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Satellittenempfang als Anrecht des Mieters

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. September 2016.

  1. alltron

    alltron Senior Member

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    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
     
  2. wegra

    wegra Gold Member

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    gerade da gehören sie hin. es gab zeiten, da hatte jeder seine yagi auf dem dach. bei uns im wohngebiet gibt es kein kabelnetz. da liegt es doch auf der hand, dass jedes haus eine schüssel auf dem dach hat und die signale innerhalb des hauses auf die einzelnen wohnungen verteilt werden.
    unsere wohnung wird auch so versorgt. ferner haben wir hinterm haus noch eine technisat multytenne montiert (was unserem vermieter eigentlich piep egal war), da mein freund auch öfters englischsprachige kanäle ansehen will. eutelsat ist halt noch eine interessante beigabe. wir haben daher zwei satzuführungen, was aber höchstens mal ausgenutzt wird, wenn was aufgenommen werden soll.
     
  3. uklov

    uklov Platin Member

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  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Habe mir das auch so gedacht -mit höchstrichterlichen Beschluss oder so...:(

    Ansonsten finde ich das bei Mietshäusern die Beweislast umgekehrt werden muss -sprich Sat-Empfang ist generell erlaubt und nur der Vermieter muss ggf. beweisen wieso er das nicht erlaubt bzw. dulden will! Die Informationsfreiheit finde ich sollte immer höher gestellt werden als irgendwelchen willkürlichen Interessen des Vermieters. Und selbst wenn man wegen der Bausubstanz mit den Vermietern gehen würde, so gibt es bis heute keinen einzigen Vermieter, der wegen angedübelten Lampen/Blumen und sonstiges geklagt hätte.

    Zudem sollte man im Mietrecht unterscheiden ob jemand 1-2 Wohnungen im eigenen Haus vermietet oder große Wohnungsbaugesellschaften mit mehreren tausend Wohnungen. Die Vermieterinteressen sind hier völlig anders.
     
  5. Dr Feeds

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    Ich hab meine Schüssel im Schlafzimmer stehen und kann alle TV und Radiosender empfangen.(y)
    [​IMG]
     
  6. alltron

    alltron Senior Member

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  7. Cha

    Cha Gold Member

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  8. wegra

    wegra Gold Member

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    @Dr Feeds

    die schüssel im schlafzimmer. das wäre mir doch zu strange.....

    hast du ne frau? wenn ja, was meint die dazu?

    was macht man da im winter wenns arschkalt draußen ist? man muss doch das fenster öffnen oder kann man die signale durchs geschlossene fenster empfangen?
     
  9. FilmFan

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    Ich möchte in meiner Mietwohnung ein Schwimmbad haben, also breche ich mal eben ein paar Decken und Wände heraus. :rolleyes:

    Man, man, man, manche Leute habe hier Vorstellungen. Wenn euch der Satempfang wichtiger als eine saubere Wohnung ist, dann könnt ihr euch ein eigenes Haus kaufen oder müßt eben zur Not unter einer Brücke leben. Aber zwingt anderen Leuten nicht euren Willen auf und beschädigt nicht fremdes Eigentum.
     
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  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Apropos aufzwingen Wer gibt denn eigentlich einem Vermieter das Recht dem Mieter einenbestimmtn Überetragungswg aufzuzwingen? Und was heißt hier Eigentum beschädigen? Deiner Logik nach ist ein Bild an der Wand im Wohnzimmer auch eine Beschädugung...
     
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