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Satschüssel verboten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von John24ffm, 6. Juli 2010.

  1. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: Satschüssel verboten

    Haben gestern ein allgemeines Mitteilungsblatt vom Vermieter bekommen der macht jetzt ordendlich druck er will keine Parabolantennen an seinen Gebäuden mehr sehen
    und das alle die sich daran nicht halten in den nächsten Monaten verklagt werden die Parabolantennen zuendfernen.

    Ausserdem schreibt er das die Gerichte sowieso für den Vermieter endscheiden,
    denn für die Mieter wurde ein besonderer Vertrag mit Kabel Deutschland ausgehandelt somit ist die Informtionsfreiheit gewart.

    Aber was mich wundert das mein Vermieter Kabel Deutschland so besonders bewirbt und möglichst alle nutzen sollen,
    er hat angeblich so gute Vertragsbedingen ausgehandelt das hört sich schon sehr ähnlich wie bei den Kabel Deutschland Drückern an.

    -

    So nun bin ich im zugzwang,
    meine Digidish 33 ist eine Parabolantenne also muss doch was anderes her [​IMG]

    Hatte es letztes Jahr mit einer Selfsat H21D versucht aber da hatte ich bedenken wegen der Qualität und das Gewicht war besonders hoch
    und die Selfsat H30D gibt es jetzt diese ist deutlich leichter mit teilweise 3 Jahren Garantie könnte die eine alternative sein ?

    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2010
  2. tron007

    tron007 Gold Member

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    AW: Satschüssel verboten

    Hi!
    Die Schreiben würde ich ignorieren und die Satanlage weiterbetreiben sollte dieser Vermieter vor der Türe stehen würde ich mich auf das BGH Urteil verweisen und auf das Grundgesetz. KD ist ne Abzockerbude wie alle anderen Grossen KNB auch die wollen nur Kohle sehen also nix mit Informationsfreiheit über Kabel die gibt es nur über Sat!!!
     
  3. towomz

    towomz Board Ikone

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    AW: Satschüssel verboten

    Die Selfsat H21d ist weder zu schwer noch hat sie schlechte Empfangswerte. Ich hatte auch bei Regen noch keine Probleme.
    Je nach Transponder habe ich zwischen 10,5 und 14 dB.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Satschüssel verboten

    Du willst unbedingt BGH? Bitte!

    "Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist."

    AZ: VIII ZR 63/04, BGH



    "Das Berufungsgericht hat zu Recht entschieden, daß dem Kläger ein Anspruch darauf, eine Parabolantenne an der Metallbrüstung vor dem Wohnzimmer der von der Beklagten gemieteten Wohnung installieren zu dürfen, nicht zusteht."

    AZ: VIII ZR 118/04, BGH




    Und sag mal, für wen hältst du dich eigentlich?


    99% der Klagen wegen Sat enden nun mal vor einem Amtsgericht. Wie Amtsgerichte entscheiden wissen wir alle, aber ich rede hier von einem Trend bzw. einer Wahrscheinlichkeit. Ich zitiere dir hier knallharte Urteile, die mit mehreren Seiten begründet werden und du erzählst hier was von "unter die Nase halten". Du suggerierst damit als ob es reichen würde eine bestimmte BGH-Entscheidung in "kann"-Form (die nicht mal ein Grundrecht auf Sat einräumt) zu kennen, um damit Hausverwalter oder gar Amtsrichter zu beindrucken und sie ggf. in Ohnmacht zu stürzen. Du lebst im falschen Land, wenn du an sowas glaubst.


    Was anderes wäre, wenn Art. 5 Abs. 1 GG zwingend die Sat-Schüssel erlaubt.;)
     
  5. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Satschüssel verboten

    Es gibt Vermieter die haben Verträge mit Kabelgesellschaften das Schüsseln verboten werden und auch das Verbot vom Vermieter kontrolliert wird.
    Funktioniert natürlich nur wenn Schüssel von außen sichtbar ist.
     
  7. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Satschüssel verboten

    Sagt doch alles.

    Kannst Du Deine Schüssel " unsichtbar " mit Terassenfuss so aufstellen
    das die höchste Kante nicht über die Brüstung schaut oder nicht ?

    Bei meiner Hausverwaltung war die wichtige Frage ob ich trotz eigener
    Schüssel noch die im Mietvertrag enthaltene Kabelgebühr zahle oder nicht.

    Kann man Deine Schüssel vom Garten aus sehen ?

    Habe Digidish45 mit Sonnenschirmfuss auf Balkon stehe und all sind glücklich.

    BGH schön und gut, haben alle dran gedacht das der TE im schlimmsten Fall
    bis hin zum BGH durch die Instanzen muss ?
    P.S. Der Anwalt wird wahrscheinlich Vorkasse haben wollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2010
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Satschüssel verboten

    An Deiner Stelle würde ich mit dem Vermieter dealen ob die Schüssel bleiben darf wenn Du auch das Kabel mitbezahlst.
    Wobei mir nicht einfällt mit welcher Argumentation eine ebenerdig
    aufgestellte Digidish gerichtlich verboten werden könnte.

    Ich hab irgendwo mal Solarmodul Aufkleber für die Selfsat gesehen.
     
  9. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: Satschüssel verboten

    Ich habe keinen Balkon
    und bei mir ist die an einer Fernsterrahmenhalterung 'mobil' angebracht !

    Ausserdem ist eine Selfsat keine Parabolantenne und somit auch nicht ausdrücklich von meinen Vermieter verboten oder [​IMG]

    Und die Selfsat würde auch nur wenig auffallen wohne im 4. Stock,
    ausserdem steht das Haus so günstig das die Selfsat fast paralle zur Hauswand hängen würde.

    Eine Selfsat H30D2 wäre deutlich leichter als zum beispiel die H21D2 ,
    sodas eine H30D2 ehr keine Gewichtsprobleme mit der geklemmten Fernsterrahmenhalterung machen würde ?

    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2010
  10. Fitzgerald

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    AW: Satschüssel verboten

    Volterra ist ein Experte im Sat Recht. Von dem hab ich schon viel gelernt.

    Einer der ganz Großen hier im Forum. :winken: