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Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 6. September 2012.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    So wird es sein.
     
  2. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Das wird es sein.

    Oder doch nicht?

    Juramagazin: Besitz und Eigentum
     
  3. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Eigentümer-Besitzerverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechtsfragen.

    Jeder juristische Erstsemester jubiliert bei dem Scheiß :cool::D

    @ Nelli: Du liegst da neben der Sache.


    @ Theo.Lingen: Sofern Du dann Eigentum und Besitz hier erklärt hat, startet die nächste Herausforderung: Bring den Leuten mal das Abstraktionsprinzip zwischen dinglichem und schuldrechtlichen Rechtsgeschäften bei.:winken:
     
  4. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Puh. :D
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Nicht nur die. Sowas wird auch im Ingenieursstudium in der Vorlesung "Produkthaftung" (so hieß es zumindest bei mir) als erstes erklärt.
     
  6. Lechuk

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    In Hausmeister und Gebäudetechnikerlehrgängen wird so etwas auch erläutert, Nelli hätte ein großartiges Gelächter ausgelöst.
    Schwer sich bei solchen beharrlichen Standpunkten wieder ins Klassengefüge einpassen zu können. ;)
     
  7. Nelli22.08

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Schlag Du auch noch in diese Bresche.
    Ich habe Recht. Und das wissen die anderen Trolle auch. Die drehen das nur wieder ins falsche Licht.

    Wem das Grundstück gehört gehören auch die Gebäude die drauf stehen.
    Das ist nun mal so.
     
  8. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Mensch Nelli. Jetzt glaub einem doch mal was.

    Du meinst eine ganz andere Sache.

    "Etwas gehören" und etwas "besitzen" ist aber ein Unterschied.

    Besitz ist eine tatsächliche Rechtsposition. Stell es Dir bildlich vor, dass Du die Hand anlegen kannst und die tatsächle Verfügungsgewalt / Gewahrsam hast.

    Eigentum ist die rechtliche Geschichte.

    Kleines Beispiel:
    Jemand stiehlt etwas. Der hat es in der Hand und übt tatsächlichen Gewahrsam aus. Er ist Besitzer.

    Rechtlich ist er dazu aber gar nicht befugt. Er ist nicht Eigentümer.


    Das Rechtsphänom das Du ansprichst ist jenes eines gestzlichen Eigentumerwerbs. Ganz vereinfacht gesagt, kann man Eigentümer werden durch Rechtsgeschäft ( Verkauf ) aber auch auf gesetzlichen Vorschriften. Und da gehört in etwa das rein, das Du meinst. Sofern an einer Immobilie etwas zu einem festen Bestandteil wird, wird man automatisch Eigentümer der eingebauten Ware, wenn man Eigentümer (nicht Besitzer ! ) des Hauses ist.

    Es ist nicht fein, dass Du hier andere als Troll bezeichnest, ohne selber richtig Ahnung von der Materie zu haben :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2012
  9. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Man kann sogar noch sagen, dass der Eigentümer nicht zwangsläufig der Besitzer ist, z.B. vermietetes Objekt: Das Objekt gehört zwar jemanden, aber wenn es vermietet ist, ist es im Besitz des Mieters.

    Und das ein Objekt auf einem Grundstück automatisch dem Grundstückseigentümer gehört, ist falsch. Ein Grundstück kann durch aus Fr. Meier, aber das Gebäude darauf Hr. Müller gehören.
     
  10. Creep

    Creep Guest

    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Und wenn wir jetzt noch den Aspekt der Ersitzung ins Spiel bringen, ist die Verwirrung vollkommen :D