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Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von brixmaster, 29. April 2010.

  1. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Bahnsteigkarten braucht man in Hamburg nur für U- und S-Bahn, nicht aber für Fern- und Regionalbahn.

    Da wo früher mal Absperrungen waren, hängen jetzt riesige Schilder die darauf hinweisen, dass der Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis oder Bahnsteigkarte erlaubt ist. An diesen Zugängen werden die Bahnhöfe des öfteren vom Prüfdienst dichtgemacht und jeder der den Bahnsteig verlassen will, muß seine Karte vorzeigen. Und da natürlich jeder Erwischte behauptet, nur kurz auf dem Bahnsteig gewesen zu sein können die Personen, die wirklich nur zum Bahnsteig wollen sich für 30 Cent eine Bahnsteigkarte kaufen.
     
  2. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Bei der S-Bahn Berlin musst du noch heutzutage beim Verlassen des
    Bahnsteiges einen gültigen Fahrtausweis vorzeigen können.

    Auszug aus den aktuellen Beförderungsbedingungen:

    So könnte z.B. eine Abkürzung über den S-Bahnsteig teuer werden.

    Andererseits muss man stellenweise sogar über die Bahnsteige, z.B. am
    Bahnhof Landsberger Allee als Zugang zum Tempodrom. Oder man muss
    ein Mal ums Karree laufen.

    :eek:
     
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Was ich ja auch nicht zwingend will, wenn ich (wie geschrieben) Leute am Zug abhole etc.
    Will damit sagen, dass noch nie jemand ein Ticket sehen wollte wenn ich ohne Gepäck am Bahnsteig war.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Beförderungsbedingungen bzw ein Verstoß gegen diese sind aber immer noch kein Gesetz-und wenn Kontrolle dann sollte diese auch immer im Zug bzw Bahn erfolgen,denn das Schwarzfahren jetzt als Straftat muß ja nachgewiesen werden.

    Was anderes wäre es bei Systemen wo man einmal eine Fahrkarte zahlt und dann solange wie man fahren kann (Flatrate) wie das wohl z.b in der Moskauer Metro und anderen Systemen ist.

    (Also Sperre wo man nur durchkommt wenn man einen Fahrschein löst)
     
  5. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Im Artikel sind übrigens dermaßen viele sachliche Fehler, dass ich davon ausgehen muß, dass sich der Autor nicht eine Minute mit dem HVV auseinandergesetzt hat geschweige denn jemals im Leben S-Bahn gefahren zu sein.
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Ich muss dich hier mal berichtigen: Die "Strafe", die man zahlen muss, erfolgt nicht aufgrund einer begangenen Straftat.

    Mit dem Betreten des Bahnhofs erkennst du die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs an, der für den Fall, dass du keinen Fahrschein kaufst, ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" aufgrund des eingegangenen Vertrags erheben darf.

    Allerdings wage ich mal zu behaupten, dass man sehr gute Chancen hat, dagegen zu klagen und sich auf Irrtum zu berufen. Denn es ist nur wenig verständlich, warum ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig wird, wenn man doch gar nicht befördert werden will. ;)

    Gag
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Welche denn außer "Bußgeld" noch?
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Gut dann drössel ich das mal diesbezüglich auf. ;)

    Also wenn das nur ein Verstoß gegen die AGBs ist ,so hätten die Kontrollettis auch kein Recht mich festzuhalten
    denn diese sind ja keine Beamten sondern ganz normale Privatleute- und Privatleute haben nur bei Straftaten das Recht jemanden festzusetzen
    also Ladendiebstahl oder eben Schwarzfahren.

    Bei Ordnungswidrigkeiten auch nur Beamte der Ordnungsbehörde der Stadt oder Polizei.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2010
  9. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Und in Köln und dem Bauernh^ähmDüsseldorf nebenan auch nicht. Im Ruhrgebiet habe ich sowas auch noch nicht gesehen, in Budapest ebenfalls nicht.
     
  10. FilmFan

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    AW: Schwarzfahrer - in Hamburg reicht schon das Betreten des Bahnsteiges ?

    Wie sieht es denn aus, wenn man eine Rolltreppe oder einen Fahrstuhl zur Beförderung am Bahnsteig verwendet? :D