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Satellittenempfang als Anrecht des Mieters

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. September 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ja, und wo ist jetzt der Unterschied für den Mieter?
     
  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Kann ich bestätigen, wenn die Anlage gut ausgerichtet ist, macht Glas bei empfangsstarken Sendern nichts. Selbst eine Markise kann den Empfang nicht stören...
     
  3. Cha

    Cha Gold Member

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    Nach 2 Fehlversuchen ist die Überschrift nun doch richtig (zumindest in der Meldung).
     
  4. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Der Mieter tritt bei Problemen aller Art mit der Hausverwaltung in Kontakt, sei es, weil etwas defekt ist, oder man Probleme mit den Nachbarn hat, oder weil man denkt, man ist benachteiligt, und der Eigentümer kümmert sich nicht genug. Halt Alltagsdinge. Oder, wenn du mal deine Miete nicht zahlen kannst.
    Wenn du etwas mietest, darf der Eigentümer darauf setzen, das du als Mieter fremden Eigentums entsprechend damit umgehst.
    Wenn du eine auto mietest, oder eine DVD, will der Eigentümer ja auch seine Mietsache unversehrt zurück.
    Genauso verhält es sich mit Wohnungen und allem was da dranhängt. Und da ist der Empfangsweg (TV,Phone,Internet) angegeben. Wie gesagt, einfach ansprechen und ausloten was möglich ist. Erspart dir als Mieter Stress und der Verwaltung und dem Eigentümer auch.
     
  5. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Als ich 2009 meinen ersten grosssen Fernseher (65 Zoll) bekam stellte ich erstmals fest , wie schlecht die Qualität war.
    Eine Messung eines Fachbetriebes stellte an den Kanälen 02+03 zu schwaches Signal am Hausübergabepunkt fest.
    UM (glaube so hiessen die damals) hatte mir mitgeteilt , daran nicht ändern zu können. Daraufhin bin ich auf Sat umgestiegen.
    Ich möchte mir nicht vorstellen , wie das Bild auf meinem jetzigen 75Zoll Bildschirm mit Kabelanschluss wäre.
    Die Aussage , die Qualität der Kabelsender sei so gut wie von Sat ist schlichtweg falsch.
    Mag sein , dass Dein Kabelanbieter bessere Qualität bietet mag so sein.
    Komisch ist nur , dass mein unmittelbarer Nachbar , der aus Bequemlichkeit noch den Kabelanschluss hat und auch einen grossen
    Ferneher hat , am Wochenende alleine dasitzt , wenn BVB über Sky übertragen wird. Bei mir ist die Hütte voll.
    Einhellige Meinung meiner Gäste , nebenan bekommt man Augenkrebs mit dem Kabelempfang.
    Das zum Thema Qualität und Kabelanschluss. Die Kosten und Sendervielfalt habe ich ausser Acht gelassen ,
    ist aber in der Praxis nicht zu vernachlässigen.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Einige BBC Sender habe ich auch im Kabel und ITV (und ITV+1) per Web-TV auch.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das mit dem "politisch gewollt" halte ich für etwas weit hergeholt. Außerdem wird das Recht der Privatleute weder eingeschränkt noch verboten. Vielmehr sind es die Privatleute selbst, die freiwillig diese Einschränkungen auf sich nehmen, weil ihnen der Wohnraum wichtiger ist, als der Empfangsweg für den TV-Konsum.
    Und zudem sollte man auch bednken, dass sich das Recht auf Informationsfreiheit nicht ausschliesslich auf den TV-Empfang bezieht. Seinen Informationsbedarf kann man beispielsweise auch via Internet befriedigen. Das dürfte u.a. auch ein Grund für die deinem Empfinden nach vermieterfreundlichen Urteilen sein.
    Die Gerichte müssen in den Streitigkeiten bzgl. des individuellen Satempfang das Grundrecht des Mieters auf Informationsfreiheit und dem Grundrecht des Vermieters auf Eigentum abwägen und das führt letztendlich zu den "vermieterfreundlichen" Urteilen. WebTV und IPTV dürften sich inzwischen auch dazu geeignet sein, der Informationsfreiheit genüge zu tun.
    Und btw heisst es "Informationsfreiheit" und dabei dreht es sich um die Informationen an sich. Auch wenn WebTV eine deutlich schlechtere Bildqualität hat, als der gleiche Sender via Sat in HDTV verbreitet, hat das auf den Informationsgehalt keinerlei Auswirkungen.

    Für Vermieter steht der Schutz des eigenen Eigentums im Vordergrund. Wenn sie keine individuellen Satempfang am Eigentum unterbinden wollen, müssen sie für Alternativen sorgen. Das kann auch eine Gemeinschaftssatanlage sein. Allerdings kann das je nach Größe des Wohnobjektes seht aufwendig werden, wenn beispielsweise jeder Wohnraum einen eigenen unabhängigen Satanschluss haben soll. In der Praxis reicht es zudem auch nicht aus, wenn nur Astra 19,2° Ost angepeilt wird. Und natürlich ist auch die urheberrechtliche Seite zu betrachten, denn jeder Sender, der in einer Gemeinschaftsempfangsanlage verbreitet wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Urheberentgelte.
    Insbesondere in größeren Wohnanlagen würden Gemeinschaftssatanlgen sehr komplex. Für die Vermieter ist das hier erheblich einfacher, einen Dienstleister mit der TV-Versorgung zu beauftragen. Hier kommen dann die Kabelnetzbetreiber ins Spiel. Die Position der Vermieter in Verhandlungen mit Kabelnetzbetreiber wurden in den letzten Jahren gestärkt, denn die Vermieter haben ein weiteres für die Kabelanbieter sehr wertvolles Gut und das sind die Haushalte, die mit schnellen Internet versorgt werden könnten.
    Beispielsweise Unitymedie bietet der Wohnungwirtschaft ein Komplettpaket an, bei dem die Mieter ohne monatliche Zusatzkosten u.a. die Privaten in HD sowie einem Fremdsprachenpaket freier Wahl empfangen kann.
    Auch die Telekom ist vor ein paar Jahren wieder in den Kabelmarkt eingestiegen und auch das dürfte mit Kabelinternet zu tun haben. Die Kabelanbieter haben der Telekom im Breitbandmarkt immer mehr Konkurrenz gemacht. Da liegt es natürlich nahe, wenn die Telekom mit der Wohnungswirtschaft exklusive Kabel-TV-Verträge abschliessen und so andere Kabelanbieter keinen Zugang zu den jeweiligen Haushalten können.
    Um die Chancen für einen Vertragsanschluss zu erhöhen, bietet die Telekom im Kabel diverse Auslandsprogramme, die bei anderen Kabelanbieter nur gegen Entgelt zu sehen sind, unverschlüsselt an.
    Das hat für mehr Wettbewerb im Kabelmarkt gesorgt, denn das dürfte der Grund dafür sein, dass Unitymedia der Wohnwirtschaft auch Verträge anbietet, bei dem Mieter ohne monatliche Zusatzkosten ein Fremdsprachen-Kakt ihrer Wahl nutzen können.

    In neueren Wohnobjekten wird i.d.R. jeder Wohnraum mit mind. einem TV-Anschluss ausgestattet wird. Dabei hat Kabel verteiltechnisch einen deutlichen Vorteil, denn die Mieter der Wohnung können soviele Empfangsgeräte unabhängig voneinander nutzen, wie sie es für notwendig erachten.
     
    mensei und FilmFan gefällt das.
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich weiß ja nicht, wann du das letzte Mal eine größere Sat-Verteilung gesehen hast, aber diese besteht schon lange nicht mehr aus unzähligen Kabelbündeln und komplexen Verstärkerketten. Dank kostengünstiger Glasfaserzuführung ist eine moderne Sat-Anlage kaum komplexer als eine richtig dimensionierte (auch insbesondere für Rückwegnutzung!) Kabelfernsehverteilung. Es ist sogar so, dass das Kabelfernsehen heute genau die Netzstrukturen nutzt, die ursprünglich nur für den Sat-Empfang notwendig waren. Aus dem Grund lässt sich (gescheite Komponenten vorausgesetzt) eine Sat-Verteilung sehr gut mit Kabelversorgung kombinieren.
    Die DIN 18015 nennt eine Mindestatsstattung, diese sollte eingehalten werden. Zeitgemäße Sat-Verteilungen ermöglichen genau so flexible Anschlussmöglichkeiten in der Wohnung wie Kabelfernsehen. Zeitgemäß wäre beispielsweise eine Zuleitung pro Wohnung, welche im Medienverteiler zu den einzelnen Dosen aufgeteilt wird. Auch durchgeschliffene Dosen stellen kein Problem mehr dar. Da ist der Rückweg vom Kabelfernsehen erheblich kritischer als das Sat-Signal.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
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    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Das betrifft aber nur Analog TV. Bei Digital TV führt eine zu geringe Signalstärke entweder zum Komplettausfall oder zu Störungen, nicht jedoch zu schlechterem Bild.
     
  10. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    Das gibt's doch nur in der Schweiz oder ?