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schwaches Kabelsignal im Haus, wer zahlt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Barca4life, 6. November 2006.

  1. Barca4life

    Barca4life Junior Member

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    Hallo!

    Hatte irgendwo schonmal einen Thread zum Thema eröffnet, aber finde ihn nicht mehr.
    Jedenfalls wohne ich in einem Mehrfamilienhaus in einer WG und wir empfangen Kabelfernsehen via Ish.
    Das normale Fernsehbild ist schon rel. schlecht in jedem Zimmer, aber Digital-Fernsehen (Premiere, Arena) geht aufgrund des schlechten Signals garnicht (Receiver und Smartcard funktionieren bei einem Kumpel).
    Nun rief ich gerade den Vermieter an und dieser meinte darum müsste ich mich selber kümmern weil im Mietvertrag nichts vereinbart wäre und Fernsehen eben meine eigene Sache ist.
    Im Mietvertrag steht garnichts über Kabelfernsehen, nur das der Mieter mehr Nebenkosten hat, wenn das Kabelfernsehen erstmals installiert wird. In unserer Wohnung war aber schon vorher Kabelfernsehen vorhanden, nur ist eben das Signal zu schwach.
    Wer muss jetzt den Techniker bezahlen? Das Problem liegt wohl eindeutig im Haus und nicht in der Wohnung.
     
  2. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    AW: schwaches Kabelsignal im Haus, wer zahlt?

    Hallo,

    das läßt sich leicht feststellen --> eigene Beiträge.

    So wie die Situation beschrieben wurde bzw. sich die Situation für mich darstellt, bezahlt der den Techniker, der ihn bestellt.
    Am Ende kann es sogar güsnstiger sein, wenn ihr euch einigt und dies selbst in die Hand nehmt. So werden Personen gleich vermieden, die nur die Hand zusätzlich als Vermittler aufhalten.

    Vieleicht läßt sich sogar aus der Ferne eine Art Hilfestellung geben?
    Da sich bisher keiner zuständig fühlt, scheint auch der Hausübergabepunkt (HÜP) und alle folgende Bauteile zugänglich zu sein. Wenn dies der Fall ist, wären genauere Angaben zu den eingesetzten Bauteilen, Art der Zuführung (einzelne Leitung zu jeder Wohnung/ Dose oder von Dose zu Dose?) und Bezeichnungen dienlich.