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Satellit: Weiterleitung von TV-Signal im Seniorenheim illegal? BGH reicht an EuGH weiter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Februar 2024.

  1. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    Du kannst ganz stark davon ausgehen, daß die Fernsehempfangskosten schon in den Pflegebeiträgen mit eingegliedert sind.
    Ich glaube nicht, das der Fernsehempfang komplett kostenlos ist.
    Nur bekommen die Bewohner wohl keine gesonderte Rechnung oder kosten zusätzlich für den Fernsehempfang, weil der halt in den Pflegekosten integriert sein wird.
     
    b-zare, Gorcon und HiFi_Fan gefällt das.
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nehmen wir mal als Beispiel das SenVital Senioren- und Pflegezentrum Dahn Dreiburgenblick.
    Nach eigenen Angaben betreibt dieses Pflegezentrum einen Pflegebereich mit 88 Einzel- und 3 Doppelzimmer.
    Auf deren Homepage heisst es u.a.
    Der Eigenanteil für Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt ca. 3.121,- EUR/Monat.
    Darin enthalten sind gem. Leistungs- und Entgeltübersicht für den Pflegebereich auch die Kosten für Fernseh- bzw. Satellitenanschluss.

    Sofern diese Einrichtung den Bewohnern keine TV-Geräte zur individuellen Nutzung zur Verfügung, beträgt das Urheberentgelt pro Zimmer mtl. 0,47 € (VFF/GEMA 0,31 €, Corint Media 0,16 €)
    Basis:
    -> Senioren-, Pflegeheime u.a. - Corint Media
    -> Gemeinsamer Tarif für die Weitersendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Kabelnetzen (Kabelweitersendung) | GEMA
     
  3. Dinotrex

    Dinotrex Guest

    Naja, das sollte ja jedem klar sein, dass diese Kosten in die Kalkulation mit eingerechnet sind. Wie sollen diese sonst finanziert werden? Kostenlos gibt es nicht, nirgendwo. Die Kosten für die Anlage, den Betrieb mit Strom und Wartung muss ja bezahlt werden. Jedes Pflegeheim ist ein Wirtschaftsbetrieb und muss seine Kosten in die Preise mit einkalkulieren und diese auch anpassen wenn die Kosten steigen bzw. wie hier neue Kosten dazukommen. Macht es das nicht oder bleiben Zahlungen aus (gerade wegen der Zahlungsmoral von Pflegekassen und Sozialämtern) wird es sehr schnell kritisch. Den die Mitarbeiter, Lieferanten etc. wollen verständlicherweise pünktlich ihr Geld. Mittlerweile lies man ja oft von insolventen und schließenden Einrichtungen.
     
  4. dam72

    dam72 Platin Member

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    Soweit alles korrekt. Man darf aber nicht vergessen, die Verwertungsgesellschaften (bei GEMA konnte ich noch nie was was dazu finden, und der Tarif ist aus 2007, und basiert auf der alten SATCAB Direktive) insbesondere Corint haben beschlossen die Senioren/Pflegeheime wie Hotels zu taxieren, wenn sie rechtlich dieser Auffassung sind, ist es ihr gutes Recht.
    Nur weil die Verwertungsgesellschaft das so beschliesst/sieht, heisst es nicht unbedingt, dass es richtig ist und deshalb muss es höchstrichterlich geklärt werden. Corint sieht auch die Durchleitung via Glasfaser ZF-Verteilung als Kabelweitersendung, das ist ein anderes Thema.
    Deswegen ist es gut, dass Corint und GEMA klagen, damit die schwammingen Paragraphen um die öffentliche Wiedergabe im Sinne der Kabelweitersendung um solche sozialen Einrichtungen, aber auch weiter, richterlich geklärt werden.

    Meine Bedenken sind nur, dass die Richter ggf. nicht ziuelführend gebrieft werden. Die Richter sind ja nicht allwissend, und ziehen Experten zu Rate. Ich selber war mal als Experte beim EuGH in dieser Form tätig. Beide Seiten dürfen Experten zu Rate ziehen.
     
    lg74 gefällt das.