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Satelliten-Neuling braucht dringend Hilfe

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Lifiti, 27. Oktober 2019.

  1. Lifiti

    Lifiti Neuling

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    Erstmal vielen Dank für die Antworten. Und eine Bitte - keine unfreundlichen Diskussionen. Wir sind dankbar für jeden Tip oder Ratschlag, da wir wirklich echte Laien sind.
     
  2. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Du hattest scheinbar Kontakt mit dem Betreiber der Anlage. Das macht Sinn, weil der aktuelle Betreiber der erste Ansprechpartner sein sollte, wenn es um die technischen Belange einer Erweiterung geht. Nur halte ich den Ansatz Stacker/Destacker für fragwürdig. Stacker/Destacker machte Sinn, als noch zu wenige Endgeräte mit "Unicable" kompatibel waren. Aber diese Zeiten sind erstens, was Neugeräte angeht, vorbei (btw.: Der DMR-BST940 kann 2014 das erste Endgerät gewesen sein, dass sich mit seinen drei Tunern nur mit "Unicable" voll uneingeschränkt nutzen ließ.). Zweitens kommt man mit Stacker/Destacker lediglich auf zwei Tuner pro Kabel, TV und Rekorder haben aber schon drei. Auf die nötige Abstimmung mit den anderen Eigentümern hattest Du selbst hingewiesen.

    Warum der Betreiber nichts in Richtung "Unicable" vorschlug, weiß ich nicht. Teilweise fehlt auch mehr als zehn Jahre nach Etablierung des Systems immer noch das Verständnis dafür, wobei das in diesem Fall nicht so sein muss. Ob ein JPS.. passen würde, kann ich ohne Kenntnis der vorhandenen Installation nicht sicher beurteilen. Fest steht aber, dass sich ein JPS.. neutraler als die meisten anderen funktionsähnlichen Bausteine verhält.
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Falsch der erste Ansprechpartner ist immer der Verwalter, der nimmt dann Kontakt mit dem Betreuer/ Betreiber auf.
    Es gibt Verwalter die Verbitten sich sogar solche selbstständigen Kontaktaufnahmen mit irgendwelchen beauftragten Firmen, das dürfen je nach dem noch nichtmal die Beiräte.
     
    Volterra gefällt das.
  4. Lifiti

    Lifiti Neuling

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    Wir sind nun fast so weit, dass wir uns nach einer ganz anderen Lösung umsehen werden. Wir haben Verwalter, Betreiber, Fachbetriebe vor Ort kontaktiert mit dem Fazit, dass jeder einen anderen Lösungsansatz hatte oder gleich abgesagt hat. Eines hatten jedoch alle gmeinsam: das, was der andere vorschlug, war immer nur "Schmarrn" und angeblich nicht mehr zeitgemäß. Nachdem bei uns ca. 50 Miteigentümer in irgendeiner Form beteiligt sind und wahrscheinlich auch immer erst befragt werden müssten, gehen wir ein ziemliches Risiko ein, wenn das alles nicht optimal klappt.
    Für mich als Laie ist das alles jedenfalls nicht mehr nachvollziehbar.
    Danke nochmals für die gutgemeinten Ratschläge.
     
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    So ganz verstehe ich das Problem nicht ganz. Warum nimmt Du nicht einfach einen externen Receiver mit Festplatte und kannst aufnehmen, und speichern
     
  6. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Erneut: Sorgfältig lesen:

    Offenbar wegen dieses Wunsches wurde der BR-Rekorder mit Twin-Tuner gekauft, der aber nicht parallel mit dem TV frei zu nutzen ist. Für die freie Nutzung bietet sich, wenn wie hier Sat die Basis für Fernsehempfang ist, "Unicable" an. Leider wurde nur zu vage beschrieben, was aus Sicht der anderen Beteiligten dagegen sprechen soll.
     
  7. Lifiti

    Lifiti Neuling

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    Mein "Problem" ist: Es ist nicht möglich Fernseh zu schauen und zeitgleich 1 oder 2 Sendungen von anderen Kanälen aufzuzeichnen.
     
  8. Lifiti

    Lifiti Neuling

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    Der Betreiber der SAT-Anlage meinte, die einzige Lösung wäre ein Stacker/Destacker. Ein Unternehmen meinte, es müsste auf jeden Fall ein zusätzliches neues Sat-Kabel gelegt vom Verteiler in die Wohnung gelegt werden. Dann wurde uns ein Switch-Stecker oder ein T-Stecker
     
  9. Lifiti

    Lifiti Neuling

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    empfohlen - haben wir beides probiert funktioniert aber nicht. Dann gab es noch 2 Vorschläge, die ich technisch überhaupt nicht verstanden habe. Man konnte deutlich merken, dass eigentlich keiner sich das überhaupt anschauen wollte. Und der Verwalter machte uns darauf aufmerksam, dass ja eigentlich die Eigentümergemeinschaft erst entscheiden sollte.
     
  10. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Bei so viel Inkompetenz fällt es schwer, ruhig zu bleiben.

    Wie schon geschrieben hatte Stacker/Destacker seine Berechtigung, als noch zu wenige Endgeräte "Unicable" konnten. Dieses Argument sticht schon lange nicht mehr. Auf der anderen Seite ist Stacker/Destacker kritisch, weil Frequenzen > 3500 MHz übertragen werden müssen, was nicht so einfach ist. So kann es nötig sein, Atennensteckdosen zu umgehen. Mit "Unicable" ist die Signalverteilung sogar weniger kritisch als mit "normalem" Sat-TV.

    Inzwischen hat sich das etwas in Richtung Multituner-Nutzung in Sternnetzen, wonach es sich in Deinem Fall anhört, verlagert, aber "Unicable" wurde jahrelang eingesetzt, um von Kabel-TV auf Vollband-Sat-TV umsteigen zu können, ohne neue Kabel velegen zu müssen. Wer grob 15 Jahre nach dem Start dieser Technik meint, dass Stacker/Destacker vorzuziehen sei oder dass zwingend neue Kabel verlegt werden müssen, an dem sind zig Jahre Entwicklung im Bereich Sat-Verteilung vorbeigegangen. Seit inzwischen auch schon wieder mehr als fünf Jahren können mit dem Nachfolgestandard JESS sogar mehr als die ursprünglich zwei Satellitenpositionen empfangen werden, weswegen gerade auch in größeren Objekten dann auf moderne teilnehmergesteuerte Sat-Einkabelsysteme gesetzt wird, wenn auch auf die Interessen von aus dem Ausland stammenden Bewohnern Rücksicht genommen werden soll.


    P.S.: Wie man ein Sat-Einkabelupgrade konkret realisieren könnten, kann man aus der Ferne zwar nicht sagen. Das hatte ich auch nie anders behauptet, sondern nur darauf hingewiesen, dass es sich annähernd neutral verhaltende Komponenten gibt. Realisierbar ist so etwas technisch aber grundsätzlich immer - muss halt, worauf Du selbst hingewiesen hattest, mit den Eigentümern abgestimmt sein. Dagegen konnte mich der Stacker/Destacker-Vorschlag von Anfang an nicht überzeugen, alleine schon, weil die Vorgaben zur gewünschten Funktionalität nicht erfüllt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2019