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Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von NoFa, 16. Januar 2006.

  1. baronvont

    baronvont Platin Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Also ich lese da jetzt raus, dass ich CDs und DVDs für privaten Gebrauch kopieren darf, solange ich keinen Kopierschutz umgehe. Also darf ich auch weiterhin Kopien auf Kassette für mein Autoradio machen (hab leider kein CD-Radio:().
    Wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt eine CD mit Kopierschutz habe, die in den DVD-Player werfe und den DVD Player an den digitalen Eingang an den PC hänge und dort wieder aufnehme? Dann hab ich ja den Kopierschutz auch nicht umgangen, weil das Audiosignal was ich aufnehme ja nicht kopiergeschützt ist.
     
  2. gnadenbrot

    gnadenbrot Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    andy:winken:
    das hat eigentlich nichts mahr mit dem eigentlichen thema zu tun!

    nur so viel,wo kein kläger ist auch kein richter...
    clone_cd clone_dvd any_dvd sind allesamt nicht mehr in deutschland erlaubt.
    wen juckt das ?

    ebay deutschland wird mit sicherheit massiv von premiere unter druck gesetzt,damit es mit den betreffenden karten kein geschäft macht.
    schau mal bei ebay holland nach! da fällt in deutschland ein sack pay-tv um.
    diverse händler in uk scheren sich auch einen feuchten kericht um den premieresack.
    das geschäft mit den karten kann man bestenfalls eindämmen,mehr nicht.

    die tollen technischen gegenmaßnahmen von premiere lassen ja auf sich warten,scheint wohl schwieriger als erwartet zu sein.
     
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Das meinte ich ja auch nicht, vllt. kennt sich ja jemand genau damit aus.
    Nur weil ich die Karte kaufe habe ich ja noch nix illegales getan.
    Und ohne Progger und EMU sind die Dinger eh wertlos.

    Wie begründet sich also die Aushebelung des Datenschutzes.
    Rein auf den Verdacht wird sicherlich kein Staatsanwalt eine Herausgabe anordnen, geschweige den einen Durchsuchungbefehl ausstellen, schon garnicht bei Privatpersonen.

    Oder auch wieder alles im Namen der "Terrorbekämpfung" ? :confused: :D
     
  4. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Ich weiß es, dass es mit dem eigentlichen Thema nicht viel zu tun hat.

    Aber zum Thema zurück. Hier geht es auch um geistiges Eigentum und Urheberrechte, die Premiere käuflich zur Verwertung erworben hat. Wenn nun Leute hier diese Cerebro Karten gekauft haben, die einen solchen Schutzmechanismus umgehen und die Karte für andere Dinge nicht geeignet ist (was wohl durch Premiere auch bewiesen wurde, da der einstweiligen Verfügung ja stattgegeben wurde) ist die Sache rechtlich eindeutig.

    Denn Premiere muss als Anspruchsteller alle für sie günstigen Tatsachen glaubhaft vor Gericht darlegen. Glaubt mal nicht, dass da keine Sachverständigengutachten von Premiere vorgelegt wurden...
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Das entscheiden in Deutschland unabhängige Richter :D
     
  6. gnadenbrot

    gnadenbrot Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    hi hi andy:)
    die haben die namensrechte für die karten:cool:

    den kausalen zusammenhang zwischen karte und unerlaubter umgehung eines zugangsdienstes muß premiere liefern,nicht der käufer widerlegen.
    da dürfte premiere schwierigkeiten haben.
     
  7. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Wen es noch interessiert.

    Strafrechtlich könnte § 265a StGB einschlägig sein, da auch der Versuch nach Abs. 2 strafbar ist und durch das Beschaffen der Karte bereits ein unmittelbares Ansetzen i.S.v. § 22 StGB vorliegen könnte. Einrichtungen dürften jedoch dann nicht nur körperlich verstanden werden, so dass auch der Empfang von Pay-TV hierunter fallen würde.

    Desweiteren kommt § 263a Computerbetrug in Betracht. Auch hier ist der Versuch nach Abs. 2 i.V.m. § 263 II StGB strafbar.

    Die rechtliche Einschätzung obliegt jetzt aber den staatlichen Strafverfolgungsbehörden und deren Einschätzung.

    Zu Bedenken gebe ich auch, dass Premiere eine sehr qualifizierte Rechtsberatung in München hat, die vorab sicherlich im erheblichen Umfang eine juristische Prüfung vorgenommen hat. Wen es interessiert, der schaue mal bei Gleiss&Lutz.com vorbei. Auf diesem Niveau findet da Rechtsberatung statt. Das ist nicht mal eben der Anwalt von nebenan, den jeder Private beauftragt...

    @ Gnadenbrot: Der Versuch ist strafbar. Die tatsächliche Durchführung ist irrelevant. Wenn Sachverständigengutachten darlegen, dass die Karte zu nichts anderem zu gebrauchen ist, wird es schwer.

    Es scheint, als wolle hier Premiere in dieser mehr als schwierigen Rechtsmaterie eine Präzedenzentscheidung erreichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2006
  8. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    "... und an Dritte weitergibst.."

    Und wenn es nicht weitergegen wird? Tja, und nuuuu?
     
  9. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Achso ... dachte schon es wäre was Ernstes ! ;)

    Weil, so gesehen darf ich ja auch "spaltbares Uran" kaufen - so ich's denn bezahlen kann.
    Alleine gesehen auch völlig wertlos.

    ... ich schweife ab :rolleyes:
     
  10. gnadenbrot

    gnadenbrot Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    da stehen doch die fälle in denen der § in anwendung kommt.
    "schwarzfahren"
    in berlin fährt man eine ganze weile schwarz(und bezahlt nicht) bis man wirklich verurteilt wird.
    ich denke mal ,dass das von mir zitierte gesetz in anwendung kommt,denn dazu wurde es einmal erlassen.