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Satellitenanlagen Genehmigung ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von frankkl, 7. August 2006.

  1. dvb wolfi

    dvb wolfi Silber Member

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Nochmal: Er kann nicht sagen "Nö, is nich", wenn Du nichts an der Bausubstanz änderst.
    Wenn Du ihn fragst ob du nen Sonnenschirm oder Gartenliege aufn Balkon stellen darfst, kann er auch sonstwas erzählen... Wichtig ist nicht, was er erzählt sondern was du wirklich laut Gesetz darfst.
    Er darf nur "Nö" sagen wenn du da rumbohren und rumdübeln willst. (und davon ging er wahrscheinlich auch aus :winken: ) Ich bin leider grade zu faul n Urteil rauszuschen was meine These stützt ;)
    Laß Dich nicht von Deinem Vermieter maßregeln, wahrscheinlich wird die Schüssel eh keiner sehen, wenn du höher als 2. Stock wohnst ;)
     
  2. duddelbacke

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Ich würde an der hausverwaltung nur nickend und grinsend vorbei gehen.
    Man darf sich als Mieter nicht alles gefallen lassen.
    Und wie es so schön heißt:"Denn frech kommt weiter"
     
  3. frankkl

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Er sagte auf den Antrag zum anbringen einer Satanlage:


    'Sehr geehrter Herr K.

    da in Ihrem Haus ein Kabelanschluss besteht können wir Ihren Antrag leider nicht zustimmen...'

    Aber wieso nur leider wenn er es so bedauert wer hindert ihn daran :rolleyes:


    Habe schon länger über die anbringung einer Satschüssel gegrübelt bekomme das mit einer kleinen Satschüssel ohne beschädigungen der Gebäudes hin
    (obwohl wäre Ich einer der wenigen der das Gebäude nicht beschädigt...)
    und recht haben und recht bekommen sich zweierlei Sachen !

    Wohnen ja erst gut 13 Jahre in dieser Wohnung :)


    Genau das dachten sich wohl die anderen Mieter auch.


    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2006
  4. duddelbacke

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Und du siehst,sie haben es gut gemacht.
    Wer nichts riskiert,..........................................!
     
  5. Haluk

    Haluk Senior Member

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    LOL

    Als Mieter nichts gefallen lassen? Deutschland ist ein Mieterparadies!! Als Vermieter ist man eher entmündigt :D

    Aber ganz so einfach ist es nicht. Hier besteht die möglichkeit sich einen Kabelanschluss legen zu lassen, und somit endet der Wunsch des Mieters auf eine Satanlage! Ich denke ein berechtigtes Interesse kann er nicht vorweisen (Kabelgebühren sparen zählt leider nunmal nicht dazu).

    Somit kann der Vermieter das verbieten, bei zuwiederhandlung sogar verklagen oder wegklagen!

    Leutz ihr gibt hier Tipps, welche am Schluss einem teuer kommen kann!


    Hier als Beweis:

    http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Sat.rtf.ver3.html

    Bei Punkt 1 scheitert dein Wunsch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2006
  6. Haluk

    Haluk Senior Member

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    falsche Taste........... :(
     
  7. dvb wolfi

    dvb wolfi Silber Member

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Oh ein Vermieter :winken:

    Leider vergisst Du den Nachsatz unten, der in frankkls Falle Punkt 1 außer Kraft setzt, vergessen:
    Ausnahme: Das Beseitigungsverlangen ist reine Schikane, andere Mieter im Haus haben ebenfalls Satellitenschüsseln installieren lassen und bleiben unbehelligt.

    2 min googlen hat das gebracht:
    http://www.dvb-team.biz/thread.php?threadid=6751

    Zwei Beispiele für die Klickfaulen:

    Stellt ein Mieter auf seinem Balkon eine Parabolantenne mit einem 10 Kilo schweren Fuß hinter einem Sichtschutz auf und ragt die "Schüssel" nur zur Hälfte über das Balkongeländer, so handelt es sich nicht um eine vertraglich verbotene "Anbringung" mit einem Eingriff in die bauliche Substanz. Ein Mieter hat das Recht, den Balkon zu nutzen "wie es ihm beliebt".
    Az: AG Fulda, 3 C 1150/98 A


    Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon auf gleiche Weise wie das Aufstellen von Tischen, Liegestühlen oder Sonnenschirmen kann der Vermieter nicht untersagen. Erst recht nicht, wenn die Parabolantenne um nicht mehr als die Hälfte über das Balkongeländer hinausragt. Entscheidend ist, dass keine Befestigung an der Bausubstanz vorliegt. (AG Fulda, Urteil vom 16.12.1998, aus: WM 1999/543; AG Siegen, Urteil vom 22.06.1999, aus: WM 1999/54; AG Köln, Urteil vom 04.04.1997, aus: WM 1999/484;LG Hamburg, Az. 316 S 17/99, aus: Tsp 20.05.2000, S. I 21; AG Herne-Wanne, Az. 3 C 193/00, aus: WM 6/01, S. 277)

    Noch Fragen ? :winken::winken::winken:
     
  8. Haluk

    Haluk Senior Member

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Erwischt :D

    Diese Tipps habe ich ihm schon gegeben, das mit der versteckten Lösung, oder auf dem Balkon/Terasse. So habe ich mein Problem gelöst (da selber Mieter), und die Hausverwaltung (obwohl gesehen) hat nicht gemeckert. Kann sie auch nicht, da wie du es richtig erklärst, ich auf meine Terasse hinstellen kann was ich will, solange es das Gesamtbild nicht stört. Da Terasse im 3. Stock, kann man es von unten nicht sehen.

    Mir ging es einzig um die eine Aussage, das man das einfach so machen darf.
    Dem ist nicht so. Hier hat sein Vermieter expliziet darauf hingewiesen, das er keine Aufstellen darf. Ob er jetzt denunzieren soll, das andere auch eine haben, bleibt ihm überlassen. Möchte Frank hier eventuell gerichtlich vorgehen? Rechtsbelehrung möcht ich keine erteilen, dann soll er zu seinem Anwalt in sachen Mietrecht hingehen oder den hiesigen Mieterbund aufsuchen.

    Wenn Frank in einem Mehrfamilienhaus wohnt, welche eine Eigentümergemeinschaft hat, kann sein Vermieter die Anbringung untersagen. Gehört das ganze Haus jedoch einer Partei, muss er entweder alle dulden, oder alle verbieten.

    :winken:

    Keine weiteren Fragen euer Ehren ;)
     
  9. duddelbacke

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Oh,ein Paragraphenreiter.
    Wenn man sich als Mieter nicht so dumm anstellt baut man sich eben ne Antenne auf die weniger auffällt(z.b. hinter der Balkonbrüstung wenn möglich)
     
  10. Haluk

    Haluk Senior Member

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    AW: Satellitenanlagen Genehmigung ?

    Kennst du seinen Vermieter, und kannst du ihm versichern, das hier nichts schiefläuft wenn er sich seinem schriftlichen Veto wiedersetzt?

    Du vergisst das hier der Vermieter schon negativ reagiert hat!! Ihm auf der Nase tanzen ist hier sicherlich nicht vorteilhaft. Sein Fehler ist, das er "vorher" angefragt hat (aus meiner Sicht).

    Das mit Balkon wurde mehrmals erwähnt das er das durchaus machen kann.