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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. satmanager

    satmanager Institution

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    Hi Dipol, habe gestern schon viel gehört von eurem Treffen .....
    Was du hier schreibst verwirrt mich, warum das Wort "zusätzlich" ?
    Heißt also das solche Aufbauten weiterhin vom geerdeten Antennenmast für den PA versorgt werden müssen (PA-Kabel), jetzt aber auch "zusätzlich" der Anschluss an die HES direkt erlaubt ist (gemacht werden "darf") ?
    Ganz ehrlich, da versteh ich den Sinn nicht ... doppelt gemoppelt hält besser, oder was ist da der Hintergrund dafür genau ?

    Zum Rest .... hatte erhoft das mehr Sachen geklärt werden, vor allem wenn man sieht das dort wohl vielen einiges an Formulierungen der alten Norm selbst unklar war wie das "gemeint" war damals bei der Niederschrift dieser Normen. Hier in nur einem kleinen Teil der Neuregelungen ist jetzt auf den ersten Blick für mich schon wieder etwas unklar ("komisch formuliert" in einer dehnbaren Aussage --- "DEHN", passt gerade :) )
     
  2. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Du musst Dir nur die Problematik Trennungsabstand vor Augen halten (vereinfachend: 8 cm / 1m Länge Erdungsleiter). Wenn man für den PA nur einseitig an die HES ginge, lägen die Antennenkabel / das LNB auf HES Potenzial, aber halt nicht mit den nötigen Trennungsabstand. Überschläge an direkt geerdeten Antennen wären vorprogrammiert.
     
  3. satmanager

    satmanager Institution

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    Danke für die Erklärung ... aber warum das dann ein "kann" und kein "muss" ist bleibt fraglich für mich !
    Für mich auch noch unklar warum das jetzt für das PA-Kabel mit dem Trennungsabstand genannt wird, bisher war doch dieser (i.d.R. der Trennungsabstand) nur für das Erdungskabel die "Regel" wenn ich das alles richtig interpretiere was ich so bisher gelesen ("verstanden") habe. Oder meinst du jetzt den Trennungsabstand vom Erdungskabel bei direkt geerdeten Antennen ? Das wäre verständlich, dieser kann ja an dieser Stelle direkt am Mast/Halter niemals eingehalten werden (was ja schon oft meine Frage auch war wie es sich dort verhält).
    Warten wir mal ab was da genau raus kommt und ob nicht eindeutige Formulierungen jetzt klar und eindeutig raus kommen.

    Vielmehr ist die Sache immer noch da das Fangstangen-Montage nur vom qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden dürfen, man aber ein solches gar nicht ins Haus bekommt mangels Firmen dafür und vor allem mangels Firmen die das auch mal in einem EFH machen würden "auf die Schnelle" (Termin, unwirtschaftlich für diese bzw. dann viel viel zu teuer für den Bauherren wenn mal einer einen Auftrag annimmt).
    Dachdecker die mal ein Blatt mit diesen Sachen in Erklärung vorgelegt bekommen haben, aber sicher zu 90% gar nicht verstehen um was es geht ("artfremde" Arbeit finde ich auch einfach für diese), dürfen da ran. Aber kein Standard-Elektriker ohne Zusatz-Ausbildung und Eintrag (sündhaft teurer Eintrag) in ensprechende Verzeichnisse der sich damit ggf. (tlw. sogar "sicher") besser damit auskennt als diese Leute die ein Dach eindecken.
    Das wäre auch mal ein Punkt mit dem man sich dort befassen sollte in der Kommision .... wäre meiner Ansicht nach eine wichtige Sache die geklärt werden müsste, ist ein Punkt der sicher mal auf die Tagesordnung gehört.
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ist doch ganz einfach: der 16 mm² kann auch als PA-Leiter mitbenutzt werden. Wenn als die Verteilung "oben" unter dem Dach sitzt, reicht es aus, den PA dieser mit dem 16 mm² zu verbinden, eine separate Leitung an die HES ist nicht notwendig.
    Diese separate Leitung kann aber gelegt werden und ist insbesondete Vorteilhaft, wenn die Verteilung z.B. vom Keller aus vorgenommen wird. Auch im Falle einer Etagenverteilung kann in der jeweiligen Etage abgefangen werden.
    Zur Verbindung Kabeleinführung zum Mast: diese Verbindung muss immer hergestellt werden (egal ob man zusätzlich noch mal zur HES fährt oder nicht). Diese Verbindung hat primär nichts mit PA zu tun, sondern mit Blitzsicherheit. Wie @raceroad schon korrekt geschrieben hat, geht es hier darum, im Falle eines Blitzeinschlags einen Lichtbogen zu vermeiden.

    Zum Thema Trennungsabstand bei Antennen-Direkterdung gibt es die scheinbare Inkonsequenz, dass hier eben kein Abstand gefordert wird. Wegen der Kabel-Mast-Verbindung wäre aber ohnehin fraglich, ob der Trennungsabstand dann auch für das gesamte Verteilnetz gelten würde. Das ließe sich natürlich gar nicht umsetzen.

    WER das in Deutschland bauen darf wäre im Gremium einer internationalen Norm an der falschen Stelle.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Es ist zwar unwiderlegbarer physikalischer Fakt, dass Blitzströme auf Erdungsleitern von Antennen nicht unschädlicher als auf Ableitungen von Blitzschutzanlagen sind, aber selbst in Normengremien wollen das nicht alle Mitglieder wahrhaben. 2012 sollte nach Aussage des damals national und in international gleichermaßen federführenden AK-Vorsitzenden Außenableitung zur Pflicht werden, nach Personalwechseln heißt es leider manchmal wie bei Monopoly "Gehe zurück auf Start".

    Schleifenfreiheit ist zur Reduzierung induktiver Blitzstromeinkopplungen unverändert sinnvoll, klappt aber nur dort wo die Schleife nicht durch Endgeräte geschlossen wird. Ein MUSS gibt es nur wie bislang schon bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen, ansonsten ist das ein KANN und bei Verbindung erdungspflichtiger Antennen mit einem BK- oder dem TELEKOM-Festnetz gibt es zur fußpunktseitigen Vermaschung notgedrungen keine andere Alternative.

    Normen hinken als Anerkannte Regel der Technik dem höherwertigen Stand der Technik gewöhnlich hinterher. Es sollte aber nicht so sein, dass sie durch willkürliche Ausblendungen zur Regel wider Wissenschaft und Technik werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2018
    King W. und Discone gefällt das.
  6. Bowser

    Bowser Junior Member

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    Hallo,

    die Position meiner Schüssel sieht so aus:
    MediaCenter (Habe das Foto ins GMX-Mediacenter gestellt. Ich wusste nicht, wo ich es sonst hochladen kann)
    Nach oben zur Dachrinne ist ca 1,10m Abstand, nach links zur Mauer etwa 20cm, nach rechts etwa 40cm bis zur Kante, wo die Schräge anfängt. Schüssel ist eine mit 90cm Durchmesser.
    Nach unten Versetzen, damit ich auf die 2m Abstand zur Dachrinne komme ist möglich, aber schwierig, da eventuell dann ein Erdwall dem Signal im Weg ist.
    Wenn ich die Schüssel doch nach unten versetzen könnte, passen dann die Abstände, dass ich keinen Blitzschutz brauche, oder gelten da auch die Abstände nach links und rechts, so dass ich zweingend eine Erdung vornehmen muss??

    Ich habe im Keller die Potentialausgleichsschiene. Außerhalb des Hauses hat die Fundamenterdung auch Anschlusslaschen. Sollte die Schüssel außen an der Lasche geerdet werden (16mm²) und dann noch eine Verbindung vom Ableiter in Boddennähe zum Potentialausgleich (6mm² oder 16mm²?) gelegt werden (Trennfunkenstrecke erforderlich?) Dann müssten wohl auch noch die Koaxialkabel über einen Erdungsblock am Mast mitgeerdet werden (4-6mm²)?
    Oder sollte ich die Schüssel mit 16 mm² an einen Tiefenerdungsspieß anschließen und dann über eine Trennfunkenstrecke mit der Potentialausgleichsschiene verbinden??

    Danke!

    Viele Grüße,

    Bowser
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Die Maße der Norm von ≥ 2,00 m Distanz unterhalb von Regenrinnen oder Dachkanten und max. 1,5 m Abstand zur schützenden Wand sind doch eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Dabei zählt jede Fassade, auch die von Nachbargebäuden.

    Bislang ignoriert die IEC 60728-11 sowohl die objektiv gegebenen Gefährdungen von innen durchs Gebäude als Blitzeinleiter verlegten Erdungsleitern wie auch den Fakt, dass insbesondere von Regenrinnen und Fallrohren bei zu geringem Abstand Blitzströme überspringen können.

    Erdung und PA sind Bestandteil der Elektroanlage und Installationen an dieser nach NAV § 13 bei einem Verteilnetzbetreiber konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten. Da bei weitem nicht alle EFK bezüglich Antennentechnik im allgemeinen und Erdung und PA im besonderen kompetent sind, fällt dieser Hinweis nicht leicht.

    Dass erdungspflichtige Antennen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² St/tZn und nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbinder/Klemmen (einschließlich der HES!) mit dem Schutzpotenzialausgleich und einem normkoformen Erder verbunden werden müssen, wurde in diesen Thread schon bis zum Überfluss erwähnt.

    Der PA der Kabelschirme erdungspflichtiger wie auch nicht erdungspflichtiger Antennen ist vorzugsweise möglichst nahe der Gebäudeeinführung vorzunehmen. Anschlussfahnen, welche normkonform und funktionstüchtig mit der Erdungsanlage verbunden sind, können sowohl für PA wie auch Erdung verwendet werden. Bei nicht erdungspflichtigen Antennen ist der PA auch an anderen Stellen tolerierbar, er kann sogar bedingt ganz entfallen.

    Es wurde richtig erkannt, dass Zusatzerder aus St/tZn bei galvanischer Verbindung mit einem Fundamenterder vorzeitig vergammeln, was mit einer Trennfunkenstrecke oder NIRO-Erdern zu verhindern ist. Die in der Norm dargestellten Beispielbilder mit Stützerdern sind aber mangels geeigneter Verbinder sämtlich nicht mit 16 mm² Cu normkonform umsetzbar.
     
  8. Bowser

    Bowser Junior Member

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    Ist meine Planung so richtig: An eine Kathrein CAS90 kommt ein LNB UAS 585. Daran vier Kabel zum Erdungsblock (Muss der Blitzstromtauglich sein, der 4er von Kathrein ist wohl nicht geeignet?) dann Dehn GFF TV an dden Erdungsblock angeschraubt. von dort aus gehe ich mit Kabel in die Dosen (ESC30 und 32)
    4mm² verbindet die Dehn GFF TV und den Erdungsblock mit der Schüssel. Von dort geht ein 16mm² zum Potentialausgleich.

    Ist der Kahtrein Erdungsblock EMU 24F eigentlich baugleich mit dem Dehn EB 4 F??
    Ich habe mir den von Kathrein gekauft. Kathrein sagt aber der ist nicht blitzstromtauglich. Allerdings sieht das Teile mit dem von Dehn 1:1 identisch aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2018
  9. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Die Prüfnormen IEC 62561-1 und -2 unterscheiden bei der Blitzstromtragfähigkeit zwischen den Klassen N = 50 kA und H = 100 kA. Einen blitzstromtragfähig zertifizierten Erdblock oder Erdwinkel gibt es bislang nicht. Wenn die Kabel nahe dem Gebäudeeintritt über Erdwinkel oder Erdblock in den PA einbezogen werden, ist die Potenzialdifferenz vermutlich nicht nur an CAS-Antennen mit galvanisch verbundenem LNB mit nicht blitzstromtragfähigen 4 mm² Cu beherrschbar. Mit 6 mm² Cu würde ich mich wohler fühlen, von 2,5 mm² Cu rate ich ab.

    Wenn man die DIN EN 60728-11 100%tig erfüllen will, muss der PA auch bei Ausbau des GGF TV Kombiableiters, baugleich mit KATHREIN KAZ 12 und 11, an allen LNB- und Teilnehmerleitungen erhalten bleiben. Das erfordert eine Reihung von
    1. 1. Erdblock
    2. DG GF TV (KAZ 12)
    3. DG FF TV (KAZ 11)
    4. 2. Erdblock.
    Bevor man den DG GF TV umgedreht mit falscher Flussrichtung hinter dem Erdblock montiert, würde ich den bei 4 LNB-Leitungen abweichend von der Normvorgabe in richtiger Flussrichtung davor aufschrauben und den DG FF TV mit Patchkabeln oder F-Verbindern anschließen.
    Vorbehaltlich dafür ausgelegter Verbinder hält ein 16 mm² Cu auch einen seltenen LEMP mit 200 kA und ein 10 mm² Cu immerhin noch 150 kA aus. Damit Erdungsleiter die zugedachte Funktion erfüllen können, müssen die Verbinder am Antennenträger und die geerdete Haupterdungsschiene für Blitzschutzpotenzialausgleich Klasse H ausgelegt sein. Die meisten im Antennenbau verwendeten Teile machen aber deutlich vorher schlapp.
    Dieses Standardbauteil wird unter verschiedenen Labels vertrieben. Blitzstromtragfähigkeit setzt aber mehr als nur ein DEHN Logo voraus, nämlich zertifizierte Klemmen für einen PA-Leiter mit min. 10 mm² Querschnitt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2018
  10. Bowser

    Bowser Junior Member

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    Noch zum 2. Erdungsblock: die Erdungsblöcke und GFF TV sind ja über eine gemeinsame Potentialausgleichsschiene mit dem Masten verbunden.
    Umgehe ich da mit dem 2. Erdungsblock nicht die Funktion der Überstrom und Überspannungsableiter. Der Blitzteilstrom könnte dann ja wohl am GFF TV vorbeigehen und dann dahinter wieder in das Kabel?