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Schande für Berlin

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 17. Juni 2019.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Mich stört an Chebli, dass sie von nichts eine Ahnung hat. Aber davon reichlich viel.
     
    atomino63, R2-D2, SteelerPhin und 2 anderen gefällt das.
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Vorsicht, das könnte Dir als rassistisch, islamophob und frauenfeindlich ausgelegt werden ;).
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Könnte? Das wird es! ;)
     
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  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nö.:)

    Du willst aber auch nicht wissen, was ich für 15.000€/month alles sagen würde. :ROFLMAO:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Oktober 2020
    Wolfman563 gefällt das.
  5. SteelerPhin

    SteelerPhin Foren-Gott

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    Mich (Deutscher mit Migrationshintergrund), stört Frau Chebli gewaltig, sowohl ihre politischen Ansichten, als auch ihr Geltungsdrang in der Öffentlichkeit, sich immer als Opfer darstellen zu müssen (Frau, Muslimin, Migrationshintergrund....gäähn).

    Bin ich jetzt auch ein Rassist?
     
  6. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Computer sagt: JA
     
    Schnellfuß und Redfield gefällt das.
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ja ein Computer mit Dos System und 486er Prozessor. ;)
     
    AlBarto gefällt das.
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und grünem Gehäuse. :D
     
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ob dieser Eilantrag das Gesetzt zum Mietendeckel bzw. die dort vorgesehen Absenkung der vertraglich vereinbarten Mieten vor dem inkraftreteten vom Mietendeckel vorläufig stoppen kann ist schwer absehbar, denn die Richter werden ohnehin in dem Eilverfahren nur eine Folgenabwägung treffen müssen zwischen was passiert, wenn 1. § 5 MietenWoG Bln erst mal angewendet wird und später vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig und damit nichtig beurteilt oder 2. die Vorschrift erst mal ausgesetzt wird und das Verfassungsgericht dann entscheidet, daß die Norm rechtmäßig ist.
    Bei der Entscheidung wird das Verfassungsgericht zu beurteilen haben, was passiert, wenn die Mietkürzung nach § 5 MietenWoG Bln zunächst greift, das Gericht im Sommer 2021 entscheidet, daß die Regelung verfassungswidrig ist und dann mehrere hunderttausend Berliner Mieter rückwirkend ab dem 23. November die höhere Miete nachzahlen müssen.
    Wenn dagegen § 5 MietenWoG Bln vorläufig nicht angewendet wird, das MietenWoG Bln sich als verfassungsmäßig erweisen sollte, entsteht den Mietern kein Nachteil. Sie können die Überzahlung schlicht von der Miete abziehen.

    Diese Folgenabwägung hat nichts mit der Frage zu tun, ob das Gesetz verfassungswidrig ist, anhängige Verfassungsbeschwerden Aussicht auf Erfolg haben.

    Mietendeckel: Gericht könnte zweiten Teil des Gestzes stoppen - WELT
    Mietenminderungen ab 23. November: Bundesverfassungsgericht verhandelt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel - Berlin - Tagesspiegel
     
    grummelzack gefällt das.
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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