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Saturn-Gewährleistung / -Garantie bei Privatkauf

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von mikadooo, 19. Januar 2017.

  1. moznov

    moznov Guest

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    Grundsätzlich ist der Markt dein Ansprechpartner, in dem du die Ware gekauft hast.
    Aus Kulanz nehmen aber alle Märkte , einer Kette, defekte Ware zur Übersendung an den Hersteller entgegen.-
    Mit Kassenbon, du musst ja nachweisen, ob die Ware überhaupt zumindest in einem Markt der betreffenden Kette gekauft wurde..
    Oder eben einer Kopie mit Ausweisung der Serienmummer des Gerätes..Welche bei Notebooks , Handys in der Regel bei Belegerstellung eingescannt werden.
    Soweit meine beruflichen Praxiserfahrungen..
    Bei Umtausch aus Nichtgefallen kann es aber durchaus möglich sein, das dich ein Markt an den Markt verweist , wo du die Ware gekauft hast, da ja kein generelles Umtauschrecht in diesem Fall besteht.
    Es ist ja so, jeder Markt ist rechtlich selbstständig, die GF Minderheitsbeteiligte.
    Daher muss kein Markt Waren eines anderen, auch nicht aus Kulanz ,zurücknehmen.
    Üblich ist es zwar, aber der Markt, kann dir eben auch den Umtausch ( Rücknahme aus einem anderen Markt) verweigern, oder dir lediglich anbieten, eine Gutscheinkarte im Gegenwert auszustellen.
    Warum sollte ich auch täglich hier in Berlin bspw. Waren im Werte von mehreren tsd. Euro aus dem Media / Saturn vom Alex zurücknehmen ohne weiteres, nur weil der Kunde in Neukölln oder Prenzelberg wohnt und keinen Bock hat, seine Fehlkäufe wieder zum Alex zurückzubringen, sondern lieber in die Filiale in Neukölln oder Prenzelberg..

    Rücktritt, Umtausch, Reklamation und Garantie
    Garantie, Gewährleistung, Widerruf und Umtausch - wo liegt der Un
     
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  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Kassenbon ist übrigens nicht nötig.
     
  3. moznov

    moznov Guest

    Nicht, wenn Du per EC- Beleg den Kauf nachweisen kannst
    Per Zeuge ist in der Praxis nicht praktikabel, weil bei Garantiefall der Hersteller immer einen Nachweis will.
    Als Händler, der das Gerät nur für dich einschickt, kann es mir egal sein, da du dann mit dem Hersteller in Clinch gehst..
    Also im eigenen Interesse sollte der Kassenbeleg schon vorhanden sein..
    Beim Umtausch, der ja auf Kulanz beruht, wird jedoch auf Bon bestanden vom Händler.
     
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  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich hatte unlängst selbst so einen Fall, bei dem der Verkäufer (großer Markt einer Kette) erst mal und sehr hartnäckig auf den Bon bestand.
    Nach fast zwei Jahren wäre der Thermopapierzettel höchstwahrscheinlich eh nicht lesbar gewesen. :)
     
  5. derRonny

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    Wie so oft schon. Eh ein Wunder wie Mister Sonnenjunge so durchs Leben kommt. :D
     
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  6. moznov

    moznov Guest

    Naja, einen Drucker zwecks Kopie hat vielleicht nicht jeder zu Hause, aber man kann ja mal nach dem Kauf nett an den jeweiligen Infokassen freundlich nach einer Kopie des Kassenzettels fragen..
    Logischerweise will ich ja als Händler auch nicht die Arbeit an der Backe haben, eventuell Ware einer anderen Kette Garantietechnisch oder als Gewährleistungsfall auf den Tisch zu bekommen.
    Und da wiederum entscheidet ja auch das Datum im Zweifel, ob die ersten 6 Monate nach Kauf verstrichen sind, um halt vom Kunden die umgekehrte Beweispflicht einfordern zu können..
    Verrückt ist natürlich, das ich bei einem Kulanzumtausch einen Bon benötige, bei einer Reklamation aber rechtlich nicht zwingend.

    Umtausch ohne Kassenbon - Rechtsberatung

    Ich würde ja das Recht des Händlers , einen Beweis des Kunden , die Ware in meinem Geschäft gekauft zu haben,bei einem Garantie/ Gewährleistungsfall , höher bewerten, als das nicht vorhandene Recht, Ware umzutauschen, wo ich einen Bon verlangen kann.
    Übrigens ist es nicht möglich, Ware , so nur ein EC- Kartenbeleg und kein Bon vorhanden ist, in einem anderen Markt zu Reklamieren, denn an die Daten des Marktes A kommt Markt B nicht so ohne weiteres ran..
     
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  7. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    TV: Samsung TV 32 Zoll ohne Smartgedöns
    Apple TV 4
    FireTV Stick Lite
    Ich mache mir immer eine Kopie die Kassenzettels für meine Unterlagen. hat sich im Reklamationsfall wie damals beim TV den Kopfhörern oder eben der Kaffeemaschine niemand beschwert. Im Gegenteil man sagte mir das wäre gar nicht so dumm.
     
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  8. moznov

    moznov Guest

    Noch was, oftmals besteht auch die Möglichkeit, entweder bei Garantiefällen die defekte Ware direkt beim Hersteller einzusenden,
    oder es gibt einen Vor- Ort - Service ..z.B. im PC - oder TV - Bereich ab einer bestimmten Größe..
    Da müssten einige nur mal die Bedienungsanleitung bis zum Ende durchblättern, da stehen ja meist auch die Garantiebedingungen , und so könnte sich mancher Gang erspart werden..
     
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  9. Creep

    Creep Guest

    Sich im Gewährleistungsfall gleich an den Hersteller zu wenden, wäre etwas unklug, da man damit sein Wandlungsrecht verspielen kann, wenn der Fehler sich nicht dauerhaft beseitigen läßt. Beispiel: Ich schicke einen Receiver 3x zum Hersteller und habe dann immer noch das Problem. Wenn ich ihn dann beim Händler zurückgeben will, kann dieser immer noch auf seinen Reparaturversuchen bestehen. Blöd, wenn die 6 Monate gleich um sind, und ich dann die Beweislast habe. Also im Zweifelsfall Reklamationen immer über den Verkäufer. Außerdem könnte der Hersteller mir als Garantieleistung ein Austauschgerät schicken. Damit ist dann der Händler wahrscheinlich völlig raus, da es sich nicht mehr um das verkaufte Gerät handelt.
     
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  10. moznov

    moznov Guest

    Ich schrieb ja im Garantiefall.
    Gewährleistung
    tritt ja in Deutschland nur ein, wenn der Hersteller keine Garantie gibt auf sein Produkt..
    (Bzw., schränke ich mal ein, wird dich der Händler erstmal auf die Garantie des Herstellers verweisen, so dieser eine anbietet....)
    Dann muss ich innerhalb der ersten 6 Monate erstmal zum Händler..
    Danach macht es in der Regel wegen der Beweislastumkehr praktisch keinen Sinn mehr, also man sollte beim Kauf eines Gerätes schon einen Hersteller erwählen, der die eine Garantie von wenigstens 2 Jahren gibt.
    Negative Beispiele sind ja bei Konsolen zu finden, Sony etc. geben ja maximal 1 Jahr..
    Aber selbst , wenn Du Dein Gerät zum Hersteller schickst, erhälst Du ja von ihm eine Repa-bestätigung ,also da ist eigentlich kein Risiko.
    Was ein Austauschgerät angeht, das kann Dir der Hersteller auch über den Händler zukommen lassen, so die Repa nachweislich unrentabel erscheint
    und das Gerät gleichwertig ist.
    Dadurch gibt es natürlich keine " neue" Garantie, die verlängert sich durch Hemmung lediglich nur um die Zeit der Repa.
    Durch Einzelfall auch um 6 weitere Monate, ist aber nicht die Regel..
    Bei Einbau eines neuen Akkus z.B. gäbe diese 6 Monate..für den Akku, nicht aber für ein anderes auftretendes Problem, was nicht im Zusammenhang mit dem Akku steht..
    Gewährleistung nach Reparatur | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Januar 2017