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Satellittenempfang als Anrecht des Mieters

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. September 2016.

  1. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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  2. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Der Mietvertrag?

    Verdammt noch mal, wem es nicht passt soll die Wohnung nicht anmieten.
     
  3. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Das regelt in der Regel der Mietvertrag, der vom Vermieter und Mieter unterschrieben wird. Und daran haben sich die Unterzeichnenden zu halten. So einfach ist das.
    Was mir zunehmend auffällt, das immer weniger Mieter ihren Mietvertrag lesen und hinterher den Unschuldsengel spielen, falls diese sich nicht an diesen halten.
    Dabei ist klar geregelt, wie die Empfangswege sind und welche Möglichkeiten den Mietern gegeben werden. Gefällt Ihm das nicht, muss er den Mietvertrag nicht unterzeichnen. Auch hier wieder, so einfach ist das.
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Jenseits von 19,2 gibt es ja noch anderen Positionen, und hier im Westen gibt's sogar BBC und ITV + diverse andere britische Sender. Nur für Astra 19,2 gebe ich dir recht, und das Internet ist inzwischen eine gute Ergänzung. Aber alleine für Schweizer Radio und britisches TV lohnte sich die Multytenne mit 4 Satpositionen vor 10 Jahren.
    Naja, und heute denke ich über DVB-T2 (ohne Private!) nach, da das Fernsehen irgendwie immer weniger wichtig wird. Live schaue ich fast gar nichts mehr, gestreamt immer mehr. Für mich muss Fernsehen inzwischen werbefrei und auf Abruf sein. Da ist die Diskussion Kabel oder Sat längst nicht mehr so wichtig. Eigentlich habe ich Sat nur noch wegen BBC, es ist ab und zu mal interessant einen anderen Blickwinkel in den Nachrichten zu haben, und andere Schwerpunkte. Sollte aber Schüssel oder LNB eines Tages kaputt gehen, werde ich wahrscheinlich den ganzen Sat Kram entsorgen.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Das gleiche Recht, was es Dir gestattet, Deine Wohnung frei zu wählen.

    Wenn Du dafür ein (größeres) Loch in die Wand machst, dann ist das so. Und beim Auszug mußt Du übrigens alle diese Löcher wieder dicht machen.
     
    DVB-T2 HD gefällt das.
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @jfbraves

    So einfach ist das aber nicht! :mad:

    Dass Gerichte zunehmend vermieterfreundlich entscheiden ist politisch gewollt, hat aber mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun. Denn das Grundrecht sich frei zu informieren kann und darf nicht durch Privatleute eingeschränkt oder gar ganz verboten werden. Und sich eine andere Wohnung suchen und so sind zwar schöne Sprüche aber der Vermieter könnte sich auch ein anderes Land zum vermieten seines Eigentums suchen, wo jeder Bedienstete erst mal geschmiert werden muss bevor man überhaupt seine Anliegen vorträgt. Man sollte. die Kirche im Dorf lassen...
     
  7. Dr Feeds

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    Gibertini 125 Motor SG 2100
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    Megasat Flachantenne H30 D1 Single Sat Spiegel
    Vantage X211S CI(2CI+2Conax/Xcrypt)Blind Scan
    Clarke-Tech 2100 Blind Scan
    Clarke-Tech 2500 Plus
    Blind Scan
    Dr HD F15 Blind Scan
    Lypsi Twin LNB 0,2db
    Quali 1080 4:2:2
    SkyStar HD+ CI
    SKY Q
    Karte von Sky Film+ Sky Sport+Sky Fußball Bundesliga+Sky Welt+Extra+alle HD SKY .
    No HD+


    Meine Freundin sagt dazu nichts. Ja wenn das Fenster zu ist können wir auch alles empfangen. Wir wollen kein Kabelfernsehen haben. Wir wollten es aufs Dach anbringen lassen, aber die Hausverwaltung wollte das nicht.



    [​IMG]
     
    kingbecher und jfbraves gefällt das.
  8. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Doch es ist so einfach.
    Wenn du einen Mietvertrag unterzeichnest, gibst du dein Einverständnis zu jeden einzelnen Punkt dieses Vertrages.
    Solltest du dich aus irgendwelchen Gründen an einem Punkt stossen, steht es dir frei, darüber mit dem Eigentümer oder mit der Verwaltung in Verhandlung zu treten. Und glaub mir, es gibt einige Spielräume, die selbst der Vermieter den Mietern einräumen kann. Nur der erste Schritt muss vom künftigen Mieter kommen, und zwar bevor er den Vertrag unterschreibt.
    Erst unterschreiben und dann lospoltern, da macht kein Vermieter und schon gar keine Verwaltung mit.
     
    KL1900 und DVB-T2 HD gefällt das.
  9. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Nochmal, die Hausverwaltung setzt nur die Interessen der Eigentümer durch. Sie hat nichts zu wollen, sondern nur zu verwalten.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Du kapierst das immer noch nicht. Grundrechte sind nicht verhandelbar! :(