1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Schande für Berlin

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 17. Juni 2019.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.787
    Zustimmungen:
    13.625
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    Anzeige
    Nirgends. Muss immer alles ein Skandal sein?
     
    Cro Cop gefällt das.
  2. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

    Registriert seit:
    22. Dezember 2007
    Beiträge:
    6.818
    Zustimmungen:
    6.827
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Sony KD-55XD8505/Dreambox 8000HD//SONY WH-1000mx2 und IphomeXR 64GB, BDP S-6200//Front:nubox 381, Rear: DS301, Center: CS411, Subwoofer: AW441; AV: Denon x4200
    Der Kontext fehlte ohne dein Kommentar. Hierbei müssen wir beachten, dass meistens ein Skandal folgt, wenn wir nichts dazu schreiben. Ich denke, da hätte ich mich jetzt auch getriggert gefühlt. :)
     
    Nelli22.08 gefällt das.
  3. atomino63

    atomino63 Board Ikone

    Registriert seit:
    20. November 2004
    Beiträge:
    3.621
    Zustimmungen:
    48.558
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    beyerdynamic, canton, hifiman, marantz, panasonic, pro-ject, sennheiser, sony, technisat
    So, wie heißt denn deiner und was hat er für dich zurecht gebogen und wie teuer war das?
     
  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2008
    Beiträge:
    2.201
    Zustimmungen:
    4.601
    Punkte für Erfolge:
    213
    Habe ich geschrieben, daß die Wähler die Hände der Staatsanwalt waschen? Nein.
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    207
    Zustimmungen:
    3.013
    Punkte für Erfolge:
    193
    Das System ist nicht krank. Mir erschließt sich nicht warum man Eigenbedarfskündigungen verbieten sollte. Schließlich kann sich auch im Leben des Vermieters etwas ändern, was eine Eigenbedarfskündigungen notwendig macht.

    Und mal erhlich die Frau ist 81 und Demenzkrank. Normalerweise sollte man meinen wäre die im betreuten Wohnen besser aufgehoben.
    Was möchte oder was macht diese alte Dame als einzelne Person mit einer Wohnung von satten 180m² in Berlin? Diese riesige Wohnung kann sie weder unterhalten geschweige denn sauber halten.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.787
    Zustimmungen:
    13.625
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.488
    Zustimmungen:
    16.308
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Das Interesse eines Mieters als schwächerer Part ist immer von Vorrang.
    Abgesehen hatte ich schon eine Einschränkung ausgeführt.
    Und wenn das nicht mehr der Ursprungsvermieter ist, sprich die Wohnung neu verkauft wurde, ist das Interesse des Mieters um so relevanter.
     
    Mario789 gefällt das.
  8. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Wie auch immer, ein Staatsanwalt muss immer unparteiisch agieren. Sollte es in diesem Fall nicht so gewesen sein, ist das ein Skandal. Wenn nicht sogar auch eine Straftat.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. August 2020
    atomino63 gefällt das.
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    207
    Zustimmungen:
    3.013
    Punkte für Erfolge:
    193
    Eigenbedarf ist und bleibt immer eine Abwägungsgeschichte. Zum muss der Eigenbedarf bei einer Kündigung auch begündet werden. Deine Einschränkung würde lediglich dazu führen, dass man die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung generell in jeden Mietvertrag mit aufnimmt. Ist aber nach aktueller gesetzeslage abslouter blödsinn. Wofür gibt es sonst § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB?
    Wenn sich jemand eine Wohnung oder ein Haus kauft, dann macht er das in der Regel weil er darin wohnen möchte und nicht aus nächstenliebe zu anderen Personen.
    Diese 180m² Wohnung wäre für eine Familie mit meheren Kindern ideal. Aber nicht für eine 81 jährige Alleinstende Demenzkranke Rentnerin.
     
  10. atomino63

    atomino63 Board Ikone

    Registriert seit:
    20. November 2004
    Beiträge:
    3.621
    Zustimmungen:
    48.558
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    beyerdynamic, canton, hifiman, marantz, panasonic, pro-ject, sennheiser, sony, technisat
    Das, wäre ein Skandal.

    Nicht die Frage, wen oder was dieser Staatsanwalt wählt. :)
     
    Cro Cop und NurderS04 gefällt das.