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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Nerd8

    Nerd8 Junior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Bei Antennen, die sich innen Unter Dach befinden, muss man soweit ich weiß keine 2 Meter abstand halten. Zumindest bei Dachboden Antennen nicht.

    Aber wie es sich bei überdachten Balkonen verhält (Mit vollständig überdachter Antenne), weiß ich eben nicht.
    Ob das als Innenantenne, Außenantenne oder gar Außenantenne mit Blitzgefährdung zählt weiß ich eben nicht.
    Und damit auch nicht, welche Anforderungen an eine Erdung oder Potentialausgleich gestellt werden.
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Eine Loggia befindet sich eindeutig auf der Wandaußenseite und somit auch außerhalb des Gebäudes. In früheren Normen bezog sich dieser Passus auf terrestrische Antennen, welche unter dem Dach angebracht waren.
     
  3. Nerd8

    Nerd8 Junior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Wenn ich sie so aufhänge, dass die 2m eingehalten werden, hängt sie eindeutig gefährlicher / freier als wenn sie komplett überdacht ist. Aber wenn eine loggia nicht als "ausnahme" zählt, muss ich das so machen.
    Ich will von der Ausnahmeregelung gebrauch machen, um die Erdungsleitung nicht machen zu "müssen", sondern nur zu "können". (Damit man sich immer noch auf die Ausnahmeregelung berufen kann, falls die Erdung nicht 100% normgerecht ist und man es "nur" als Potentialausgleich deklariert.)


    Und wie sieht es mit der installation der Erdungsleitung (16mm² massiv) aus:
    Wenn sie auf dem Dachboden erst ca 6m horizontal verläuft, dann 10m vertikal und im Keller nochmal 4m horizontal? Richtungsänderungen können mit großem Radius ausgeführt werden. Wäre das als Erdung zulässig? Oder wäre es nur als Potentialausgleichsleitung zulässig?

    Es steht ja da: Auf dem kürzesten Weg. Aber genau der von mir vorgesehene Weg ist der baulich machbare kürzeste Weg, wo man nicht durch bewohnte Räume muss und den wenigsten Aufwand darstellt.
    Eine Verlegung durch das Haus soll vermieden werden steht da, verboten ist es jedoch nicht.
    Selbst außen am Haus runter wäre es weiter zum Hauptpotentialausgleich. Könnte nur an einem Erdungsspieß an der Hausecke anschließen, der seinerseits wiederum mit dem Hauptpotentialausgleich verbunden ist. Aber alles mehr Arbeit, als eine Verlegung durch den Wasserschacht.


    Die geplante Verlegung ginge durch den Wasserschacht. Dort sind metallene Kupferwasserrohre, die ihrerseits geerdet sind. Außerdem ist da der Potentialausgleich von der Elektrik im Wasserschacht. (Kupferwasserrohre + extra Erdungsdraht gebrückt auf jeder etage und mit UV verbunden)

    Ein Sicherheitsabstand kann nicht eingehalten werden. Aber alles was in dem Wasserschacht ist, ist ebenfalls mit hohem Querschnitt geerdet, so dass kaum ein Risiko besteht.

    Wäre das zulässig?

    Mein Plan: Die Antenne so setzen, dass die Vorschriften keine Pflichterdung mehr verlangen.d.H. nicht auf der Loggia, sondern weiter unten an der Hauswand. So weit unten, dass es genau 2,00 m bis zur DachUNTERkante sind. Es zählt ja vermutlich die Oberkante. Die Dachdicke ist dann mein Toleranzspielraum.

    Die Erdung will ich dann mittels der Leitung durch den Wasserschacht mehr oder weniger auf freiwilliger Basis trotzdem machen und notfalls nur als Potentialausgleich deklarieren.
    Also quasi statt nur 4mm² Potentialausgleichsleiter einen 16mm² nach unten legen
    Oben in der Nähe der Antenne setze ich dann eine Potentialausgleichsschiene. Da wird der Antennenhaltearm mit 16mm² angeschlossen, der Rest mit 4mm².
    Das 4mm² lege ich mit den Teilnehmerleitungen zusammen nochmal runter bis ins EG, wo ich statt normaler "fliegender" F Verbinder einfach so eine F-Verbinderleiste mit Erdunsanschluss setze. Falls man unten dann mal aktive Technik (z.B. Kaskaden-MS weil Anschlüsse dazu kommen) einbaut, hat man die Potentialausgleichsleitung gleich zur Hand.



    Ist das so gut, oder wurdet ihr das anders machen?
    Wäre die Erdung wie beschrieben zulässig, wenn es als "Pflichterdung" installiert werden müsste? (Also nicht die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen würde)
    Wenn ich die Antenne so installiere, dass ich von der Ausnahmeregelung "keine Erdung notwendig" gebrauch machen kann, und es nur eine freiwillige erdung / freiwillig stärker installierte PA-Leitung (16 statt 4mm²) wäre, sollte die Installation durchs Haus und durch den Wasserschacht doch auf jeden Fall zulässig sein, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2011
  4. Nerd8

    Nerd8 Junior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Da ein Bild bekanntlich mehr als Tausend Worte sagt:

    [​IMG]

    Uploaded with ImageShack.us

    So soll die Erdung gebaut werden.
    Sollte sie nicht ohne größere bauliche Maßnahmen normgerecht umsetzbar sein, so wird die Antenne einfach tiefer aufgehangen, so dass ich keine Erdungspflicht mehr habe. Dann wird die Installation einfach nur als normaler Potentialausgleich deklariert.
    Eine normale Potentialausgleichsleitung hat, soweit ich weiß, keine so strengen Vorschriften wie eine Erdung. Eine Potentialausgleichsleitung darf meines Wissens zusammen mit anderen Installationen und ohne Sicherheitsabstand, auch mitten durch das Haus und ggfs. mit kleinen Umwegen installiert werden.

    Antenne anders anbringen und die Erdung einfach nur als Potentialausgleich deklarieren ist eine einfache Maßnahme.
    Oder habt ihr ne bessere Idee, um das alles mit möglichst wenig Aufwand (aber gut) umzusetzen?

    MFG
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2011
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Diese überzeugte Aussage duldet keinen Widerspruch. Daher wage ich mal zwei Gegenfragen:

    • Welches Hochspannungslabor vertritt diese These?
    • Was isoliert besser: Luft oder feste Stoffe?
    Ein Erdungsleiter ist nach EN 60728-11 auf möglichst kurzem und direktem Weg zur Erdungsanlage zu führen.

    Für die Führung eines Potenzialausgleichsleiters gibt es nur die Empfehlung diesen möglichst eng mit den Koaxkabeln zu verlegen.
    Ein Erdungsleiter hat -innen wie außen verlegt- gefährliche Näherungen zu anderen Leitungen und den Koaxkabeln zu vermeiden, was innen meist nicht möglich ist. Potenzialausgleichleiter müssen selbst bei konventioneller Direkterdung erdungspflichtiger Antennen keinen Trennungsabstand einhalten. Wer darin eine Inkonsequenz erkennt, muss die Antenne eben im Schutzraum einer Fangstange oder als zweitbeste Lösung im Schutzbereich der Fassade anbringen.
    Dieser Umweg ist selbst bei einem Erdungsleiter völlig normkompatibel.
    Bei einer nicht erdungspflichtigen Antenne sind Überlegungen zum Trennungsabstand völlig gegenstandslos. Trennungsabstände sind nur für blitzstrombelastete Erdungsleiter von erdungspflichtigen Antennen einzuhalten und ein zusätzlicher Erdspieß ist in diesem Fall kropfunnötig.
    Das ist keine Ausnahme, sondern eine reguläre Schutzalternative. Der Mindestquerschnitt eines Potenzialausgleichsleiters beträgt nach alter EN 60728-11:2005 noch 4 mm² Cu, nach neuer EN 60728-11:2011-06 nur noch 2,5 mm² Cu.

    FAZIT: Bei einer nicht erdungspflichtigen Antenne kann der PA-Draht beliebig verlegt werden. Wenn auch die Kabel mit > 2 m Distanz zur Dachkante ins Gebäude eingeführt werden, ist die Verlegung eines Cu-Potenzialausgleichsleiters mit überdimensionierten 16 mm² Querschnitt in massiver und auch mehrdrähtiger Ausführung im Schacht unbedenklich. Und wer will, kann den PA-Drahtquerschnitt auch auf 50 mm² erhöhen.

    Die örtliche PA-Schiene im DG ist bei Verwendung eines Erdwinkels unnötig, an den lässt sich auch ein 16 mm² Draht anschließen. Mit der durchaus sinnvollen Einbindung der Antenne in den PA ist die Norm schon übererfüllt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2011
  6. Nerd8

    Nerd8 Junior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Alles klar, danke.

    Bei erdungspflichtigen Antennen wäre der Sicherheitsabstand der Erdungsleitung selbst zu Wasserleitungen und anderen massiv geerdeten Sachen notwendig? Den baulich kürzesten/sinnvollste Weg habe ich schon ausgewählt. es bliebe nur noch die Verlgung an der Außenwand (unter den Dachpfannen runter, am Regenfallrohr runter) mit größerem Umweg bis zum Hauptpotentialausgleich.

    Vermutlich werde ich die Antenne dennoch wohl weiter unten anbringen, und nicht auf der überdachten Loggia. Selbst wenn mein Erdungssystem eventuell sogar zulässig herzustellen wäre. Sicher ist sicher.
     
  7. Nerd8

    Nerd8 Junior Member

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    AW: Satanlage richtig erden

    Naja, vom Bauchgefühl würde ich eine Überdachte Antenne als besser geschützt ansehen, als eine frei hängende, unüberdachte.

    Ich mein der Unterschied am Aufhängeort macht grade mal 0,5-1 m höhe aus, dafür wird sie ca 5m seitlich "verschoben", so dass sie genau unterhalb des Dachfirst an der Wand hängt (mit 2 Meter Abstand), statt auf dem Balkon.

    Oder ziehen metallische Gegenstände unmittelbar unter der Dachhaut die Blitze an?


    (Auf dem Balkon wäre die Antenne nur deutlich leichter zu montieren und Schneefallgeschützt, so hängt sie mehr oder weniger frei, für Installation und Ausrichtung muss ich mir ein Gerüst aufstellen)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2011
  8. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: Satanlage richtig erden

    Der Blitz der kommt "sieht" diesen Dachüberstand gar nicht...

    Hier ist gerade durchs Dach durch so ein Biest eingeschlagen... direkter Treffer in den E-Herd der OG-Wohnung.... im Haus ist KEIN Kabel mehr in der Wand, und was mal als Putz davor war ist weg gesprengt ! Die Kabel haben sich ALLE pulverisiert, sieht echt lustig aus !

    War natürlich absolut kein Blitzschutz am/im Haus !

    P.S. hier nochmal ein Bild von Blitzen ! Das ist nicht nur ein Teil das senkrecht runterkommt....

    [​IMG]
     
  9. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    So ist es in der Blitzschutznorm EN 62305 festgehalten. Sanitärnetze dürfen auch seit 2005 für Erdung und PA nicht mehr genutzt werden, wenngleich das primär andere Gründe hat.
    Schon sind wir nochmal beim Trennungsabstand s der EN 62305.

    Blitzschutz ist Brandschutz. Überall dort wo die Trennungsabstände eines Erdungsleiters zu anderen Metallen nicht einzuhalten sind, müssen die mit geerdet werden. Kommt ein Erdungsleiter einer Regenrinne oder einem Fallrohr zu nahe, muss zur Vermeidung von Überschlägen gebrückt werden.

    Umgekehrt muss man bei einer nicht erdungspflichtigen Antenne mit den Kabeln und dem PA-Draht nicht nur im Schutzbereich der Fassade bleiben, sondern ebenfalls gefährliche Näherungen zu Blechverwahrungen, Dachrinnen und Regenrohren vermeiden.
    Löblich!
    Es reicht doch schon dass in alpinen Gegenden die Antennen standardmäßig nach Bauchgefühl ungeerdet mit einem Rohr unter den Dachüberstand montiert werden. Ob dieser trügerischen Sicherheit sträuben sich Blitzschutzkundigen die Haare.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2011
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Bitte Fotos machen!
    Allerdings! Blitzschutzunkundige Optimisten verlassen sich sogar auf den fiktiven Schutz von Bäumen oder höheren Nachbargebäuden.

    Dass nicht mal ein 16 Stockwerke höheres Nachbarhochhaus Sicherheit bietet, kann man hier in der Animation links oben sehen: www.lightningtech.com/f_sets/facilities.html