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Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von brixmaster, 29. April 2010.

  1. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Das wird wohl so ein Erlebnis von der Qualität sein wie mit dem minderjährigen Mädchen das in eiseskalter Nacht den Zug verlassen musste weil sie ein paar Cent zuwenig in ihrer Geldbörse hatte.
     
  2. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Mir kommen die Tränen.
    Vielleicht rentiert es sich auch vor dem Bahnhof zu stehen und auf zahlungskräftige Mitnehmer zu warten?
     
  3. camouflage

    camouflage Platin Member

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Ich sehe darin auch eine Abzocke von Eisenbahnfans, die mit der Videokamera bewaffnet sind und durch die Anlagen hüpfen.
     
  4. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Als ich mal in Hamburg zu Besuch war, hatten mich auch zwei Kontrollfreaks angehalten. Ich hab halt nach den Ticketautomaten gesucht auf dem Bahnsteig und weil ich Tourist war haben die mich laufen lassen, mir sogar gezeigt wo ich Tickets kaufen kann und mir Tipps gegeben, was ich in Hamburg unbedingt alles sehen sollte.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Die Sache geht ja noch ein wenig weiter.
    Ich wage mal sehr zu bezweifeln, dass allein durch das Betreten des Bahngeländes ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt. Schon allein deshalb, weil einem dazu ja die Bedingungen vorher ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht werden müssen.

    So lange ich von dem Unternehmen über die o.g. "Paragraphen" nicht in Kenntnis gesetzt werde, können die mich mal kreuzweise.

    Deshalb hängt ja auch an jedem (guten) Parkhaus die Parkhausordnung (=AGB) direkt in der Einfahrt vor der Schranke.

    Und eben schon allein, weil es in Deutschland absolut unüblich ist, eine Fahrsteigkarte kaufen zu müssen, sollte sich jeder Ortsunkundige hier vor Gericht auf Irrtum berufen können.
     
  6. Piekepuck

    Piekepuck Guest

    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Stimmt.

    Da war doch auch mal was mit den AGB's beim Einkaufen. Ist es nicht so, dass die am Ort wo der Vertrag abgeschlossen wird, gut sichtbar auszuhängen sind?

    Ich sehe es da genauso wie Du. Die Chancen, dass ein Gericht eine Forderung über erweiterten Beförderungsentgeld zurückweist, sehe ich als ausgesprochen gut an.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Naja, was das Einkaufen betrifft: Wenn dir die AGB vorher nicht zugänglich gemacht werden, dann gelten halt die allgemeinen Bestimmungen des BGB, mit denen eigentlich jeder Einzelhändler gut leben kann.
     
  8. TheSoundman

    TheSoundman Senior Member

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Natürlich.

    In Österreich kostet das €10,-. Der Grund ist mir gerade "entfahren"... :D, ähm, ich meinte entfallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2010
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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  10. Bimbeskanzler

    Bimbeskanzler Silber Member

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Die AGB der Bahn ist klar. Aber welche meinst du denn noch?