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Sat-Schüssel entfernen wg. dig. TV?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Maren1975, 9. April 2004.

  1. Grautvornix

    Grautvornix Silber Member

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    Ist dies tatsächlich die geltende Rechtsmeinung in Deutschland? Wenn dem so wäre, müsste Kabelfernsehen ab sofort gratis sein, weil die Informationsfreiheit weder durch Steuern oder Gebühren behindert werden darf. So das Urteil des europäischen Menschrechtsgerichtshofes im Fall Autronic gegen Schweiz. Auf Grund dieses Urteils, welches die Informationsfreiheit als Teil der Meinungsfreiheit als hohes Gut einstuft, mussten die Gebühren für Sat Fernsehen abgeschafft werden. breites_ breites_ :cool:
    Gruss aus dem Himmel
     
  2. amsp

    amsp Platin Member

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    Nur was ist Durchschnitt? Im Grunde kann man damit immer noch sagen: Durchschnitt. RTL muss reichen. Da liegt doch der Hase im Pfeffer und mit PayTV aus anderen europäischen Ländern kann man schwerlich argumentieren.

    Fernsehen als Unterstützung zum Spracherwerb dürfte auch nicht gerade als Argument schlagkräftig sein. Somit haben eigentlich auch weiterhin nur "echte" Ausländer ein Argument, die unbedingt Sendungen in ihrer Heimatsprache sehen müssen und auch nur dann wenn diese Sender nicht ins Kabel eingespeist werden.

    </strong>[/QUOTE]
    Definiere doch mal den typischen Durchschnittsfall und selbst wenn wir den hätten - was rechtfertigt die Zwangskundschaft bei einem Kabelnetzbetreiber, der für seine Leistung oder oftmals eher nicht-Leistung im Grunde auch noch überhöhte Preise haben möchte.
     
  3. Superkolbi

    Superkolbi Senior Member

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    Hallo,

    mir ist der Sinn der Sache nicht klar.. Warum soll die Sat-Antenne runter und eine terrestrische Antenne aufs Dach?
    ein "Rechen" auf dem Dach ist doch nicht hübscher als eine "Schüssel"?
    Ich finde eine Schüssel unauffälliger, wenn in Dachfarbe gehalten.
     
  4. amsp

    amsp Platin Member

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    Digitalfernsehen ist ja theoretisch mit einer Zimmerantenne empfangbar, wahrscheinlich denkt die Vermieterin über DVB-T gibt's ca. 30 Kanäle das muss reichen und auf dem Dach muss ich da nix mehr dulden.

    <small>[ 13. April 2004, 14:38: Beitrag editiert von: amsp ]</small>
     
  5. Maladjez

    Maladjez Senior Member

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    Was ich nicht so ganz verstehe: warum soll denn die Genehmigung der Satanlage zurückgenommen werden? Rein technisch gesehen sind die Änderungen für die Eigentümerin gering: normalerweise sollte doch nur das LNB ausgetauscht werden. Der Austausch der Receiver ist doch die Angelegenheit des Mieters! Warum also so ein Popanz durchein
     
  6. Kalle_Wirsch

    Kalle_Wirsch Senior Member

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    Also ich würde dem Vermieter auch erst mal klar machen, dass die Sat-Antenne ja Investitionskosten verursacht hat und dass man schon von einer 10-20-jährigen Nutzungsdauer ausgehen muss.

    Darüber hinaus besteht sicher eine Art Gewohnheitsrecht. Er könnte auch nicht von heute auf morgen ein Haustier verbieten, dass er vor 1,5 Jahren genehmigt hat. Es sei denn es treten grundsätzlich veränderte Bedingungen ein, die von ihm nicht hinzunehmen sind. (Etwa wenn der Hund plötzlich die nacht durchbellt.)

    So gesehen würde ich erst mal Einspruch erheben, wenn er es schriftlich getan hat, dann würde ich es auch schriftlich tun.

    Dann hat er erst mal keine Handhabe die Schüssel entfernen zu lassen. Es sei denn er klagt. So einfach wird er dass aber auch nicht tun.

    Wenn die Sache eskaliert, dann würde ich bei einem Anwalt für Mietrecht ein 30 minütiges Beratungs-Gespräch suchen. Das ist meist nicht so teuer, oft kommt man mit einer Spende für die Kaffeekasse weg.

    Aber soweit muss es gar nicht kommen:

    Terrestrischer Empfang hat per see eigentlich keinen Vorteil. Man benötigt aber neue Receiver.
    Falls du nicht im Grundversorgungsbereich liegst, muss auch noch eine Antenne aufs Dach, am Ende müssen neue Kabel verlegt werden, ein Verstärker angeschaft werden usw. Im Grundversorgungsbereich sind aktive DVB-T-Zimmerantennen angebracht die auch nicht umsonst sind.

    Bei terestrischem Radio-Empfang (UKW) geht man davon aus, dass in 50% aller Zimmer ein einwandfreier Empfang möglich sein muss. Ist das nicht der Fall sollte doch eine Antenne aufs Dach (wieder mit Verstärker, entsprechenden Antennendosen, ...). Im Prinzip wieder dasselbe wie bei DVB-T.

    Wenn dein Vermieter dass alles kompensieren will, und es dich nicht stört. Prima.
     
  7. Maren1975

    Maren1975 Neuling

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    Hallo Leute!
    Vielen lieben Dank für Eure echt hilfreichen Antworten.
    Weil für viele unklar, hier kurz die Entstehungsgeschichte: Meine Vermieterin hat die Balkone an unserem Haus erneuern lassen und alle mußten die Schüsseln von der Hauswand nehmen. Das sah so toll aus, dass sie jetzt keine Schüsseln mehr an der Wand will. Sie hat eine terristrische Antenne auf dem Dach installieren lassen, und sobald Hamm ab Nov. aufgeschaltet ist, soll für alle im Haus das digitale Programm reichen. Die Kosten für die SetTop Boxen sind dabei Mieterproblem. w&uuml;t
    Unsere Antenne auf dem Dach muß nur weg, weil sie ja gleiches Recht für alle sprechen muß... entt&aum
    So ein Blödsinn.
    Ich habe mir aber aus den von Euch gegebenen Antworten schon einen netten Brief gebastelt und die rechtliche Seite soweit als möglich verifizieren lassen.
    Ohne Anwalt, denn nur für ein telefonisches Beratungsgespräch in einer Mietsache bin ich schonmal &gt; 50 € losgeworden - das werde ich nicht wieder riskieren. boah!
    Wenn´s weiteren Ärger gibt, werden wir mit Auszug drohen und ihn ggf. auch durchziehen - unterm Dach wird´s im Sommer eh zu heiß! winken
    Danke, liebe Grüße an Alle!
     
  8. tim.baum

    tim.baum Guest

    Tag,

    ich wollte noch anmerken, dass man das Programmangebot von DVB-T nicht vergleichen kann mit Satellit oder Kabel ab Setember (viele neue Spartenkanäle - natürlich nur gegen Aufpreis aber grundsätzlich gibt es hier ein Zusatzangebot, dass man abbonieren kann).
    Der Vermieter vergleich hier wohl Analog-Kabel mit DVB-T...

    Mfg
    Tim
     
  9. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Nun, die Vermieterin muss schon begründen, warum sie die Willenserklärung zurückzieht. Denn damit sind Investitionskosten verbunden... ein "weils schöner aussieht ist eine subjektive Meinung".

    Im Zweifel hast Du auch das Recht, auf den Balkon einen Standfuß aufzustellen und den Parabolspiegel daran zu befestigen... dann wird die Wand nicht beschädigt und verbieten kann das die Vermieterin nicht.

    Auf jeden Fall würde ich der Vermieterin eine klare Kostenaufschlüsselung zukommen lassen. Restwert Satellitenanalge (Schüssel + Receiver) + Kosten für DVB-T. Denn es besteht schon ein Gewohnheitsrecht. Und mit der vorher gegebenen Zustimmung für SAT sind ja in Folge Kosten für das Satelliten-Equipment verbunden. Und DVB-T ist nicht gleichwertig mit DVB-S. Da kommt ja noch nichtmal DVB-C heran (was ja auch noch zusätzl. Kosten verursachen würde und eine indirekte Mieterhöhung wäre, über die Nebenkosten).
     
  10. tim.baum

    tim.baum Guest

    Hallo Maren,

    Thorsten Berlin gibt zwar einen gutgemeinten Ratschlag ;9.
    ABER du hast kein automatisches Recht, ein Sat-Antenne aufzustelln, wenn das nicht genehmigt wurde. Es KANN wie Thorsten Berlin anspricht, sehr wohl möglich sein, eine Sat-Schüssel auf dem Balkon aufzustellen. Voraussetzung hierfür ist dann meist, Balkonständer, Fensterdruchführung etc..

    Wenn du eigenwillig ein Sat-Schüssel auf dem Balkon stellst, und die Vermieterin es nicht will, dann kommt es höchstens zum Rechsstreit, falls du nicht nachgibst.
    Also wenn Rechtsstreit, dann ist es wohl attraktiver, diesen Rechtsstreit darum zu führen, wegen DVB-T mit wenigen 24 Sendern (kein vollständiges Angebot nicht vs. SAt und auch nicht vs. Kabel) die SAt-Anlage zu verbieten, zumal mit diesem Hintergrund hier mit den 1,5 Jahren.

    nisofern kann ich Thorsten Berlin nur beipflichten! Es ist kein Vergleich, DVB-T mit SAT oder mit KAbel zu vergleichen - es ist MINDERWERTIG.
    Das solltet ihr eurer Vermieterin mal klar machen. Wohl ist es so, dass diesae das noch gar nicht weiß, sondern nur das mit dem Digitalfernsehen ( eigentlich DVB-T) aufgeschnappt hat, alos nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, sondern in einen offenen und klärendem Gespräch diese Frau darauf hinzuweisen und klarmachen, dass die Mieter im Haus ihre jetzt vorleigende Schnappsidde NICHT dulden.

    Es lebe das Volk!
    Tim