1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Schwarzseher: Eine Million Kabelkunden ohne Vertrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2024.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.401
    Zustimmungen:
    15.981
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Anzeige
    Technisch - oder rechtlich ist es kein schwarz schauen.

    Nur wenn er ein Siegel abgeknippelt hätte.
     
  2. pedi

    pedi Wasserfall

    Registriert seit:
    25. Juni 2003
    Beiträge:
    7.632
    Zustimmungen:
    5.881
    Punkte für Erfolge:
    273
    natürlich ist das schwarz fernsehen, siegel hin oder her - er bezahlt nicht dafür.
     
  3. Wechsler

    Wechsler Platin Member

    Registriert seit:
    18. November 2017
    Beiträge:
    2.135
    Zustimmungen:
    572
    Punkte für Erfolge:
    123
    Was gibt es da nicht zu verstehen?

    1. Der Mehrnutzervertrag läuft weiter? Dann schauen alle Nutzer weiter Kabelfernsehen, Mieter (und nur die!) zahlen jedoch nichts mehr dafür.

    2. Der Mehrnutzervertrag ist gekündigt, aber Vodafone versorgt das Objekt nach eigenem Ermessen weiter kostenfrei mit Kabelfernsehen und klemmt nicht zeitnah ab? Dito, aber nun zahlt niemand mehr dafür.

    Endet der Mehrnutzervertrag, wird der HÜP (und somit die gesamte Verteilung) von Vodafone stillgelegt und alle Kabelinternet- und PayTV-Kunden erhalten automatisch die fristlose Kündigung. Ist letzteres nicht passiert, versorgt Vodafone weiterhin das Objekt mit Breitbandkabel.

    Die Erfüllungspflicht (Zählerausbau, APL, HÜP stilllegen) liegt beim Netzbetreiber. Der Kunde muss niemanden schicken, um die Anlage auf eigene Kosten (!) zurückzubauen.

    Zattoo stört sich eben daran, dass der Kabelnetzbetreiber nicht sofort zum Abklemmen kommt, und behauptet wilde Dinge über "Schwarzseher".
     
  4. Koelli

    Koelli Lexikon

    Registriert seit:
    5. Januar 2003
    Beiträge:
    27.607
    Zustimmungen:
    8.231
    Punkte für Erfolge:
    273
    Ach so. Dann ist also Schwarzfahren auch kein Schwarzfahren, so lange man nicht erwischt wird oder wie....
     
  5. Wechsler

    Wechsler Platin Member

    Registriert seit:
    18. November 2017
    Beiträge:
    2.135
    Zustimmungen:
    572
    Punkte für Erfolge:
    123
    Die Schweizer verwenden den Begriff "Schwarzseher" falsch. Damit wurden früher Menschen bezeichnet, die fernsehen, obwohl sie ihre Rundfunkgebühr nicht entrichtet hatten. Seit der Haushaltsabgabe ist dieser Begriff obsolet: Da Nichtfernsehen/Nichtradiohören nicht mehr von der Beitragspflicht befreit, kann niemand mehr "schwarzsehen", sondern nur "schwarzwohnen".

    Mit irgendwelchen Kabelanschlüssen hatte das Ganze aber nie zu tun.
     
  6. pedi

    pedi Wasserfall

    Registriert seit:
    25. Juni 2003
    Beiträge:
    7.632
    Zustimmungen:
    5.881
    Punkte für Erfolge:
    273
    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    wenn du kabeltv hast, und z.b. voafon dafür nicht bezahlst, ist das schwarzsehen.
    damit hat die rundfunkgebühr absolut nichts zu tun.
     
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.401
    Zustimmungen:
    15.981
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Diese Vergleiche wieder...:p

    Wenn du ohne zu zahlen ein Verkehrsmittel besteigst, begehst du eine Beförderungsleistungserschleichung.

    Wenn du TV über ein Kabel schaust, wo du nicht für zahlst ,ist das unmoralisch, hat aber keine rechtlichen Folgen.

    Ist wie eine Leistung die du nicht bestellt hast.
     
  8. Wechsler

    Wechsler Platin Member

    Registriert seit:
    18. November 2017
    Beiträge:
    2.135
    Zustimmungen:
    572
    Punkte für Erfolge:
    123
    Wenn ich also Kabel-TV von der Telekom habe und "voafon" dafür nicht bezahle, ist das "Schwarzsehen".

    Verstehe!
     
  9. pedi

    pedi Wasserfall

    Registriert seit:
    25. Juni 2003
    Beiträge:
    7.632
    Zustimmungen:
    5.881
    Punkte für Erfolge:
    273
    deshab z.b. einfach richtig lesen und verstehen.
    magenta musst du ja auch bezahlen.
     
  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.776
    Zustimmungen:
    7.511
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    ...und ebenfalls eine Leistungserschleichung.

    Also kann ich, wenn ich an einem Geschäft vorbeikomme und das nicht abgeschlossen ist, den Laden ausräumen. Selbst schuld, hätten es ja abschließen können.