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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. patba

    patba Neuling

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    AW: Satanlage richtig erden

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum geschützten Bereich an der Fassade (2m unter Dach, max 1,5m von der Fassade weg).
    Kennt jemand den genauen Wortlaut, wie dieser Bereich in der DIN definiert ist?
    Bzw. was ist von folgender Situation zu halten:
    Aus verschiedenen Gründen wollen wir die SAT-Schüssel an einer Terrasse befestigen. Für Anbau-Garagen mit Flachdach ist klar, dass hier das Flachdach ale neuer Bezugspunkt gilt. Wie ist es aber bei einer Terrasse mit Geländer? Gilt der Terrassenboden, oder das Geländer?
    Zur Geländer-OK könnte ich leicht 2m einhalten. Zum Terrassenboden bis OK Schüssel jedoch nur ca. 1,50m, weil dann der Erdboden kommt... Siehe Bild.

    (Eigentlich habe ich hier ein Bild verlinkt, jetzt ist es weg...
    Ich mache den link noch mal neu)
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/picture.php?albumid=118&pictureid=224
    Leider hat die Albums-Funktion des Forums das Bild nach einigen Stunden offensichtlich auf 1x1 Pixel geschrumpft. Das Original habe ich im Moment nicht verfügbar.
    [​IMG]



    Eure Meinung dazu?

    Patrick
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2013
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Hallo Patrick, herzlich Willkommen!
    Das ist im Wust des Threads nicht die erste Zitierung:
    Worauf es ankommt ist also, dass eine max. 1,5 m entfernte Massivwand oder ein Dachüberstand die Antenne um > 2 m überragt.
    Eine Balkon- oder Terrassenplatte ist keine äußere Gebäudewand und zu einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen ist ein normkonformer äquivalenter Trennungsabstand einzuhalten.
     
  3. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Wenn Du aber das Balkongeländer erden läßt, wäre das wie der Schutz durch eine isolierte Fangstange für eine Dachantenne. Als Ableitung wäre aber dann wahrscheinlich 50mm² notendig (isolieter Blitzschutz) - und Ausführung durch eine Blitzschutz-Fachkraft.
    @ dipol: Bitte korrigieren, wenn ich da was falsch sehe!
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Völlig richtig, nur für eine kleine Ergänzung.

    Antennen in Blitzschutzzone LPZ 0B sind grundsätzlich in den Potenzialausgleich einzubeziehen.
     
  5. patba

    patba Neuling

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    AW: Satanlage richtig erden

    Danke für die Infos soweit!

    Nun ja, die Wände rund um die Terrasse sind aus 25 cm Beton und die Platte ist aus Holz und abgedichtet. Eine Seite hat ein Holztor. Baulich ist also eigentlich kein Unterschied zu einer Garage.

    Wie groß ist eigentlich der Terrungsabstand ca., wir sind im Bereich 0-2,5 m über Erdboden. Google gibt mir nur die Formel, aber nicht Werte für alle Parameter zum Abschätzen. Dürfte aber hier deutlich unter 1m sein, oder?

    Patrick
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Ist es auch!

    Der Trennungsabstand bei Blitzschutzanlagen und blitzstrombelasteten Erdleitern ist in Blitzschutzklasse 3 mit vereinfachter Faustformel zu errechnen:

    "s" = Länge "l" ab Potenzialausgleichsebene (= Fundament-/Ringerder bzw. Haupterdungsschiene) * 0,04 in Luft bzw. 0,08 durch und über feste Stoffe

    Für den Trennungsabstand zu einschlaggefährdeten metallischen Hausinstallationen gibt es keine offizielle Formel. Die 0,5 m sind ein normfreier pauschaler Traditionswert der sich auch noch in einem VDS-Merkblatt gehalten hat, aber über 5 m Höhe m. E. bedenklich ist. Ich empfehle als genauere Berechnungskrücke die bis 2006 um 25 % höheren ki-Werte und die Höhe über Grund (alter TA-Bezugspunkt) zu verwenden.

    Das ergibt > 5 m größere, < 5 m geringere äquivalente Trennungsabstände. In 2,5 m Höhe über Grund beträgt "s" dann nur noch 0,125 m in Luft und 0,25 m bei festen Stoffen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2013
  7. patba

    patba Neuling

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    AW: Satanlage richtig erden

    OK, dann ist der Abstand zum Geländer schon mal kein Problem.
    Vielleicht kann ich noch näher an die Hauswand gehen, fürchte aber, dass ich nicht ganz in den geschützten Bereich reinkomme, weil ich dann den Satelliten ums Hauseck nicht mehr sehe (die Terrasse ist etwas zurückgesetzt).

    Mal noch eine Frage:
    Man findet zwar viele Info zur Erdung von SAT-Anlagen, aber praktisch nichts zur Erdung von anderen elektrischen Komponenten im Außenbereich (außer Installationen AUF dem Dach)
    Was ist z.B. mit Außenleuchten?
    An einer Garage ist es nahezu nicht möglich, eine Außenleuchte im geschützten Bereich anzubringen.
    Bei jedem Einfamilienhaus mit Eingang auf der Traufseite und einem Kniestock unter ca 1,5m ist die Leuchte am Hauseingang nicht im geschützten Bereich.
    So was hängt lediglich über 1,5 mm² PE-Leiter an der PAS.
    Gibt es hierzu DIN-Regeln oder nicht?
    Wenn nein, was ist der große Unterschied zwischen einer 40x40cm Metall-Außenleuchte und einer 60cm SAT-Schüssel?
    Was ist mit Dingen wie Temperaturfühler der Heizung (bei unserem Haus keine 30cm von der Dachrinne weg) oder Windsensoren für Raffstores?

    Patrick
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Blitze nutzen unterschiedslos jede Entladungsmöglichkeit.

    Ein wirtschaftlicher Blitz- und Überspannungsschutz ist immer ganzheitlich konzipiert und bezieht alle aus Blitzschutzzone LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführten Energie- und Telekommunikationsleitungen mit ein.
     
  9. patba

    patba Neuling

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    AW: Satanlage richtig erden

    OK. Wie ist das nun genau...

    Für Antennen gibt es den geschützten Bereich (1,5m/2m). Den gibt es aber offensichtlich explizit nur für Antennen, richtig?

    Nun kommen die Blitzschutzzonen ins Spiel. Diese werden mit Blitzkugeln (oder alternativen vereinfachten Verfahren) ermittelt.

    Darf ich das Blitzkugelverfahren nur anwenden, wenn eine Blitzschutzanlage installiert ist, oder auch bei (privaten) Gebäuden, wo keine solche Anlage installiert ist, um auf diese Weise einen sicheren Bereich zu definieren?
    Eine Wandaußenlampe an einem EFH wäre ja praktisch immer in LPZ 0B nach Blitzkugelverfahren, aber oft nicht im "geschützten Bereich".

    Wie ist es dann nun, extrem gefragt:
    Habe ich bei einer Lampe in einer wie oben beschriebenen, sehr häufigen Situation an einem Haus ohne Blitzschutzeinrichtung keinen Versicherungsschutz? Dann prost Mahlzeit...

    Patrick
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Der nicht erdungspflichtige Schutzbereich der Fassade wurde in den internationalen IEC, europäischen CENELEC und dan nationalen DIN-VDE-Normengremien nicht von HF-Ingenieuren und Antennentechnikern, sondern den mitwirkenden Blitzschutz-Koryphäen "erfunden". Die Frage warum es in der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage keine vergleichbare Zone gibt habe ich mir auch schon gestellt.
    Klare Frage, klare Antwort: Nein, die Definition bezieht sich auf Gebäude mit LPS! Gleichwohl kann man nach Logik unterstellen, dass die nicht erdungspflichtige Schutzzone nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nicht nur Antennen schützt.
    Ebenso wie wie eine Lampe im Garten, die Klingel-/Sprechanlage am Gartentor, usw. ...
    Kein Grund zur Panik: Blitzschutzanlagen sind nur für bestimmte Gebäude baurechtlich gefordert. Wenn die "Anerkannten Regeln der Technik" -also die Normen- eingehalten sind, macht die Versicherung keinen Ärger. Allerdings kommt es z. B. nach Schäden an Photovoltaikanlagen vor, dass die Versicherer Nachrüstungen fordern oder andernfalls den Vertrag kündigen.