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Sat1 schlimmmmmmmmm !!!!!!!!!

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von digiface, 9. August 2003.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
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    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
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    Folgendes erscheint bei jedem Ergebnis einer Whois-Suche:

    "Die folgenden Informationen sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden."
     
  2. foo

    foo Wasserfall

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    @Gag
    Klingt eindeutig - vielleicht solltest es doch besser wieder rausnehmen.
     
  3. noeler

    noeler Board Ikone

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    sch&uuml

    Lasse den Whoisauszug da loeschen, es ist laut Denic nicht erlaubt und kann sogar boese Briefe von Anwaelten nach sich ziehen. Du darfst einen Link zur Whois Abfrage bei der Denic setzen, aber auf keinen Fall das, was Du da gemacht hast. Sag halt einem MOD bescheid, der soll das loeschen.
     
  4. Big Kimble

    Big Kimble Senior Member

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    ich glaube gerade was rechtliche Sachen angeht ist Gag meint Gag etwas zu oft im Recht zu sein breites_
     
  5. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    Gut das es in meiner Pupertät noch kein Internet gab. Vielleicht hätte ich damals im Liebeswahn sonst unter Umständen auch solchen Unsinn getrieben.... sch&uuml

    @Gag:
    Böser Fehlgriff deinerseits, auch wenn es unlogisch ist, da jeder der sich ein bißchen auskennt im Internet an die Daten rankommt, aber so sind die Bestimmungen der Seite halt nun mal. boah!

    <small>[ 12. August 2003, 16:52: Beitrag editiert von: BikerMan ]</small>
     
  6. Michael

    Michael Platin Member

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    ich reich dann mal die Bong rum ... zum Beruhigen sch&uuml

    <small>[ 12. August 2003, 22:40: Beitrag editiert von: Michael ]</small>
     
  7. DR Big

    DR Big Senior Member

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    Na das ist ja ganz einfach,

    Gag meint nicht daß er immer im Recht ist,

    er ist der Überzeugung, er ist das Recht! breites_ breites_ breites_

    Muß man sich ja nur mal seinen gesammelten Unsinn durchlesen.

    Aber wenns hilft und die Stunden beim Psychoanalytiker spart, warum nicht!

    Jeder sucht sich halt seinen Platz im Universum!

    ---------------------------------------------------

    Athlonpower ist unter uns!
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Hmmm... Leute, macht mal halblang. Überlegt doch mal welche Art der Speicherung oder Verarbeitung durch den Copyright-Vermerk unterbunden werden soll. Prinzipiell habt Ihr nach genauerer Überlegung sicherlich Recht, aber ob das auch für solche Fälle gilt. Schließlich bringe ich hier ein Zitat, um eine falsche Anschuldigung widerlegen zu können.

    Das Argument des Datenschutzes kann hier aber Meiner Meinung nach nicht greifen, da es sich um eine öffentlich zugängliche Information handelt, die ich lediglich (unter korrekter Angabe des Copyrights und Quelle) zitiere.

    Aber bevor sich hier die Gemüter noch weiter erhitzen, habe ich das in einen Link umgewandelt, der rechtlich auch durch verschiedene Urteile als "Zitat" angesehen wird.

    Gag

    <small>[ 13. August 2003, 09:12: Beitrag editiert von: Gag Halfrunt ]</small>
     
  9. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @Gag: Die Überschrift der deutschen Denic ist eindeutig:
    Copyright (c) 2003, DENIC eG
    "Die folgenden Informationen sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden."

    Das kannst du jetzt deuten wie du willst, die Aussage ist klar wie eine klare Suppenbrühe, anschauen ja, kopieren, speichern, ausdrucken usw NEIN.

    <small>[ 13. August 2003, 09:14: Beitrag editiert von: BikerMan ]</small>
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Die Frage ist, inwieweit solche Einschränkungen 1. zulässig sind und 2. inwieweit es in diesem Fall nicht einem technischern oder administrativen Zweck dient.

    Klar ist, dass mit den Beschränkungen verhindert werden soll, dass die Registrierungsdaten kopiert und für kommerzielle Zwecke missbraucht werden.

    Inwieweit ein Zitat hier gegen diese Einschränkung verstößt, muss vermutlich ein Medienrechtsexperte klären.

    Gag

    PS. Aber ging es nicht eigentlich darum, was Stephan da mit dieser 13-jährigen veranstaltet?

    <small>[ 13. August 2003, 09:16: Beitrag editiert von: Gag Halfrunt ]</small>