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Satellit laut Astra TV Monitor weiter führender TV-Empfang

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. April 2019.

  1. joegillis

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    Lies mal das hier:
    Das “Nebenkostenprivileg” für Breitbandanschlüsse
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... da wird aber ein Login benötigt und für die Regristrierung ist ein Abo des Magazin Voraussetzung. Daher ist der verlinkte Beitrag wertlos ...
     
    hexa2002 gefällt das.
  3. joegillis

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    Der Beitrag ist alles andere als "wertlos" ;-) Kostet halt Geld, genau wie eine Tageszeitung oder eine Fachzeitschrift....
     
  4. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Mit jedem Panasonic HDD/BD Rekorder/Brenner via Sat oder Kabel möglich. Mit den neueren sogar weltweit. Zudem auch archivieren via BD, DVD oder File möglich.

    Aber trotzdem, Tschüss jamiro029. Ohne dein Geschwafel wird es hier übersichtlicher.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... was willst du mir damit sagen? Ich soll jetzt diese Fachzeitschrift abonnieren nur um diesen einen Beitrag lesen zu können ?:rolleyes:

    Davon mal abgesehen: warum sollte Kabel-TV über einen Dienstleister bezogen nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, aber eine vom Vermieter betriebene Gemeinschaftsantennenanlage (z.B. Satverteilanlage, Satumsetzung auf DVB-C/Analog TV) schon.

    Der Streitpunkt ist auch nicht Kabel-TV sondern der heute oft inbegriffene Internetzugang, der mutmaßlich mitbezahlt werden muß.
    Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen Internetanschluss mit für heutige Verhältnisse sehr niedriger Bandbreite.
    Ob der Mieter diesen nutzen möchte, ist ihm das selbst überlassen. Wenn er das möchte, muß er sich an den KNB wenden und nicht an den Vermieter. Der Mieter zahlt dann direkt an den KNB das Aktivierungsentgelt.
    Seitdem hier vor 10 Jahren auf den "Digitalen Kabelanschluss" umgestellt wurde, habe ich die Möglichkeit einen Unitymedia-Internetanschluss ohne monatliche Kosten zu buchen. Einmalige Kosten sind das Aktivierungsentgelt von 39 Euro sowie 9,90 Euro Versandkosten für das Modem. Erst dann kann ich den Zugang nutzen. Inklusive sind 1Mbit/s im Downstream. Das Kabelentgelt blieb mit der Umstellung unverändert.
    Ich nutze das Angebot nicht und habe dabei auch keinen finanziellen Nachteil.

    Mein Kabelanbieter ist eine 100%ige Tochtergesellschaft meines Vermieters. Für alles in Bezug auf Betrieb der Empfangsanlage und frei empfangbares TV und Radio fällt in den Zuständigkeit meines Kabelanbieter.
    Für alles andere ist hier Unitymedia zuständig.
    Bei Störung bei TV/Radio ist mein Kabelanbieter der Ansprechpartner, bei Störung von Internet und Telefonie ist Unitymedia der Ansprechpartner.

    Für die TV-Versorgung nutzt mein Kabelanbieter je nach Wohnobjekt entweder Vorleistungen von Unitymedia oder Netcologne oder betreibt eigene Kabelkopfstationen. Letzeres wurde allerdings aus Kostengründen weitesgehenst auf Unitymedia-Kabel umgestellt.

    Und nicht zu vergessen: ob der Kabelanschluss über die Mietnebenkosten bezahlt wird, wird vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Unterschreibt der Mieter einen solchen Mietvertrag, erklärt er sich mit dieser Regelung einverstanden.

    Die "Zwangsverkabelung" bezieht sich ausschliesslich auf die frei empfangbaren TV- und Hörfunkprogramme und nur das wird über die Mietnebenkosten abgerechnet. Streamingdienste sind damit nicht vergleichbar, weil die ein völlig anderes Konzept als Free-TV-Programme haben.
    Wer z.B. Netflix nutzen möchte, kann bei Unitymedia (und nicht! beim Vermieter) eine Horizonbox mieten/kaufen oder einen Internetzugang bei einem x-beliebigen Internetanbieter beauftragen.

    Ach ja, mein Kabelanbieter hat keinerlei direkte Vertragbeziehungen zu Endverbrauchern. Dementsprechend können hier die Bestimmungen des TKG in Bezug auf Endverbraucherrechte nicht zum tragen.

    Bei der Stromversorgung ist es hier ähnlich dem Kabelanschluss. Der Energieanbieter ist eine 100%ige Tochter meines Vermieter. Dieser betreibt auch das Stromnetz in der Wohnanlage. Das Netz der regionalen Stromversorgung endet an einer Trafostation in der Wohnanlage. Alles hinter diesem Übergabepunkt ist Sache meines Stromanbieters. Auch die Stromzähler werden von meinem Stromanbieter bereitgestellt.
    Da der Energieanbieter keine vorherrschende Marktmacht im Sinne des TKG inne hat, muß er anderen Stromanbieter auch keinen Zugang gewähren.
     
  6. joegillis

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    Man kann den Artikel auch einzeln kaufen.

    Du hast es nicht verstanden, also hier nochmal: In BetrKV §2 Abs 15a ist die Wartung der Anlage geregelt (egal ob DVB-T2 HD, Sat oder Kabel). In BetrKV §2 Abs 15b geht es um die Signallieferung durch den KNB. Das sind zwei verschiedene Dinge. Heisst: Der Vermieter darf die Wartung der Hausverkabelung beim Kabelanschluss umlegen, egal ob Stern oder Baum oder sonstwas.

    Genau dadurch entsteht aber anderen Wettbewerbern ein Nachteil.

    Schön für dich, interessiert hier aber wahrscheinlich die wenigsten.

    In der Praxis und bei der derzeitigen Wohnungsnot wird das wohl zähneknirschend hingenommen. Aber Gerichte haben auch schon in dieser Beziehung ganz andere Klauseln für unwirksam erklärt, ich sage nur Schönheitsreparaturen...

    Es gibt ja auch noch andere Dienste, wie IPTV oder DVB-T2 HD. Auch hier entsteht anderen Wettbewerbern ein Nachteil

    Sowas nennt man einen Vertrag zu lasten dritter. Der Vermieter wird aber durch den Vertrag mit dem KNB zum TK-Anbieter. Genau das wird in besagtem Artikel auch erläutert.

    Falsch, man kann sich heutzutage auch einen anderen Messstellenbetreiber für den Stromzähler aussuchen. Und man kann sich aussuchen, bei wem man den Strom bezahlt. Für Stromanbieter gilt übrigens nicht das TKG.
     
  7. Gorcon

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    Er hat auch keine andere Wahl! Zum Glück denken viele Wohnungsgenossenschaften weiter und haben dieses "Relikt" längst abgeschafft. Hier in Schwerin würde man viele Wohnungen auch nicht mehr vermietet bekommen wenn dem Mieter keine Wahl gelassen wird, wie er Fernsehen empfangen will. Es steht sogar im Mietvertrag drin das man sich eine Satantenne anbauen darf (so lange nicht die Bausubstanz nachhaltig beschädigt wird).