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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Isotrop

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    AW: Satanlage richtig erden

    Ich bin kein Jurist und habe mit derartigen Fällen zu tun, daher ist für mich hier Schluss...

    Eben, und die trägt der Errichter/Betreiber... Kannst du glauben, oder auch nicht. Wenn was passiert und es kommt zu eben solchen Haftungsfragen, ist die erste Frage: Wer hats gemacht? Wet hats installiert? Ist es den Empfehlungen nach installiert, die zum Zeitpunkt der Errichtung Geltung hatten oder ist gar kein Schutz vorhanden?

    Na dann passts doch eh... Hat sich für mich nur so angehört, als wäre gar nichts vorhanden. Das war dann mein Fehler...

    Ich habe auch "nur" eine blitzstromfähige Antennen/Masterdung für die terrestrische Antenne/Mast, die Satantennen und den obligatorischen Potentialausgleich für das Verteilnetz. Auch sind Überspannungsfilter in den Koax-Leitungen montiert

    Das Haus selbst verfügt auch nicht über einen äusseren Blitzschutz, also schätzungsweise ähnlich deiner Anlage... Möchte mich aber auch nicht unbedingt zu der Zeit an der Stelle im Haus befinden, wo der Mast durchs Dach geführt ist, wenn der Blitz direkt einschlagen sollte :D

    Zudem habe ich der EVU Einspeisung (Zählerschrank/Verteiler) ein Überspannungsschutzorgan Phoenix Contact Valvetrab (SK2) gegönnt. Die Geräte an den Steckdosen sind nochmals mit Überspannungsschutz (SK3) versehen

    In Österreich geht man dagegen bereits einen Schritt weiter:
    Vielleicht ists bei uns nicht anders, es weiss mal wieder nur noch keiner? :D
     
  2. Discone

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    AW: Satanlage richtig erden

    Auf Seite 43, Bild 8 wird dann tatsächlich der Potentialausgleichsleiter nur am Antennenmast mit dem Erdleiter verbunden.

    Sicherheitsanforderungen für Kabelnetze und Antennen

    Durch diese Forderung ist auch bei einem abgesetzt montierten Multischalter der Potentialausgleichsleiter nach oben, bis zur Antenne (oder bis zur nächsten Potentialausgleichschiene, von der Antennenanlage) zu führen, ein alternativer oder zusätzlicher Anschluß des PA-Leiters an der Haupterdungsschiene (HES) ist dann verboten (Schleifenbildung nicht zulässig).

    Durch diese Forderung soll vermutlich eine Aufteilung vom Blitzstrom vermieden werden, der gesamte Blitzstrom wird dann über den 16 mm² Erdleiter zum Hauptpotentialausgleich geführt (und zum Zusatzerder, falls vorhanden), andere Wege sind dann ja theoretisch nicht mehr möglich (ein Blitzeinschlag und dessen Einflüsse sind allerdings nicht vorhersehbar).

    Der normgerechte Anschluss vom PA-Leiter am geerdeten Antennenmast wird dann auch in diversen Berichten so dargestellt:
    http://dehn.de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf (Bild 3 von Fa. Dehn ist ähnlich, wie Bild 8 von der EN 60728-11)
    http://www.voltimum.de/files/de/filemanager/voltinorms/voltinorms0725.pdf
    http://www.kathrein.de/de/sat/tinfos/download/antenne_erden_blitzschutz.pdf

    VDE Bestimmungen können im aktuellen Fall eingehalten werden.
    Entweder durch die Trennung mittels Mantelstromfilter (galvanische Trennglieder) hinter / vor einer Multischalterkaskade, oder durch Trennung mittels LWL ohne Metallarmierung / Die Errichtung von einem neuen Antennenmast auf dem Dach und isoliertem Blitzschutz mittels Fangstange(n), die Antenne mit Schutzabstand zu anderen Metallteilen (die nicht durch Fangstangen geschützt sind) / die Montage der SAT-Antenne im geschützten Bereich / ... .

    "Der finanzielle Aufwand ist keine ausreichende Begründung für die Nichtbeachtung von Vorschriften."

    Das Normungsgremium (diverse Elektrotechniker Meister und Diplom-Ingenieure) haben bewusst und gezielt Forderungen definiert und über Varianten und deren Vorteile und Nachteile diskutiert.

    Eine Nichteinhaltung der Richtlinien oder ein absichtlich anderer Aufbau der Anlage ist ein vorsätzlicher Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik.

    Hier noch eine Formulierung von einem Jurist:
    Wenn es z. B. durch Teilblitzströme über die Koaxialleitungen bei einer absichtlichen Erdschleife zum Gebäudebrand kommt und daraus erhebliche Sachschäden oder Personenschäden resultieren, kann der Anlagenerrichter wegen der Nichtbeachtung von Richtlinien haftbar sein.
    Das kann u. U. auch noch nach dem Brandschaden durch einen Sachverständigen festgestellt werden.

    Elektriker angeklagt: Elektrotechnik/Allgemeines

    Discone
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  3. Matrize

    Matrize Junior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Uiui, was schreibt ihr da. Also ich ernte ganz schön viel Sturm von euch. Da mache ich mir schon meine Gedanken. Aber ich habe auch Einwände, denn es ging nicht um eine fehlende Erdung, sondern um einen Überspannungsschutz.

    @Dipol:
    Das ist eine heftige Aussage, à la Duisburg und dann auch noch Vorsatz !? Da klär mich mal auf, wo Du da den Zusammenhang zu meiner Antenne siehst. Unterstellst Du das auch der Mehrheit der privaten Antennen-Besitzer?
    Ich denke, Du hast nicht richtig gelesen, was ich vorher geschrieben habe. Wo ist dort eine Tendenz zur Verhamlosung zu erkennen? Ich mache mir Gedanken und eine Erdung ist doch vorhanden. Ich habe geschrieben, dass der Mast geerdet ist. Weitere Maßnahmen möchte ich aber nicht unternehmen, weil ich eben durch vorhergehende Beratung (2 Elektrofirmen, Blitzschutzfachfirma und VDE geprüfte Blitzberatungsstelle - Stadtwerke Bielefeld GmbH Beratungszentrum) zu dem eindeutigen Schluß gekommen bin, dass nur eine komplette Blitzschutzanlage mit Überspannungsschutz sinnvoll eventuelle Schäden vermeiden kann, um das trotzdem bestehende Risiko der Folgen eines Blitzeinschlags auf ein akzeptables Restrisiko zu minimieren. Darum gehts. Einen 100% Schutz gibt es nicht, selbst dann nicht, wenn eine Blitzschutzanlage installiert ist, so sagte mir die Blitzberatungsstelle. Man versucht, dem Blitz definierte Wege anzubieten. Ob er diese auch nimmt, ist was ganz anderes. Da ist mir kein Vorsatz zu unterstellen, nur weil ich keinen Überspannungsschutz einbaue. Es ging ja jetzt auch nicht um eine sinnvolle technische Umsetzung, um Personenschäden zu vermeiden, sondern um Haftungsfragen. Und es ist für mich nach wie vor nicht ersichtlich, dass ich dazu verpflichtet bin, meine komplette Anlage mit einem Überspannungsschutz auszurüsten. Laut Aussage aller Firmen die ich kontaktiert habe, muss ich das nicht. Ich möchte mal wissen, wie viele Häuser mit Überspannungsschutz ausgerüstet sind. Handelt der Rest also grob fahrlässig und mit Vorsatz? Denke ich nicht.
    Das ist ne Menge Holz. Was meinst Du, was dann los ist, wenn son Ding in Dein Haus einschlägt.

    @Binsche:
    Wenn der Mast an der HES geerdet ist, habe ich doch meine Pflicht als Betreiber der Antenne erfüllt.

    Ja, und das kannst Du eben nicht garantieren, wenn Du den Mast nur erdest. Die Blitzschutzfirma/Beratung sagte mir, ich müsste weit mehr Aufwand treiben, um dieses Ziel zu erreichen, d.h. kein Schaden bei Direkteinschlag in den Antennenmast. Da ist ein ein kleines Erdungskabel oder eine einzelne Fangstange nur am Mast nicht ausreichend. Blitzeinschlag ist höhere Gewalt. Und Überspannungsschutz als auch Blitzschutz ist nicht verpflichtend. Der Blitz kann auch an vielen anderen Stellen einschlagen. Wer will mich dann denn wofür haftbar machen? Wenn mein Haus abbrennt, weil ein Blitz in die Atika einschlägt, dann zahlt die Versicherung. Ebenso wenn er in den Schornstein einschlägt oder sonst wo. Ich werde mir das schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen. Da werde ich drüber berichten.

    @Discone
    Die Quelle (Link) habe ich gelesen. Das ist schon interessanter. Danke dafür. Ich sehe auch ein, was dort steht. Aber ich bleibe dabei: Wenn die Antenne geerdet ist, können trotzdem Personen zu Schaden kommen. Schildere mir ein Fall, wo eine Privatperson wegen Personenschaden durch Blitzeinschlag in den geerdeten Mast verurteilt worden ist, auch wenn er die Antenne selbst aufgestellt hat. Der §49 beschreibt die Anforderungen an Energieanlagen. Ich muss mal dumm fragen: Ist denn eine Antenne eine Energieanlage? Ist dort nicht eher die Stromverteilung gemeint? Von Blitzschutz steht dort nichts. Auch nicht das ein Überspannungsschutz gefordert ist. Keine Elektrofirma würde dann ja noch Zählerkästen ohne Überspannungsschutz installieren. Wo steht, dass der Einbau verpflichtend ist?

    Die Erdschleife kommt daher, wenn der Mast und auch die Koax-Schirme an der HES geerdet sind. Dies ist aber zulässig, wenn eine Fangstange installiert ist, richtig? Dies habt ihr (Du oder war es Dipol?) hier selbst geschrieben - siehe auch Dehn Empfehlungen. Die Blitzberatung der Stadtwerke sagte mir, dass die Fangstange aber nicht gewährleistet, dass garantiert keine Teilblitzströme in den Koax-Kabel entstehen würden. Im Gegenteil. Durch das elektromagnetische Feld kann sogar ein erheblicher, gefährlicher Teilblitzstrom in den Kabeln entstehen und ins Hausinnere geleitet werden. Vor den Folgen kann nur ein separater Übersp.schutz weitere Sicherheit bieten. Die Fangstange führt zumindest den Großteil des direkten Blitzstroms ab. Also ist das Thema mit der Erdschleife nicht sehr bedeutend. Habe ich also eine Fangstange, wo die Erdschleife keine Rolle spielt, kann es trotzdem zum Schaden durch die Koax-Kabel kommen. Ich will ja keine Fangstange installieren. Also erde ich die Koax-Schirme irgendwie über den Mast. So, Person trotzdem tot, weil kein Überspannungsschutz. Was nun? Ich Schuld?

    Das tragische Beispiel mit dem angeklagten Elektriker soll mich vielleicht darauf aufmerksam machen, wie sinnvoll die Einhaltung der VDE-Vorschriften ist, was ich ja auch nicht bezweifele. Aber das Beispiel steht doch auf einem ganz anderem Blatt und hat mit meiner Sache doch nicht viel zu tun. Wenn ich die Phase an die Erdung anschließe ist das Fahrlässigkeit. Frage mich, wie so etwas passieren kann. Zumal ja nicht eindeutig geklärt wurde, ob es überhaupt seine Schuld war. Ich sehe da keine Parallelen. Installierst Du meine Dose und ich als Mieter pole die Kabel um, dann bist Du als Elektriker arm dran. Wie willst Du jemals beweisen, dass Du alles richtig verdrahtet hast und in Wahrheit hat der Mieter später an der Steckdose rumgefummelt? Tut hier auch nichts zur Sache. Aber das hat nichts mit Schäden durch Blitzeinschlag zu tun.

    Ich werde mich noch mal mit der Beratungsstelle in Verbindung setzen. Situation jetzt: Haus ohne Blitzschutzanlage, Antennenmast an der HES geerdet, alle Koax-Schirme über den Mast geerdet. Kein Überspannungsschutz. Was passiert bei Personenschaden mit Todesfolge infolge eines Blitzeinschlages ? Soweit ich bisher erfahren habe, wäre dies ein mögliches Szenario. Kann ich rechtlich belangt werden, weil die Anlage keinen Schutz vor Überspannung hat? Ebenso werde ich das mit meiner Versicherung klären. Am Ende lasse ich die Anlage durch eine Elektrofirma begutachten. Das muss doch dann reichen.
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Vielleicht mal ein anderer Ansatzpunkt, wobei ich mich da gleich erstmal als Laie im Bereich der Installationen "outen" muß. Geräte müssen ja ein CE-Zeichen tragen, womit die Inverkehrbringer die Konformität mit den gültigen Normen anzeigen. Der Hersteller/Inverkehrbringer schreibt dafür eine Konformitätserklärung.
    Wie sieht es mit den installierten Anlagen aus? Muß es dort eigentlich nicht auch eine Konformitätserklärung durch den Erbauer geben? Ich weiß, das es für den Installateur schier nicht machbar ist, die Konformität insbesondere hinsichtlich EMV tatsächlich zu prüfen, aber wenn er die Konformität erklären müsste, wären Blitzschutz und PA Bestandteil dieser, weil die 50083 bzw. 60728 diese ja entsprechend aufführen.
    Bei privaten Installationen ist das natürlich eine andere Sache. Um die EMV wird sich ggf. die Bundesnatzagentur (kostenpflichtig) kümmern, aber bei der Sicherheit merkt man es leider immer erst, wenn was passiert ist.

    Gruß

    Klaus
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Siehe SchuTSEV! Soweit die EMV die Störimmunität und Störemmisionen einer Anlage betrifft, muss dies inzwischen jeder Anlagenbetreiber auch bei Störungsfreiheit nachweisen. So lange aber kaum ein Installateur oder Anlagenbetreiber weiß was gefordert ist, kann sich nichts ändern. Und von denen die es wissen, wird es die Mehrheit versuchen selbst hochgradig normwidrige 60 Ohm-Verteilnetze längstmöglich zu erhalten. Und es werden sich auch wieder genug sogenannte Fachleute finden, die das alles als Panikmache einstufen werden.

    Die EMV-Komponenten Blitzschutz und PA sind nach ABB geregelt, ich kenne jedoch keine einzige Anlage in welcher die Sichtprüfungen und gründlicheren Wartungsintervalle auch tatsächlich durchgeführt werden.
    Darum wird sich die SchuTSEV erst mal nur mit der Räumung von S 04 und S 05 bei den großen BK-Netzbetreibern auswirken.

    Bis die SchuTSEV im Kopf des letzten Gebirgselektrikers angekommen ist, wird es wie bei Erdung und PA noch einige Jährchen dauern. Und bis die Gilde mehrheitlich imstande ist die Grenzwerte messtechnisch nachzuweisen und zu dokumentieren, wird noch mehr Zeit vergehen.

    Link: http://www.bundesnetzagentur.de/cae...f;jsessionid=16567A33B9599F0A97882C192C052DB8
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. September 2010
  6. sebast

    sebast Neuling

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    AW: Satanlage richtig erden

    Problem: Erdung bei Gebäude Bj62

    Liebe Fachleute,
    in meinem Fall kann ich mit den ausführlichen Beiträgen
    zum Thema Erdung leider wenig anfangen....
    Also sprach ich mit der Elektrofachkraft vor Ort.

    Voraussetzungen:
    --das Haus ist Baujahr 1962, kein Blitzschutz
    --kein Fundament- oder nachträglicher Ringerder, kein PA

    Es soll eine Sat-Anlage ohne Multischalter mit Quad-LNB
    montiert werden. Der Spiegel soll aufs Dach.
    Auf terr. Eingang mit zus. terr. Antenne wird verzichtet.

    Die Elektrofachkraft vor Ort sagt zur Erdung Folgendes:
    --in diesem Fall wird der Mast mit 16mm² an einen 2m Staberder geführt
    --bei der Koaxausgleichschiene reicht es, sie mit 1,5mm² an der
    Mastschelle anzubringen

    Soweit, so gut?
    Ich frage sicherheitshalber noch mal nach, da eine Sat-Anlage
    weder für einen abgebrannten Dachstuhl oder Schlimmeres stehen würde.


    Danke @Discone,
    nachträglichen Hauptpotentialausgleich hatte ich bei unserer „Begehung“ angesprochen.
    „Damit holt man sich den Blitz ins Haus“....war die Antwort.
     
  7. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Multischalter Smart Titanium MS9/6ES
    2x Inverto Quattro LNB IDLP-QTL410-PREMU-OPN f. 19.2 E u 28,5E
    1 x Alps Single LNB für 9.0 E

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    Unitymedia 2Play 100
    AW: Satanlage richtig erden

    Hmm, meine Urgroßmutter bekam irgendwann in ihrem Haus eine moderne Toilette mit Wasserspülung. Trotzdem ging sie weiterhin auf das Plumpsklo im Hof. Begründung: "Von dem fließenden Wasser bekommt man Hämorrhiden!".

    Die Argumentation der "Elektrofachkraft" hat wohl ein ähnliches Alter, wie die meiner Urgroßmutter ;).

    Eventuell mal jemand kompetenteren suchen...
     
  8. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    ich habe eine kleine Frage zur Erdung, hab das auch schon alles gelesen bin mir da aber nicht sicher.
    Ich möchte eine SAT Anlage auf eine Garage montieren neben dem Haus.
    Die SAT Schüssel muss dann mit einer 16mm² Kabel an einen Erungsanker angeschlossen werden, richtig? Zusätzlich würde ich die Koaxial-Leitung an den Potentialausgleich im Haus anschließen. Muss der Mast jetzt auch noch mal an den Potentialausgleich im Haus angeschlossen werden oder reicht der Anschluss mit dem Erdungsanker aus? Wäre nämlich bei mir nicht so einfach!
    Falls der Erdungsanker nicht ausreicht, könnte ich den Potentialausgleich an der Erde einer Stromleitung machen oder darf man das nicht?

    Wie lang musse in Erdungsanker vorschriftsmäßig sein? 1,5m oder 2,5m?
     
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Satanlage richtig erden

    => http://dehn.de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf (Seite 2, mindestens 2,5 m bei nur einem Erder)

    Wenn das Haus bereits einen Fundamenterder hat, dann genügt auch dieser für die Erdung der Antennenanlage, ein zusätzlicher Erder verbessert die Blitzstromableitung aber immer.
    Die Verbindung des Erdungsleiters einer geerdeten Antenne mit der Haupterdungsschiene ist immer erforderlich (Verhinderung von Potenzialunterschieden). Die alleinige Nutzung von einem Starkstomnetz zur Antennenerdung ist unzulässig, tatsachlich wird aber auch ein erheblicher Blitzstromanteil über den an der HES angeschlossenen PEN-Leiter zu "Nachbarerdern" geführt.

    Discone
     
  10. Vodka-Redbull

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    AW: Satanlage richtig erden

    ok, das Problem ist halt, dass ich von der Garage nicht so einfach an den Potentialausgleich im Haus dran komme. Könnte ich aber z.B. neben der Garage einen Erdungsanker in den Boden machen und dort einmal den 16mm² Blitzschutz anschließen und zusätzlich an diesem Anker auch den Potentialausgleich vom Koxialkabel und vom Masten anschließen?