt hat die bisher auch bei Flatrate-Kunden praktizierte Vorratsdatenspeicherung des Internetproviders für rechtswidrig erklärt. Die Speicherung von Internetverbindungsdaten sei nicht mit § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) vereinbar. Für Abrechnungszwecke seien solche Daten nicht erforderlich, stellt das Gericht fest. Geklagt und vor dem Amtsgericht Darmstadt Recht bekommen hat T-Online-Flatrate-Kunde Holger Voss, ein Systemadministrator aus Münster.
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Deswegen bewegen sich ihre Handlungen, wie ihre Art Kunden zu binden, neuerdings also am Rande der Legalität
     
  6. gnadenbrot

    gnadenbrot Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    wenn man also eine karte kauft, begeht man einen computerbetrug:confused:
    wie will man das einem richter glaubhaft machen?
    premiere muß nachweisen,dass derjenige durch den kauf einen "computerbetrug" begangen hat.
    spätestens wenn der richter das beweisstück in den slot der dbox steckt und nichts passiert,dass der verdacht einer illegalen erschleichung hinfällig ist.
    dazu gehören programmer und illegale software um aus einem stück eisen eine "smoking gun " zu machen.
    das nachzuweisen wird ziemlich schwer
    http://satundkabel.de/modules.php?o...=article&sid=6038&mode=thread&order=0&thold=0
     
  7. wollik

    wollik Silber Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Hi lieber Andy.PayTV,

    Deine Meinung zu meinen "Schwachsinnsaussagen" lasse ich mal stehen - wir haben heute ein solch perveres Rechtsystem, daß es reine Auslegungssache ist wer recht hat. Solange zu weitergegebene unentgeldliche Musikkopieren durch Freunde kein negatives Urteil gibt, gilt für mich das "bessere" Gesetz in dem es mir nicht (!) verboten ist :winken:

    Noch eine Perversion:
    Warum darf ich eigentlich rechtmäßig erworbene DVD mit dem Regionalcode 1 nicht bei Ebay versteigern?

    wollik
    PS: Im Heise Forum gibt's zum gestrigen Thema Urheberschutz auch wieder viele gute Kommentare. Man muß schon irgendwie unter Drogen stehen, bei der ganzen rechtlichen Entwicklung in Europa & USA nicht durchzudrehen - ich befürchte, wir werden bald nur noch müde lächeln über 1984, Stasi & den Zeiten von Blockwärten.... :(
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Weil das die Filmindustrie nicht will und deshalb jeden verfolgt, der das tut. Für Europa gibt es RC2. :D RC1 erscheinen oftmals früher als RC2 und die Filmindustrie will verhindern, dass bspw. das RC2 Gebiet den Film schon vorher bekommt :D. Ansonsten hätten sie sich ja die Regionalcodes von vornherein schenken können. Die haben schon ihren Sinn, wenngleich nur einen für die Filmindustrie.

    Für Ebay.de gilt zudem, dass Import DVD's kein FSK Rating haben und damit nach Jugendschutz automatisch als "keine Jugendfreigabe" gelten, auch wenn es die RC1 von "Findet Nemo" is. Ergo...der Verkauf ist auch deshalb bei Ebay.de verboten..siehe AGB zu "FSK 18" & Co.

    Selbiges gilt bspw. auch für Import Computerspiele.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2006
  9. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Dann zeig mir mal, wie Du mit einem einfachen CD-Laufwerk einen digitalen Kopierschutz umgehen willst, bzw. eine "Sicherungskopie" anlegen wirst (außer analoge Kopien, die weiterhin zulässig sind, da keine Umgehung des Kopierschutzes). Du musst letztendlich Software nutzen, deren Aufgabe es ist, diesen Kopierschutz zu umgehen. Damit ist die Sache klar.

    Mir ist das völlig egal, was Du (ihr) an Sicherungskopien anlegt etc. Ich finde es einfach nur gelinde gesagt unverschämt, sich hier hinzustellen und das als rechtskonform zu preisen. Ich wünsche keinem, dass er mal in die Lage kommt, wo dies einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Mal sehen, wen Du (ihr) dann noch mit diesen Fabulierungen beeindrucken könnt. Und noch mal, bitte dann auch strafrechtlich und zivilrechtlich unterscheiden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2006
  10. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Ich empfehle mal zu recherchieren, was zum strafrechtlichen Versuch bereits ausreicht...

    Desweiteren gilt im Strafrecht der Amtsgrundsatz und nicht wie im Zivilrecht der Beibringungsgrundsatz. Sprich Premiere muss gar nichts beweisen. Das tun für sie die Strafverfolgungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft sowie später das Gericht. Premiere hat lediglich einen Anfangsverdacht im Strafantrag schlüssig darzulegen, aufgrund dessen die Behörden tätig werden, was ja jetzt geschehen ist.

    PS: Ich habe lediglich gesagt, dass diese Straftatbestände in Betracht kommen juristisch, ob sie tatsächlich einschlägig sind, obliegt den Behörden und letztendlich der Würdigung des Gerichtes. Also bitte erst lesen und dann losschreiben...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2006