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Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Dezember 2014.

  1. genekiss

    genekiss Gold Member

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Abschaffung der Zwangsgebühr .......wo kann ich Unterschreiben .
     
  2. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Egal wie und was ich bin der Meinung der Rundfunkbeitrag muß abgeschaft werden.
    ARD, ZDF und die anderen ÖF´s verschlüsseln und dann an Interessenten eine Smartcard versenden und freischalten und dafür dann die Gebühren zahlen.
    So könnte jeder selbst entscheiden ob er die ÖF´s empfangen will oder nicht.
    Ich verstehe sowieso nicht warum wir die Bürger das alles so mit machen, wir zahlen für ganz Europa die Gebühren von ARD und ZDF und die andern Länder schauen auf unsere Kosten kostenlos mit.
    Darum bekommen ARD und ZDF auch keine Senderechte von Blockbuster und Serien, weil alles unverschlüsselt in die weite Welt ausgestrahlt wird.
    Verschlüsselung mit Smartcardvergabe für Interessenten die dafür zahlen und ein Ausschluss für andere Länder die nicht für ARD und ZDF zahlen, das wäre gerechter.
    Mich interessieren ARD und ZDF überhaupt nicht, da ich mir diese Sender nicht anschaue und da ist es ungerecht, das ich dann auch noch gezwungen werde dafür zu bezahlen.

    Euch allen wünsche ich Frohe Weihnachten!:winken:
     
  3. LHB

    LHB Institution

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Ab da höre ich auf zu lesen!

    Freu dich mal nicht zu früh!

    Tja...wer nur privates Werbefernsehen schaut... :rolleyes:

    Wo werden die immer mehr? Du leidest unter Verfolgungswahn!

    Dann würden die ÖR aber zu Grunde gehn. So sind die hochwertigen Sendungen nicht mehr finanzierbar! Und D würde dann allein mit den Privaten völlig verblöden! Aber das würdet ihr Unterhaltungszombies sogar noch gut finden! Bloß das Gehirn nicht nutzen! Nur mit US-Trash berieseln lassen! :eek:

    Blockbuster...wenn ich das Wort schon lese/höre, bekomme ich Krämpfe! Für so einen Scheiß gibts die Privaten! Schaut euch die an! Die Werbung dort habt ihr verdient!
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2014
  4. LHB

    LHB Institution

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    ..........
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2014
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Da die Entscheidung was den deutschen Rundfunk (außer DW) angeht bei den Ländern und nicht beim Bund liegt ist dieses Gutachten nicht mehr als Klopapier.
     
  6. Wambologe

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Kann einer von euch beiden den Satz zitieren, in dem eine Rundfunksteuer verboten wird? Das erste Urteil enthält nur das Wort "steuern", das dritte verweist auf die Umsatzsteuer).

    Es ist Weihnachten und ich will jetzt nicht besonders viel rumeiern. Es steht nirgendwo etwas von einer Rundfunksteuer. Das Bundesverfassungsgericht musste noch nie über eine Rundfunksteuer entscheiden und das Bundesverfassungsgericht hat nur gesagt, dass der Staat nicht über den Rundfunk zu entscheiden hat (weil die Gesetzgebungskompetenz dahingehend bei den Ländern liegt) und Rundfunk staatsfrei organisiert werden muss.

    Nirgendwo wird ausgeschlossen, dass der Staat sich generell nicht mit Rundfunk-Themen beschäftigen darf. Das erste Urteil nennt, dass sich der Staat beispielsweise um die Übertragungswege kümmern darf. Davon abgesehen darf sich der Bund auch um Auslandssender kümmern, siehe Deutsche Welle (legitimiert durch Artikel 32 Grundgesetz). Zumindest ließ das Bundesverfassungsgericht diesen Aspekt in seinem ersten Urteil offen, da es sich um kein innerdeutsches Produkt handelt. Finanziert wird die Deutsche Welle durch Steuergelder und dahingehend würde wohl nichts der Verfassung widersprechen, wenn der Bund die Kosten durch eine neue Steuer auffangen wollte.

    In seinen Rundfunkurteilen hat das Bundesverfassungsgericht auch bereits klar gestellt, dass es ihm eigentlich egal ist, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert wird. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass der Rundfunk gemäß des Rundfunkauftrags ausreichend finanziert ist und weder Bund noch Länder über die Finanzierung Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Sender nehmen können. Aus dem 6. Rundfunkurteil: "Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, für eine ausreichende Finanzierung des verfassungsrechtlich geschützten Programmangebots zu sorgen. Andernfalls könnte die Rundfunkfreiheit, die staatliche Einflußnahmen auf das Programm verbietet, durch finanzielle Maßnahmen umgangen werden. Dagegen erstreckt sich der grundrechtliche Schutz nicht auf einzelne Finanzierungsarten. Entscheidend ist allein, daß der Rundfunk auch finanziell in die Lage versetzt wird, seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen." In den weiteren Rundfunkurteilen hat das Bundesverfassungsgericht weitere Anfroderungen an eine Finanzierung gestellt.

    Aber die gute Nachricht für euch und alle anderen, die sich schwer tun, die vollständigen Urteile zu lesen und auch zu verstehen: Ihr müsst das auch gar nicht lesen. Es gibt nämlich einen ganz anderen simplen Grund, wieso eine Rundfunksteuer nicht verboten ist. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden. Der Bund könnte eine Rundfunksteuer zusätzlich zur Rundfunkgebühr erheben und die Einnahmen ausschließlich für das Auffüllen der Rentenkasse verwenden. Ihr werdet in keinem der Rundfunkurteile eine Zeile finden, die das verbietet.

    Ein mögliches Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist auch, dass die KEF wie bisher den Bedarf ermittelt und die Länder diese Summe aus ihrem vorhandenen Haushalt aufbringen ohne eine Gebühr zu erheben. Soweit dürftet auch ihr zustimmen. Und ihr dürftet auch zustimmen, dass der Bund Geld an die Länder zahlen darf. Damit stünde nichts im Weg, dass Bund und Länder sich darüber verständigen, dass der Bund ohne Diskussion den Ländern jährlich eine Summe in Höhe des von der KEF ermittelten Bedarfs überweist. Das wäre analog zu den Entscheidungen des KEF-Verfahrens eine staatsfreie Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil weder der Bund noch Länder die Höhe der Finanzierung festlegen. Um das ganze noch wasserfester als nötig zu machen, könnte die Zuwendung des Bundes einfach als nicht-zweckgebundene Förderung vereinbart werden. Und damit der Bund kein Finanzloch hat, könnte er eine neue Rundfunksteuer einführen, ähnlich wie er auch einfach die Einkommenssteuer erhöhen könnte.

    In diesem Sinne: Nutzt die freien Tage, um eure Allgemeinbildung zu verbessern, um euch nochmals in Ruhe die Rundfunkurteile durchzulesen und sie zu verstehen. Dann könnt ihr wieder hier mitreden. Danke.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2014
  7. Terranus

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Einen von der Allgemeinheit finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll es auf alle Fälle weiterhin geben, das unterstütze ich voll und ganz. Ansonsten fallen auch noch die kleinsten Nischen weg und es wird nur noch QuotenTV gemacht.
    Dennoch halte ich es unumgänglich, dass ARD/ZDF auf absehbare Zeit reformiert werden müssen. Inhaltlich und auch strukturell. Da ist in den letzten 10 Jahren viel schief gelaufen. Auch wenn es hier bei einigen nicht populär ist, aber die Pflicht, eine Rundfunkabgabe zu zahlen, wenn man die Möglichkeit hat, die ÖR Sender zu empfangen, halte ich für richtig. Man muss über die Form reden - das alleine nur an der Wohnung festzumachen halte ich für falsch. Es muss schon technisch die Voraussetzung bestehen, die Sender zu empfangen. Wer kein Internet hat, kein Handy und keine TV Geräte, der soll auch nicht zahlen müssen. Man muss sich schon entziehen können.
    Und natürlich muss die Werbung mittelfristig weg, vor allem im Radio. Die ÖR Sender sind bei einigen ARD Anstalten (hallo MDR !) kaum mehr von Privatsendern unterscheidbar. Gerade da ist der Werbekuchen knapper. Werbung braucht der ÖR nicht, auch wenn ARD/ZDF dieses Marktsegment einfach in den Häusern behalten wollen, es geht auch ohne, siehe UK, Skandinavien. Zufälligerweise mit die hochqualitativsten ÖR in Europa.
    und die ARD muss auch drüber nachdenken, ob man kleine Anstalten wie SR und RB rein aus historischen Gründen weiter am Leben hält. Inhaltliche Gründe sind nicht vorhanden.
     
  8. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    In zwei Threads verzapfst du nun den selben Schmarren. Und nein ich werde es nicht noch einmal schreiben dass das Bundesfinanzministerium zum Thema Rundfunk nichts zu sagen hat und Rundfunk immer noch Ländersache ist.

    Nein ich werde es nicht noch mal schreiben.
     
  9. FilmFan

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    Keine einzige kommerzielle Veranstaltung sollte im ÖR übertragen werden. Also entweder gibt es die Senderechte für lau oder die Veranstalter können sehen, wo ihre Werb... äh... Berichterstattung bleibt.
     
  10. genekiss

    genekiss Gold Member

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    AW: Schäuble-Gutachten: Reform oder Abschaffung des Rundfunkbeitrags

    :eek: Würde ich auch nich mehr schreiben . :winken::D