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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Laut welcher Quelle?

    Eine aufgeschlüsselte GdV-Versicherungsstatistik, aus der sich diese Aussage belegen lässt, ist mir unbekannt.
    Die beiden 1999 und 2004 durch Blitzeinwirkung in Gebäuden tödlich Verletzten sind sicherlich kein Anlass sich Sorgen zu machen, 410.000 Blitz- und Überspannungsschäden mit einem Volumen von 330 Millionen Euro aber schon. ;)

    Links: GdV-Pressemitteilung und GdV-Blitz-Bilanz
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2014
  2. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Satanlage richtig erden

    Ich erinnere noch einmal an meine Schilderung hier das bei uns hier im Nachbarort der Blitz ins Dach eingeschlagen ist und hindurch in ein Einbau-Kochfeld rein ist .... in dem Haus gab es keine Elektro-/Strom-, Telefon- und Koaxkabel mehr ... die waren ALLE pulverisiert und der Putz der mal drüber war fehlt hinterher auch (konnte man alles schön neu verlegen :) )... Es kam dabei zu keinem Personenschaden, das Haus war aber lange unbewohnbar (mehrere Wohneinheiten).

    Das wären pro Versicherungsfall aber nur 80 Cent ....
    Komma-Fehler ? Das es pro Versicherungsfall so viel war kann ich nicht glauben und auch im Durchschnitt 330000€ kommt nicht ganz hin ... da müssten sehr viele hohe Millionen-Schäden dabei sein.
     
  3. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Danke für den Hinweis, ich habe es berichtigt. Der "Kommafehler" hatte drei Nullen zu wenig!
     
  4. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Satanlage richtig erden

    Kommen wir mit einem Durchschnitt der Schäden auf ca. 800€ pro Fall .... wobei vieles (z.B. ein defekter Receiver bzw. LNB/Multischalter) sicher oft gar nicht gemeldet werden.
     
  5. doejohn

    doejohn Senior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Die Links sind zwar interessant, bringen mich aber nicht wirklich weiter bei der Frage, wie weit man von der Dachhaut wegbleiben sollte.

    Natürlich könnte man den Extremfall wählen, und in den oberen zwei Stockwerken komplett auf Elektroinstallation (und damit auf entsprechenden Wohnraum) verzichten. Das wäre aber reichlich praxisfern.
     
  6. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Satanlage richtig erden

    VDS 2031 vom Verband der Sachversicherer > http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2031_web.pdf
    Seite 15 > Unterdachantennen müssen nicht geerdet werden.

    In diversen Ratgebern / Publikationen wird pauschal ein Trennungsabstand zu
    blitzgefährdeten Metallkonstruktionen (z.B. Dachrinne) von ca. 50 cm empfohlen,
    z.B. bei der Montage einer Wandleuchte oder von einer Überwachungskamera.
    Für die Wandmontage von Antennen gilt der gemäß VDE 0855-1 geforderte Abstand vom 2 m
    zu darüber befindlichen Dachkanten / Dachrinnen. Der geforderte Trennungsabstand z.B. zu einem Regenfallrohr,
    zu einer unter der Antenne befindlichen Metall-Flachdacheinfassung oder zu einem Metallgeländer ist geringer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2014
  7. doejohn

    doejohn Senior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    s/Sach/Schaden/
    Das wurde schon vor (AFAIK) 15 Jahren geändert.

    Dann sollten auch für eine Sat-Antenne 50cm ausreichend sein? Hast Du vielleicht eine Quelle?

    Das ist eben genau die Frage.
     
  8. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: Satanlage richtig erden

    ... und andere haben ihre aus anderen Ursachen verstorbene Hardware der Versicherung nach einem Gewitter als Uberspannungsschaden untergeschoben. Wenn man den Theken-Gesprächen Glauben schenken will, ist Versicherungsbetrug wohl Volkssport...
     
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Satanlage richtig erden

    Pauschale Mindestempfehlungen sind keine anerkannten Regeln der Technik, der Dachabstand für z.B. eine Überwachungskamera / Wandleuchte / Abluftventilator / ... ist in keiner VDE-Richtlinie explizit definiert, könnte aber aus Forderungen zum Trennungsabstand (in der EN 62305 / VDE 0185-305) abgeleitet werden.

    Der geforderte Dachabstand von 2 m für Antennen wird ausdrücklich in der EN 60728-11 / VDE 0855-1 gefordert und wird dann u.U. im Schadensfall (grosser Sachschaden / Personenschaden / Todesfall) auch von einem vereidigten VDS-Sachverständigen in seinem Bericht oder vor dem Richter zitiert.
    Der geforderte 2 m Abstand resultiert dann auch in Kombination mit dem max. zulässigen Wandabstand von 1,5 m (Blitzkugelverfahren).

    Ein Firmeninhaber oder die verantwortliche Elektrofachkraft handelt rechtssicher,
    wenn die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden (auch die VDE 0855-1).
     
  10. doejohn

    doejohn Senior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Oh, da ist mir wohl etwas durcheinander geraten. Der Dachabstand (2m vom Dachkanal und max 1.5m Wandabstand) steht ausser Frage und muss auf jeden Fall eingehalten werden. Dass es an dieser Stelle keine Diskussion gibt ist mir schon klar. Ich versuche meine Frage noch einmal etwas klarer zu fassen:

    In der Regel ist an der Fassade ein senkrechtes Regenfallrohr angebracht. Von diesem Rohr ist doch ebenfalls ein Abstand einzuhalten, oder etwa nicht? Die Frage ist also, wie weit muss die (den 2m Dachabstand einhaltende) Antenne von diesem Fallrohr entfernt sein.

    BTW: Das Rohr müsste doch nach DIN geerdet sein?