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Sat-Wolf Betrug Gegenmassnahmen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Sat-Wolf Geschädigte, 8. Dezember 2015.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das Problem hätte er aber auch gehabt, wenn er sofort alles kontrolliert hätte. Wie soll man (ohne Zeugen) je beweisen, was in einem Paket war?
     
  2. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Das ist zweifelsohne richtig. Vor dem Problem, eine Fehllieferung im Zweifelsfall gerichtsfest beweisen zu können, werden viele Kunden stehen. Ohne Jurist zu sein bzw. juristisch beraten zu dürfen tippe ich aber darauf, dass die Reaktion des Kunden in Superzeitlupe nicht gerade dabei hilft, von dessen Sicht des Sachverhalts zu überzeugen.

    Aber es bringt doch nichts, nach der erfolglosen Reklamation einer Fehllieferung auf einmal stattdessen defekte Ware zu reklamieren. Entweder der Händler gibt zu, falsche Ware geliefert zu haben. Dann ist es nicht nötig, das Pferd mit der angeblichen Lieferung kaputter LNBs von hinten aufzuzäumen. Oder der Händler bestreitet, einen Fehler gemacht zu haben. Dann ist es aber absolut realitätsfern anzunehmen, dass der Händler für die Abwicklung einer Defekt-Reklamation auf die Vorlage eines passenden Kaufbelegs verzichtet.


    Wir leben in einem Rechtsstaat. Dir steht der Klageweg offen. Ohne Kooperationsbereitschaft des Händlers bliebe für mich ob des vergleichsweise geringen Streitwertes und des vmtl. fehlenden Zeugens nur der private Verkauf der Twins und der Neukauf passender LNBs.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Warum konntest Du ihn da nicht lesen? Zu schwer für Dich?
     
  4. uklov

    uklov Platin Member

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    Also ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
    Online bestellte Ware wird sofort nach Erhalt geprüft. Dazu muß man kein Experte sein. Ist man dazu trotzdem nicht in der Lage, benötigt man fachkundige Beratung und muß in ein Fachgeschäft vor Ort gehen.
    Die online bestellte Ware wird sofort wieder retour geschickt, wenn es nicht das gewünschte ist. Schließlich hat man zwei Wochen Rückgaberecht.
    Nutze ich meine Möglichkeiten nicht, bin ich selber schuld - unabhängig vom Fehlverhalten des Versenders.
     
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  5. LeGrand

    LeGrand Senior Member

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  6. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    Die ganze Diskussion ist ziemlich sinnlos. Im BGB sind die Rechte und die Pflichten eines Verkäufers und eines Käufers geklärt. Unter anderem ist ganz klar geklärt, dass ein Käufer Ware auf Vollzähligkeit und Richtigkeit zu prüfen hat. Unverzüglich.

    Im Klartext: Verpackung auf, durchzählen und prüfen ob es die richtige Ware ist. Kann man auf dem ersten Blick erkennen, dass es falsche Ware ist, z.B. weil Anschlüsse fehlen, ist es ein offener Mangel und der Käufer hat das Recht auf Nachbesserung. Die Meldung des Mangels hat ebenfalls unverzüglich zu erfolgen.

    Ist es ein verdeckter Mangel, der nicht im Augenschein zu erkennen ist, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Lieferung nicht bestanden hat. Das ist meistens schwierig, weswegen hier auch entsprechend lange Fristen gelten. Aber auch hier muss der Mangel unmittelbar nach entdecken dem Verkäufer angezeigt werden.

    Lange Rede, kurzer Sinn: der TE hat seine erhaltene Ware nicht geprüft und ist selbst schuld. Das Unternehmen hat auch Rechte. Eines davon ist, dass es davor geschützt wird, unberechtigten Forderungen ausgesetzt zu sein. Nach vier Monaten kann kein Richter ausschließen, dass die Ware nicht selbst vom Kunden so zusammen gestellt wurde, dass es einen Reklamierungsgrund gibt.

    An den TE meine Empfehlung: nächstes Mal grundsätzlich Ware nach Erhalt prüfen und zudem sei eine kleine Google-Recherche zu dem Wort "Betrug" anempfohlen. Mag sein, dass SatWolf falsch geliefert hat. Das hätte der TE aber prüfen müssen. Fehler beim Verpacken kommen selbst bei Amazon mit ihrem Super-High-Tech-Warenwirtschaftssystem vor. Das ist kein Betrug.
     
  7. satmanager

    satmanager Institution

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    Was aber auch schwer wird wenn man etwas erhält das gar nicht auf der Rechnung steht, da kann der Versender ja immer noch sagen "das habe ich nicht versendet" !?
     
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  8. Rohrer

    Rohrer Guest

    Besser hätte man es nicht zusammenfassen können.

    Warte mal ab, wenn wieder Filmfan mit seinen MonCherie kommt?
     
  9. Rohrer

    Rohrer Guest

    Aber immer noch nachvollziehbarer, als nach 4 Monaten!
     
  10. uklov

    uklov Platin Member

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    Da wird doch wohl beim Auspacken ein Zeuge anwesend gewesen sein? ;)
    Natürlich ist es schwierig, sich gegen zielgerichteten Betrug zu wehren.
    Sat Wolf scheint mir jetzt zwar nicht der zuverlässigste Laden zu sein, aber von zielgerichtetem Betrug kann man sicher nicht sprechen.