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Schande für Berlin

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 17. Juni 2019.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Grundsätzlich darf jeder im ö.D. Beschäftigte rechtswidrigen Anweisungen widersprechen oder zumindest seine Zweifel an deren Rechtmäßigkeit äußern.
    Kann halt passieren, dass das in der Personalakte vermerkt und er dann künftig bei Beförderungen "übersehen" oder auch mal "aus Gründen der Fürsorgepflicht auf einen anderen Posten umgesetzt" wird (ich kenne da einen, dem das ähnlich ging, weil ihn political correctness und finanzielle Vorgaben weniger interessierten als die ordnungsgemäße Umsetzung von Gesetzen :whistle:).
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2020
  2. Cro Cop

    Cro Cop Guest

  3. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    grummelzack gefällt das.
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Warum?? Kann jeder wählen wem er möchte.
    Auch Staatsanwälte.
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  6. grummelzack

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    Wählen ja. Die Hände des anderen waschen und umgekehrt, sollte man kontrollieren, ob die auch sauber sind.
     
  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Wählen, ja. Aber absichtlich die Ermittlungen gegen Parteifreunde sabotieren, nicht.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Wähler sind keine Parteifreunde. Das benötigt einer Mitgliedschaft in jener Partei.
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  10. Eike

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