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Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2018.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Doch, die Rechte haben sie leider, da die Ministerpräsidenten die Rundfunkanstalten mit einer Reihe von Freifahrscheinen wie zum Beispiel der Möglichkeit, Pfändungen ohne Prüfung durchführen zu dürfen, ausgestattet haben. Die Fehler haben die Landespolitiker gemacht.
     
  3. LizenzZumLöten

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    Den MP's der Länder bleibt doch letztendlich kaum etwas anderes übrig als die Rechte einzuräumen.
    Wenn man mal das Gegenbeispiel ohne dieses Recht überdenkt, würden viele Zahlungspflichtige die gegen jedwede Rundfunkgebühr sind die Zahlung meiden, was zu Fehleinnahmen führen wird, ... es würde dann sicherlich nicht lange dauern bis ein erster Pflichtbewusster Rundfunkgebührenzahler wegen der "Ungleichbehandlung/unterlassenem Inkasso" eine Klage einreichen wird, was letztendlich dann in einer Verpflichtung Seites des Obersten Gerichtes enden dürfte das die Länder Maßnahmen/gesetzliche Änderungen ergreifen müssen um sicherzustellen das das Inkasso durchgeführt werden kann und auch wird, es sei denn das Bundesland zahlt die Gebühr selbst für seine Bürger.
     
    Volterra gefällt das.
  4. KTP

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    Diese Herrschaften basteln sich ihre Gesetze so,wie sie sie brauchen,- also macht es überhaupt keinen Sinn,dagegen zu klagen !
    Ich zum Beispiel gebe denen sogar teilweise recht,nur in meinem Fall nützt denen ihr sogenanntes Recht absolut nichts,da ich das Geld aus finanziellen Gründen nicht bezahlen kann !