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Sat-Recht: So darf die

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von Stefan., 12. Dezember 2004.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    naja z.B

    http://markets.ses-astra.com/market/deutschland/rechtslage/index.htm
     
  2. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hallo Sebastian2, Tja, die Mitteilung ist schon OK, nur, so man es gerade refahren hate, kümmert es die deutschen Richter der feuchte Dreck.

    Die haben es auch zur Kenntniss genommen, aber..... wenn Kabel da ist, trifft diese Freiheit nicht zu.
    Und dass das Kabel in einer Mietwohmumg als Alternative zur Verfügung steht, ist halt auf dem Gebiet -:( Äpfel

    Und bis die BGH-Richter wirklich körnig auf die Mützen kriegen, vergeht eine Ewigkeit.
    Es ist mir nicht bekannt, ob in dem Fall des russischen Bürgers, der vor dem BGH verloren hatte, eine Beschwerde vor dem EU-Gerichtshof eingelegt wurde..... Wäre recht interessant;)
    oder zahlt er jetzt brav seine 12€ +Dekodermiete an Kabel Deutschland:eek:

    In Deutschland gilt das EU-Recht doch noch nicht ganz...
    im Bezug auf diese SAT-Geschichte herrschen bei uns mafiaähnliche Umstände....


    mec
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Sat-Recht: So darf die

    es gibt aber auhc deutsche urteile die das gegenteil sagen.

    man kann es nicht pauschalisieren.
     
  4. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    so gesehen, ja, BGH-Urteil ( VIII ZR 118/04) wird aber traurigerweise als Entscheidung der obersten Instanz, , auch in meinem Fall als Musterprozess interpretiert. Es ist natürlich Käse, aber leider Tatsache.

    Selbst bei uns in der Siedlung, gab einige ungerechtigterweise angebrachte Schüsse, jetzt, nach dem o.g. Urteil rechtskräftig ist, versucht der Hausverwalter, alle Betrofenen zu zwingen, sich einen "Abzockedekoder" anzuschaffen:eek:
    mec
     
  5. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Sat-Recht - so darf die Schüssel aufs Dach

    Hallo Mecenasdandy,

    das Posting auf der vorigen Seite hast Du aber gelesen? [​IMG]
    und dieses hier:
    Mecenasandy schrieb:
    Doch, natürlich. [​IMG]
    Das ist der falsche Ansatz. Warum sollen die einen auf die Mütze kriegen?
    Warum sollte er eine Beschwerde einlegen? Hast Du das Urteil gelesen? Hast Du Dir die Urteilsgründe angesehen?

    Womit bist Du genau unzufrieden?

    Wir haben das hier im Forum lange diskutiert. Der russische Mieter hat überhaupt nicht beantragt, an eine moderne zeitgemässe Satelliten-Gemeinschaftsantenne angeschlossen zu werden. Der wollte seine Schüssel in der Nähe seines Fensters platzieren. Und da haben die Amtsrichter gesagt: Nein, so einen Quatsch braucht der Vermieter nicht hinzunehmen.

    Völlig unklar ist, welche Fernseh-Programme der russische Mieter eigentlich sehen wollte - und warum.
    Was ist dagegen einzuwenden? Kabel-Ober-Guru Mischobo hat ausgerechnet, dass die Vermarktung der Ausländer-Pakete als Pay TV - angesichts der geringen Kundenzahl - einen hohen Verwaltungsaufwand erfordert. Und das refinanzieren die Kabel-Firmen, indem sie beim Zuschauer abkassieren.

    Das ist aber eine andere Baustelle. Die Grundfrage ist: gibt es das TV-Programm, das ich sehen möchte, über Kabel - oder gibt es das nicht?

    Wenn die gewünschtem Programme im Kabel vorhanden sind, hast Du sicherlich keinen Anspruch, an einer optisch stark auffälligen Stelle eine hässliche Parabol-Antenne zu montieren.

    Jetzt weiss ich nicht, was da eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof soll.

    Als erstes machst Du eine Liste: Welche Fernseh-Programme willst Du sehen?

    Zweitens: vergleiche diese Liste mit dem Angebot Deines Kabel-Providers.

    Drittens: ist es wegen der (wenigen) Abweichungen sinnvoll, einen grossen Streit vom Zaun zu brechen?

    Viertens: Was ist Dir der Spass wert? Bist Du bereit, so viel Geld zu bezahlen, wie der vom OLG Berlin empfohlene Weg kostet?

    Wenn Du das alles beieinander hast, dann geh zum Anwalt ...
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Sat-Recht: So darf die

    Folgende gerichtsurteile sprechen für den sat empfang:

    OGH 10.2.1998, 5 Ob 30/98t
    OGH 28.4.1992, 5 Ob 120/91
    - Landgericht München I (Az.: 31 S 7699/03)
    - Amtsgericht Tiergarten (4 C 302/99)
    - Landgericht Bremen (2 T 1000/93)
    - Landgericht Bremen (2 S 376/94)
    - Landgericht Hamburg (318 T 117/93)
    - Amtsgericht Aachen (15 C 252/92)
    - Amtsgericht Siegen (13 C 358/99)

    Genauso wie eine aktuelle eu richtlinie.

    sicher jeder richter ist anders. nur zu pauschalisieren in deutschland hat kein deutscher die chance eine schüssel aufzustellen find ich übertrieben.

    ihc konnte meinen vermieter überreden. wir haben einen kompromiss geschloßen.
     
  7. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hallo, hm, vielen Dank für Eure Hinweise....

    Ich muß an dieser Stelle nur eins sagen:
    Das Programmangebot im Kabel ist schon groß, nur, der "Abzockedekoder" läßt den Empfang eines einziges Senders, und das ist Riesenunterschied. Wieviel Haushalte in Deutschland haben zwei, oder drei TV daheim? Um hier verschiedene gewünschte fremdsprachige Programme gleichzeitig zu empfangen, braucht man mehrere DBoxen, und vor allem mehrere freigeschaltene Smardcards.

    Ja, ich weiß. es klingt schon übertrieben, aber, z.B. bei uns zuhause ist schon mehrmals vorgekommen, das die Mutti was anderes abends anschauen will, als die Kinder. Und alle wollen auf die schöngesprochene Fremdsprachenpakete zugreifen. Das geht leider nicht...:(
    Ich selber, habe extra einen Rükpro .TV für das Schlafzimmer gekauft, um, weil ich krank bin, etwas anderes, was gerade im Wohnzimmer läuft, anzuschauen. Ein "Abzockedekoder" nutzt mir nichts...
    Und die besch.... Talk, bzw. Gerichtsschows auf Privaten verursachen bei mir den sofortigen Brechreiz...

    Wie ich schon o. ausführlich meinen Fall erklärt habe, bestehe ich gar nicht auf die eigene SAT-Antenne.... eher, das die Hausverwaltung einlenkt, und den ursprunglichen Zustand, durch die Einspeisung der Digitalen free-TV vornimmt.

    Die wollen das aber nicht, höre solche Behauptungen: Verstoß gegen Telekomunikationsgesetz, Urheberrechte, bla bla bla,

    Eine Einspeisung der SAT- ZF-Frequenz , Tja, da hätte Kabel Deutschland was gagegen, die Baugenossenschaft hat mit dem Kabelanbieter einen "Longtime"-Vertrag.

    Klagen möchte ich überhaupt nicht, weil , da sehe ich keine gute Erfolgsaussichten....

    Ich habe den Hausverwalter nochmals , diesmal schrichtlich, gebeten, eine akzeptable Lösung für uns anzubieten, mal schauen, was da rauskommt...

    Offensichtlich gehen die davon aus, Tja, bei dem so grossem Angebot des Satempfamgs und der unterschiedlichen Struktur der Mietermenge, wird verdammt schwer, alle zufriedenzustellen, daswegen, machen wir gar nichts....

    Wer will, darf zich "Abzockedekoder holen...

    Wenn ich daran benke, es wird "alles" bei uns strikt verfolgt, auch winzig kleine Canping-Antenne, die irgendwo auf der Rüchseite eines Hauses völlig unauffällig am Balkon hängt, vergeht mir wirklich die Lust auf irgendwelche güttige Verhandlungen mit der Hausverwaltung.
    DIe laufen schon gleich dunkelrot auf, wenn sie mich kommend sehen :mad: .......und behaupten, seit dem der Beschluß des BGH rechtskräftig ist, wird das Wort SAT-Antenne in der Siedlung micht mal laut ausgesprochen. Punkt.
    Das einzige was wir machen werden, ist die Beanstandung der Wartungskosten, für die damals selbst gebastellte SAT- Kopfstationen.
    Die werden aber ohne was zu sagen, weiter abgebucht, auch, wenn die Umsetzer nur Rauschen ins Kabel leiten.....

    normal ist das nicht....
    ich würde sagen, ab in den Süden, geht bei mir momentan schlecht, da ich mit deinem Darmkrebs zu kämpfen habe, sonst hätte ich schon längst dem "Tal der Anhnungslosen" den Rücken zgezeigt...

    mec
     
  8. octavius

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    Re: Sat-Recht - so darf die Schüssel aufs Dach

    Hallo Mecenasandy!
    Das ist überhaupt nicht übertrieben - das ist ein zentrales Problem des digitalen Fernsehens. Frag mal Amsp, der sieht das genauso. [​IMG]

    Beim Analogen Kabel hatte hier das Kabel-TV einen echten Wettbewerbs-Vorteil:

    1.) einfachere Verkabelung
    2.) keine Settop-Boxen.

    Das gleiche Problem haben die Premiere-Kunden. In England gibt es dafür Sky Multirooms. Da kostet die Zweit-Karte ein Viertel der Erst-Karte, kann aber dasselbe.

    [​IMG]

    Premiere, Canal Plus, Kabel Deutschland, ish und Konsorten haben noch nichts derartiges im Angebot.

    Ein echtes Problem. [​IMG]
    Was ist mit meinem Vorschlag? Man könnte die vorhandenen Frequienz-Umsetzer nachrüsten und einige wenige Digital-Programme analog einspeisen.

    Warum nicht?
    Du glaubst ja wohl nicht, dass ich mir von irgend jemandem verbieten lassen würde, BBC, ITV, CCTV9, Chart Show, OBE, TBNE, Daystar und EWTN zu gucken?
    traurig. [​IMG]
     
  9. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Re: Sat-Recht - so darf die Schüssel aufs Dach

    Wobei Sky allerdings auch eine Ausnahme darstellen dürfte. Das funktioniert auch nur, wenn die Box an die Telefonleitung angeschlossen werden kann, um sicher zu stellen, daß die Karte nur bei einem zu Hause funktioniert.
    Sonst könnte man die zweite Karte auch einfach sonst wem zu Verfügung stellen und Sky dürfte insgesamt weniger verdienen.

    Abgesehen von den D-Boxen gibt es bei Premiere allerdings keinerlei unterstützte Receiver mehr, die überhaupt die Möglichkeit bieten würden.
    Deswegen hat Premiere die vergünstigten Zweitabos wohl auch abgeshafft, weil es dabei auch zu dem oben genannten Effekt kam.

    Den einzigen Anbieter, den ich sonst noch kenne, der eine zweite Karte günstiger abgibt, ist Canal+/CanalSat.
    Auch hier ist dann eine permanente Anbindung des Receivers an das Telefonnetz nötig.

    Gruß Indymal
     
  10. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hallo, Also, doch , ich bin nicht der einziger Spinner, der mit dem Abzockedekoder nicht zufrieden ist:LOL:

    Wirklich, ich würde die Angebote des Kabelmonopolisten , auch wenn ungerne, schon annehmen, aber, nur, wenn ich diese Programme innerhalb der Wohnung ALLE zur Verfügung stehen würden. Ansonsten
    werde ich die Settopbox weitehhin als "Abzockedekoder" betrachten.

    Diese ganze Problemmatik, die dem "normalen" deutschen Bürger fast nichts mehr erlaubt, und dem Ausländer nur bedinngt, grenzt meines Erachtens an eine akute Schizophrenie :D .....nun, die erkrankten erkennen es meistens nicht...

    Dem Deutschen Mieter hat man mit dem schöngesagten Kabel den Mund "zugekabelt", und Ausländer ist doch sowieso meistens nur ein Dorn im Auge.... sollte am bestens den Mund halten und froh sein, dass er da sein darf.......

    Ich übertreibe nicht, mir ist so eine Geschichte buchstablich schon passiert, als ich vor Jahren beim Hausverwalter die SAT-Problemmmatik
    besprochen habe, drehte sich eine der Schreibkräfte, so. um die 58 Jahre alte Dame, und äußerte sich: wenn es Ihnen hier nicht paßt, packen sie ihre Koffer, und verschwinden zuzück, wo sie hergekommen sind.....:eek:

    Ja ja, mir hat damals die Sprache verschlagen.....:eek: :eek:

    Heute häte ich eine konkrete Antwort " auf Lager"....

    Und, den Vorschlag, die Einspeisung der Digitalen ins Kabel habe ich bereits vorgeschlagen, der Vorstandsvorsitzender muß sich aber erst mit meinem Schreiben "vertraut" machen, das sind knap 8 Seiten in Arial 10 geschrieben, dauert sicher 1 Woche...;) , ist halt die gesamte Rechtssprechung und aktuelle Kommentare, alles dabei....



    Life is brutal............:mad:

    Grüße