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Satellittenempfang als Anrecht des Mieters

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. September 2016.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Aber nur, wenn das auch in Deinem Forenvertrag steht. ;)
     
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Gar nichts.
    Aber das kenne ich vom Badboy nicht anders.
    Unter Umständen - ja...
    Bundesgerichtshof
    Auszug:
    ....... Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

    In der Regel verzichten die Mieter allerdings auf den Weg durch die Instanzen bis hin zum BGH.
    Es wird nämlich jeder Fall genau untersucht und der Ausgang ist völlig offen, was tausende Euro kostet.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Naja würden alle Mieter danach gehen gäbe es sicher nicht mehr wie 20% Sat Zuschauer.
     
  4. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Wem sagst du das.;)
     
    Gorcon gefällt das.