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Satellit: Weiterleitung von TV-Signal im Seniorenheim illegal? BGH reicht an EuGH weiter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Februar 2024.

  1. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Wenn es sich um das Geld fremder Menschen handelt, kann man doch immer großzügig sein, vorallem zu sich selbst. Ist das nicht das Credo der heutigen Zeit in fast allen Bereichen und von oben vorgelebt?
     
    Andre444 gefällt das.
  2. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Die bekommen sie ja, weil die Rundfunkansalten das ja schon bezahlen und die Verbraucher die HHA bezahlen.
    Wenn soetwas durchkommen würde wäre eine Mehrfachbezahlung für die eine Wiedergabe vorhanden.
     
    hexa2002 gefällt das.
  3. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Die kassieren ja auch schon für, Speicher-Sticks, Festplatten, Smartphones, Rohlinge, Scanner, Mediengeräte etc. obwohl das Kopieren nicht erlaubt ist bzw. offiziell gar nicht geht.
     
    karlmueller, HiFi_Fan, Gorcon und 3 anderen gefällt das.
  4. Realo Flyer

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    bist du dir da sicher?

    Ich schätze schon das zwischen 80 und 99% der Einwohner eines solchen Heims für ältere Leute befreit sind die HHA zu zahlen
    Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung | Verbraucherzentrale.de


    Und das ist meiner Meinung nach der Punkt warum die GEMA das jetzt macht
     
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wenn sie befreit sind, ist es erst Recht nicht korrekt trotzdem Geld von denen zu verlangen, das Heim würde die Kosten dann ja wieder auf die Bewohner umlegen.
    Und befreit ist nun mal befreit.
     
    Andre444, Michael Hauser und hexa2002 gefällt das.
  6. hexa2002

    hexa2002 Platin Member Premium

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    In diesem Thread hat niemand gesagt, dass es die GEMA generell nicht geben sollte und natürlich sollen Künstler für ihre Arbeit entlohnt werden, genau so wie du und ich dies gerne möchten für was auch immer. Ob und wie das immer gut gelingt, ist hier auch nicht der aktuelle Gegenstand.

    Auch wenn so argumentiert wird (Zitat aus dem Artikel)
    "Die Gema...hatten durch die Weiterleitung der Satellitensignale in dem Seniorenzentrum Urheberrechte verletzt gesehen"
    und dies per se durchaus als Vergütung der Leistung zu sehen sei, keine Frage,

    so müsste ich mich allerdings als Künstler in Grund und Boden schämen, selbst wenn ich auch nur einen einzigen Cent mehr bei Erfolg einer solchen Klage erhielte, wenn das Geld durch -Schröpfen- alter, mithin kranker Menschen erscheint - dreist ausgedrückt durch die eigene Mutter im Heim, die dort vielleicht nicht zwingend aus Spaß an der Freude wohnt.

    Ganz schlimme und ganz schwache Idee.

    Welcher Künstler geht stolzen Hauptes über die Straße, weil er/sie - durch die GEMA vertreten - hier sein "Recht" erkämpft.

    Welcher Künstler ist so arm, dass er/sie das beführwortet und welcher Künstler, der in der Tat so arm ist, wird irgendwie reicher durch die am Ende paar Cent pro Künstler, die allerdings sehr wohl indirekt dann wieder die alten Menschen oder deren Angehörige zahlen sollten, da jedes Heim die Kosten umlegen würde.

    Da sitzen Menschen in Heimen, die sind mithin quick-fidel und fröhlich und andere, die haben gar nichts mehr außer TV oder Radio, können dieses vielleicht nicht mal mehr richtig wahrnehmen, wie traurig ist das am Ende eines langen, anstrengenden Lebens, und DA WOLLEN WIR NOCH MAL KRÄFTIG ABSAHNEN WEIL DIESE HINTERHÄLTIGEN MENSCHEN URHEBERRECHT VERLETZEN DENN RECHT MUSS RECHT BLEIBEN?

    Hier sollte eher ein Künstler, der von derartigen Vorhaben erfährt, aufstehen und sich dagegen aüßern.

    GANZ TRAURIG.
     
    b-zare, kjz1, osir und 5 anderen gefällt das.
  7. Realo Flyer

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    das haben Sie doch schon längst als die GEMA damals Youtube Videos für den Markt Deutschland von deutschen Künstlern löschen/sperren hat lassen.

    Hier gab es Pressetermine von Bands/Künstlern das die GEMA das zu unterlassen hat und das die Künstler das wollen das die Videos auf Youtube geschaut werden.
    Sinnlos, bis sich die GEMA und Google dann im Jahr 2016 geeinigt haben
    YouTube und Gema - Einigung nach jahrelangem Streit

    Und war es nicht auch eine GEMA die bei Youtube Livestreams, bei den man annehmen muss dass die über 100 Zuschauer haben, man eine TV-Lizenz haben muss.
    Haben dann viele Livestreamer den Wohnort in die Schweiz verlegt und haben weiter gesendet und die GEMA hatte keinen Zugriff mehr.
    Aber ob das die GEMA war bin ich mir nicht 100% sicher, kann auch ein anderes Amt gewesen sein
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2024
  8. pro und contra

    pro und contra Platin Member

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    Die GEMA sollte eher Missbrauch bekämpfen und nicht Heimbewohnern auf der Tasche liegen wollen! Ganz üble Abzocke ist das und nichts anderes!
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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  10. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wir haben zu wenig Informationen. Zwei wichtige Fragen hat der DF-Newsticker unbeantwortet gelassen:

    1.) In welchem Umfang werden die Bewohner von der Betreiber-Gesellschaft der Altersheime abgezockt?

    Stellt das Altenheim den Bewohnern den Zugang zu den Fernsehprogrammen in Rechnung?

    2.) Werden die Fernsehprogramme als DVB-C-Signale in die Bewohner-Zimmer geliefert? Wenn ja, dann handelt es sich um ein "Privatkabel", weil irgendwo eine zentrale Umsetzung der DVB-S2 Satelliten-Signale nach DVB-C erfolgt.

    Das ist bei 90 Bewohnern sehr wahrscheinlich - und würde die Argumentation der Gema beträchtlich stärken.

    Oder werden die Sat-Signale technisch unverändert in Zwischenfrequenz-Technik in die Bewohner-Zimmer geleitet?

    Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, diese technischen Fragen zu klären, anstatt ein höheres Gericht anzurufen.

    Klar ist doch: Wenn der Vermieter für die Frequenzumsetzung der Sat-Signale nach DVB-C von den Bewohnern Geld kassiert, dann möchte die Gema von diesem Geld etwas abhaben. :p

    Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Sat-Signale sowohl unentgeltlich als auch technisch unverändert in ZF-Technik in die Bewohner-Zimmer geleitet werden, fände ich die Gema-Forderung absurd.

    Das Wahrscheinliche ist, dass die Altersheim-Betreibergesellschaft ihre Bewohner in Sachen Fernseh-Empfang abzockt - und dieser Abzocke sollte man meines Erachtens einen Riegel vorschieben.

    Vorläufig haben wir in Deutschland - anders als in der Schweiz - eine gut funktionierende Terrestrik. Ich gucke ARD, ZDF und die ortsüblichen Dritten immer und ausschließlich über DVB-T2.

    Wie @Discone bestätigen wird, hätte man anstelle der kostenpflichtigen DVB-C Umsetzung auch die Original-DVB-T2 Signale überall hin weiter leiten können. Dann wäre die Gema nach meiner Rechtsauffassung definitiv draußen. Denn die Terrestrik-Sender werden über den Rundfunkbeitrag finanziert, und der Vermieter darf an der technisch unveränderten Signal-Weitergabe nichts verdienen.