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Sat-Recht: So darf die

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von Stefan., 12. Dezember 2004.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Nur dass die erste Instanz im allgemeinen das Amtsgericht ist. Das Landgericht ist erst ab einem gewissen Steitwert zuständig.
     
  2. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hallo, bin zufällig auf diese Web-Seite "gestoßen"-- super Forum!

    Tja, komme gleich zum Thema.. [​IMG] .

    Ich wohne in einer Mietwohnung, da gab es auch vor Jahren reichlich Zoff mit der Hausverwalzung, im Endeffekt, um die Genehmigungen für Satellittenantennen umzugehen, hat der Hausverwalter in die eigene Kabelanlage, die schon am "Kabel-Deutschland"-Strang hing, einige ausländische Programme eigespeist. Halt, einfach so.......
    Diese Geschichte lief Jahrelang problemlos, Mieter waren zufrieden, wir hatten damals um die 10 zusätzliche Programme im Kabel...
    Bis die analogen Anbieter nach und nach die Transponder verlassen haben. Tja...
    Jetzt zahlen wir weiterhin die erhöhte Wartungskosten für die Kopfstationen ( nix läuft umsonst :anbet[​IMG] .... übrich ist nur ein programm geblieben, TVN- ein polnischer Anbieter, der demnächst auch auf digital wechseln möchte....

    Nach meinem Vorschlag, die Eutelsat-Schüssel etwas zu verdrehen ( auf ASTRA) ... und ein Paar digitale Receiver nachzurüsten, wurde mir eröffnet:

    die digitale Programme dürfen nicht ohne weiters eigespeist werden. Da hat angeblich KABEL Deutschland was gagegen.... klar, die wollen die Pay-TV-Pakete erforgleich vermitteln, ........
    vermute ich, nur an dumme, weil , wer abonniert diese Fremdsprachenpakete? ( z.B. zwei normaleweise freiempfangbare polnische Programme für 6 € / Mon+ 15 € für die Freischaltung + Box????
    Und, wieviel müßte cih denn brutto an KABEL Deutschland zahlen, um mehrere Pakete zu empfangen?
    Das möchte ich nicht mal ausrechnen, da sage ich, schlicht - ZU VIEL, da Kabel Deutschland quasi Freeware zum Geld "verarbeiten" möchte...
    Wozu die aufvendige Verschlüsselung? Ich hätte nichts dagegen, wenn KABEL D. diese fremdsprachige Programme einfach so einspeisen würde.... dann könnte jeder Vermieter sagen: "Satantenne NIX,. Du schauen Kabel" [​IMG]

    Das wäre in Ordnung.... [​IMG]
    Aber mit der Pay-TV - Abzocke ist das meines Erachtens Frechheit hoch drei [​IMG]

    Habe gerade mit dem technischen Leiter se Senders TV Polonia gesprochen, der hat wiederrum behauptet, die hätten gegen eine unentgeltliche Einspeisung gerne nichts dagegen, im Gegenteil, sind daran interesiert, " so weit wie möglich zu kommen"... [​IMG] [​IMG]

    Ansonsten, diese Diffaminnierung: Ausländer dürfte, der Deutsche nicht mal das....

    so ein Quatsch... und das Mitte in der EU!!!!

    Diese Geschichte mit dem SAT-Empfang und Kable vergleiche ich immer mit dem Verkehr auf der Strasse:

    Was hätte ein logisch denkende Mensch dazu gesagt, wenn man ihm z.B. das Fahren mit dem eigenem Auto verbietet, nur, weil man in der Stadt die Busse hat???

    Was denkt Ihr dazu? .... hätte mich interessiert....

    Grüße aus dem "antennenfeindlichen Gebiet" , Oberfranken

    mecenasandy
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Da ist was dran, Ausländerdiskriminierung, dass ich nicht lache. Inländerdiskriminierung ist bei uns an der Tagesordnung. Wennst a Ausländer bist kriegst Satempfang oder kannst dich als Handwerker selbständigmachen ohne dass dich die HWK was angeht. Sicher gibts da noch jede Menge anderer Sachen.
     
  4. filomena

    filomena Senior Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    also die ganze Gesetze erinnern mich an die Zeiten 1933-1945 wo damals auch alles verobten war, mann konnte damals nur ein Radioprogramm empfangen.
    Hier bei uns regiert doch die Kabelmafia und die sagen was zu empfangen ist.
    Für alles haben wir hier Verote, Gebote, Gesetze die den einzelnen einschreken
    :mad:
     
  5. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Das kommt darauf an, unter welchen Umständen diese Satanlage ihren Weg aufs Dach gefunden hat.
    Eine Umsetzung mittels Kabelkopfstation ist nich gerade billig. Das will der Hauseigentümer nicht so gerne selber finanzieren.
    Deswegen ist es durchaus üblich, daß sich der Eigentümer an den Kabelnetzbetreiber wendet, und diesen beauftragt so etwas zu installieren.
    Kostenlos oder sehr preisgünstig.
    Im Gegenzug bekommt der Kabelnetzbetreiber gewisse Rechte zu gesprochen. Zum Beispiel feste Vertragsbindung bis zum St. Nimmerleinstag, höhere monatliche Grundgebühren etc. Unter Umständen geht auch die komplette Hausverkabelung inklusive aller Empfangsgerätschaften in den Besitz des Kabelnetzbetreibers über.

    Falls dies der Fall ist, liegt seitens Kabel Deutschland natürlich ein berechtigtes Interesse vor, die damals installierte Anlage nicht anderweitig wieder funktionstüchtig zu machen. Alleine schon deshalb, weil es nicht gerade förderlich für die eigenen Pay TV Angebote wäre.
    Ebenso hat der Hauseigentümer kein Recht selber an der Anlage rum zu basteln.

    Das Problem ist letzendlich einfach, daß die Kabelnetzbetreiber mit den Wohnungsbaugesellschaften unter einer Decke stecken und Kabel Deutschland und Co dort quasi Narrenfreiheit haben.
    Ebenso sieht es auch mit den Knebelverträgen aus, die die Kabelnetzbeteiber mit Hauseigentümern abschließen, damit der Eigentümer keine horrenden Erschließungskosten zahlen muss. 10 Jahre Vertragsbindung sind dabei keine Seltenheit.

    In letzter Zeit kommt auch noch negativ hinzu, daß jeder Hutzelsender, der neu eingespeist wird nur noch als Pay TV vermarktet wird.
    Ich bin ja mal gespannt, was passiert, wenn die analogen Sender über Astra abschalten.
    Ob die dann Digital zu Analog wandeln, oder ihr Pay TV Konzept dann erst richtig ausbauen.
    Am besten kommt es irgendwann noch soweit, daß man für die monatliche Grundgebühr lediglich einen Anschluss bekommt, über den die paar ÖRs empfangbar sind und für alles andere lönht man noch mal extra.

    Gruß Indymal
     
  6. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Hallo Indymal,

    hm, diese Kopfstationen hat die Baugenossenschaft selber beschafft und durch eine Antennenbaufirma war es in Gang gesetzt.
    Halt, weil sie eine lawinnenartige Klagenmasse befürchtet hatten. Damals habe ich schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
    Aus reiner Wut, dass sie einen Prozess verlieren werden, und die Zustimmung für einzelne SAT-Anlagen erteilen werden müssen ( die sooooooo häßlich sind!!!!) , haben sie diese selber finanziert, was es gekostet hatte, keine Ahnung, waren halt mehrere Stationen ( 2-4) , weil die Häuser der Genossenschaft in der ganzen Stadt ziemlich verstreut sind.

    Diese Geschichte funktionierte bis zur Abschaltung der Analogen Sender.


    Jetzt wolen/dürfen sie angeblich keine digitalen Sender selbst eispeisen, klar, da kommt KABEL Deutschland mit einem riesigem Hammer, und haut denen auf die Rübe.....die wollen doch ihre besch...... Digi-Pakete unter blöde bringen.....

    KABEL Deutschland hat übrigens keine monopolänliche Lizenzen erworben, habe schon in Polen angerufen, und mit dem technischen Leiter des Senders TV Polonia gesprochen.........
    KD darf halt diese Programme weiterverbreiten, die verschlüsseln es, weil sie dafür abcocken wollen. Dafür zahlen sie an die Sender läherliche Beträge... und selber, ich weiß nicht, ob die viele dumme finden....

    Wir sind aber in Deutschland, da ticken fei die Uhren a weng anders...

    Mal schauen, ich richte eine Anfrage an die EU-Kommision, werden sehen.......


    Mecenasandy
     
  7. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: ..... wie macht man Kohle in Deutschland: man empfängt einige free-TV programme, verschlüsselt sie sehr aufwendig, und man sucht ein Paar Dumme, die darauf scharf sind, umsonst monatlich mehrere Teuronen loszuwerden......
    da klingelt die Kasse, ob es rechtens ist, möchte ich bezweifeln......


    mec
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Sat-Recht: So darf die

    man sollte vielleicht aufmerksam machen das es gerichtsurteile und eu richtlinien gibt die eure "verschörungstheorien" durchaus entkräften ;)
     
  9. mecenasandy

    mecenasandy Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    :winken: ....wie meinst Du es, Sebastian2, kannst Du etwas ausfürlicher?
     
  10. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Sat-Recht - so darf die Schüssel aufs Dach

    Neuling Mecenasandy schilderte folgendes Problem:
    [​IMG]
    Es gibt die Möglichkeit, die vorhandene Kopfstation nachzurüsten: man kann digitale Satelliten-Programme in analoge Frequenzen umsetzen.

    Die Tatsache, dass a-tv, Canal 24 Horas, Rai Due und der Portugiese ihren analogen Satelliten-Betrieb eingestellt haben, heisst keineswegs, dass Eure bisherige Kopfstation überflüssig ist.

    Ihr könnt genauso weiter machen wie bisher - nur dass die Programme digital empfangen und dann in analoge Kanäle umgesetzt werden. [​IMG]

    Das 4. schwedische Fernsehprogramm hat diese Methode sogar offiziell empfohlen! [​IMG] [​IMG]
    Selbstverständlich kann der Vermieter eine solche selbstgebastelte Kopfstation noch Jahre und Jahrzehnte weiter betreiben.

    Ob die Zusammenschaltung der "eigenen" Signale mit dem herkömmlichen Breitbandkabel zulässig ist, weiss ich nicht.

    Eine andere Alternative wäre es, das Breitbabdkabel gar nicht mehr zu verbreiten. Man könnte z.B. die vorhandenen analogen Umsetzer für die deutschen Standard-Programme nutzen und die Firma "Kabel Deutschland" zum Mond schicken.

    [​IMG]
    Selbstverständlich muss der Vermieter die Zustimmung zur Installation einer Parabol-Antenne erteilen - das steht völlig ausser Frage.

    Voraussetzungen:

    1.) Der Mieter muss schlüssig darlegen, dass er bestimmte Fernsehprogramme und / oder andere Dienste nutzen will, die nicht über Kabel angeboten werden und

    2.) die Beeinträchtigung für den Vermieter muss so gering wie möglich sein.

    Der Vermieter hat keinerlei Chancen, ein berechtigtes Interesse am Satelliten-Empfang abzulehnen

    ausser er beruft sich darauf, dass der Mieter im Rahmen eines frei vereinbarten Vertragsverhältnisses absichtlich und rechtswirksam auf sein Grundrecht auf Informationsfreiheit verzichtet hat.

    In den letzten Kabel-freundlichen Entscheidungen, die wir hier im Forum diskutiert haben, bestand der Mieter allerdings darauf, die Parabolantenne an einem optisch auffälligen Ort zu platzieren.

    Gegenseitige Fairnis gebietet, dass der Mieter solche Provokationen zu unterlassen hat. [​IMG]
    Das ist erstens nicht erforderlich, weil die Sachen hier im Forum hinreichend erörtert worden sind

    und zweitens eher kontraproduktiv. [​IMG]

    Fazit: Es gibt ein paar Sachen, die Du auseinanderhalten solltest:

    1.) Ihr hattet analoge Frequenzumsetzer. Wenn Ihr dieses System um digitale Antennen-Bauteile erweitert, habt Ihr natürlich weiterhin ein analoges Privat-Kabel.

    2.) Die Einspeisung von Digital-Programmen im DVB-C Modus für digitale Receiver ist wieder eine andere Geschichte.

    3.) Wer Variante (2) versucht, kriegt Ärger mit RTL und Sat-1. Die wollen das nicht. [​IMG]

    4.) Richtig ist es, das Kabel ganz herauszuschmeissen und die Häuser auf DVB-S Gemeinschaftsempfang umzustellen.

    Das erfordert in der Regel eine Neuverkabelung. Man kann dann aber vier Antennen-Positionen komplett anbieten - dagegen sind die Angebote unserer Kabelfirmen einfach nur armselig.

    Ich kenne keine Kabelfirma in Deutschland, die ITV 1-4 einspeist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2005