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Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von brixmaster, 29. April 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Dann meide einfach Hamburg und München. Dort ist das noch so üblich.

    Hmmm... Also ich hab in Deutschland noch an keiner Ubahn-Station eine "Schranke" passieren müssen. Ich kenne das von z.B. von Paris, aber in deutschen Stationen musst du maximal die Karte in den Entwerter stecken. Und selbst das ist überall anders. In Frankfurt z.B. gibt's keine Entwerter, weil die Karte schon entwertet ist, sobald sie aus dem Automaten kommt.
    In anderen Städten sind die Entwerter in den Verkehrsmitteln, in anderen am Bahnsteig.
    Dann haben einige Städte die Automaten am Bahnsteig, andere wiederum im Verkehrsmittel... Als Städtereisender hast du es hierzulande echt nicht leicht, weil es überall anders ist.

    Gag
     
  2. Piekepuck

    Piekepuck Guest

    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Und nicht befördert worden ist. :winken:Grundsätzlich ist es ja Gott sei Dank noch so, dass jeder der sich mit einem Rechtsanspruch an einen wendet, diesen auch eindeutig zu belegen hat.
     
  3. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Wer es ganz genau wissen möchte, kann es im §6 und §9 der Beförderrungsbedingungen gerne nachlesen ;) http://www.hvv.de/pdf/fahrkarten/GMT012010.pdf

    Mir scheint das aber in der Tat ein sehr theoretischer Fall zu sein, den sich die MOPO da zurecht geschustert hat. Das Thema Bahnsteigkarte taucht so einmal im Jahr immer mal wieder in der Presse auf - meistens dann wenn mal so fast gar nichts passiert ist und die Zeitung gefüllt werden muß.

    Ansonsten hat Gag natürlich damit recht, dass es in jedem Verkehrsverbund Besonderheiten gibt. Immerhin braucht man sich in Hamburg auch nicht mit Entwertern abgeben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2010
  4. Piekepuck

    Piekepuck Guest

    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Na das passt ja wie die Faust aufs Auge. Die schreiben doch selbst, dass das erhöhte Beförderungsentgeld nur dann fällig wird, wenn der Fahrgast keine gültigen Fahrausweis vorlegen kann.

    Eine Bahnsteigkarte ist kein Fahrausweis.
     
  5. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Und wenn ich einen "fahren" lasse, bin ich dann auch fällig?

    Oh Mann, sonst noch alles senkrecht?
    Gehirn einschalten und gut is.
    Aber destotrotz gibt es bestimmt genug GH-Amputierte die auf sowas reinfallen.
     
  6. SvenC

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  7. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Das ist doch da ganz genau beschrieben:

    "Das gleiche gilt, wenn er bei Prüfungen in einem abgegrenzten Bahngebiet weder einen gültigen Fahrausweis
    noch eine gültige Bahnsteigkarte vorzeigt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist auch dann zu zahlen, wenn
    jemand ein Fahrzeug ohne gültigen Fahrausweis oder ein abgegrenztes Bahngebiet ohne gültigen Fahrausweis
    oder gültige Bahnsteigkarte verlässt. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt."
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2010
  8. Bastiii

    Bastiii Foren-Gott

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Finde es ja in Ordnung, dass rumlungerne Leute da nicht den ganzen Tag abhängen sollen, aber das ordentliche Leute eine Strafe zahlen müssen fürs Freunde verabschieden finde ich schon happig.
     
  9. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
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    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Also wenn mich jemand verhaften will, der nicht uniformiert ist oder sich nicht
    irgendwie als Staatsdiener ausweisen kann, der hätte schlechte Karten.
    Sobald der mich anfasst, gibts ein paar auf die Nuss! :wüt:

    Wen meinst du mit GH? Den weiter oben?

    :winken:
     
  10. Piekepuck

    Piekepuck Guest

    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Als erstes muß ich mal ganz deutlich sagen, dass ich es immer wieder äußerst erfrischend finde, wenn sich solche Einrichtungen Regelwerke mit Paragraphen schaffen. Als wolle hier man die allgemeine Obrigkeitshörigkeit recht profitabel ausnutzen. Frei nach dem Motto, man sei im Unrecht, weil man ja gegen Paragraphen verstoßen habe.

    Dem ist aber nicht so.

    Ohne Inanspruchnahme einer Leistung, keine Erschleichung von Leistung, kein erhöhtes Beförderungsentgelt. Die können maximal das Nachlösen einer Bahnsteigkarte verlangen, eventuell eine Bearbeitungsgebühr.

    Ich würde, wäre ich betroffen, den Weg übers Gericht gehen. Allein schon deshalb, weil ich solche Regelwerke nicht als Gesetz ansehe. Erzählen und schreiben können die viel. Was rechtens ist entscheiden andere.

    Im Übrigen sollten diese Herrschaften mal ihre grundsätzliche Haltung gegenüber ihren Kunden überdenken. Ganz ehrlich, mancher Proll scheint wirklich zu denken, dass ihm eine wie auch immer geartete Uniform unumschränkte Macht verleiht.