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Sat-Recht: So darf die

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von Stefan., 12. Dezember 2004.

  1. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Sat-Recht: So darf die Schüssel ans Haus

    Die Gerichte sehen das so und auch Programme in anderen Sprachen ziehen nicht mehr. Die Mehrkosten des Kabelanschlußes müssten hingenommen werden.
     
  2. Gagravarr

    Gagravarr Senior Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Über die Duldung von Sateliiten-Schüsseln, die nicht fest mit dem Mauerwerk oder Dach verankert sind (Balkon- oder Terassenständer), gibt es inzwischen aber genügend positive Urteile. Das hat aber nicht einmal was mit Informationsfreiheit zu tun, es geht hier um die persönlichen Freiheiten eines Mieters/Besitzers, was er auf den Bakon/Terasse hinstellt. Eine Satellitenschüssel ist im Normalfall kleiner als ein Sonnenschirm und hier ist es auch nicht möglich, ein besonder häßliches Exemplar mit Blümchenmuster gerichtlich zu untersagen :D
     
  3. hadschi1

    hadschi1 Neuling

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    Frage: DSL Empfangsschüssel

    Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.
    Wir sind Wohnungseigentümer in einer kleinen Woheinheit und wollten uns vor
    5 Jahren eine Sat Schüssel aufs Dach montieren.Dies wurde uns untersagt, mit der Begründung das dies so nicht in der Teilungserkärung vereinbar wäre. Desweiteren würde dadurch das Gesamtbild des Hauses verschandelt werden.
    Jetzt ist es so, daß wir in unserem Dorf keine DSL Verbindung von der Telekom bereitgestellt bekommen, es aber im Ort einen Anbieter via Satelit gibt. Es wird jetzt von seitens einer Partei angstrebt, so eine "kleine Schüssel" motieren zulassen. Um an DSL zugelangen.Es wird behauptet, daß wenn kein DSL über die Telekon zubeziehen ist dies Rechtens sei.
    Ich finde diese Argumentation sehr gewagt und möchte mein Veto dagegen einlegen. Mir wird desweiteren immer noch untersagt eine SAT Schüssel für Satfernsehen zu Montieren.
     
  4. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Frage: DSL Empfangsschüssel

    Schüssel sollte sich im Farbton an Hauswand anpassen, das Mauerwerk nicht beschädigen, und an einer Stelle angebracht werden, die nicht zu sehr den Gesamteindruck stört. Mit anderen Worten aus meiner Sicht: Kein Problem.
     
  5. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Frage: DSL Empfangsschüssel

    Also anders gesagt: Eigentlich hättest du nichts dagegen, denn auch du willst ja eine Schüssel. Aber wenn du kein SAT bekommst, soll der andere auch kein DSL bekommen. Ah, jetzt, ja. Das ist ja mal wieder richtig schön Deutsch.
     
  6. hadschi1

    hadschi1 Neuling

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Nein,dies ist nicht richtig Deutsch. Ich bin nur in meinem Rechtsempfinden ein wenig gestört. Das was man mir verweigert kann doch nicht von denjenigen die verweigern für ihr eigenes Interesse dann doch genutzt werden.
    Meine Frage war ja auch darf den bezüglich DSL überhaupt eine Schüssel aufs Dach kommen.Wir haben doch "normales Internet", welches hervorragend funktioniert.
    Also nochmal, ist es rechtens eine Schüssel für DSL zu montieren nur weil es bei uns nicht über das Kabel verfügbar ist??
     
  7. Bidi

    Bidi Junior Member

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    Mal eine andere Frage hierzu: Was ist, wenn ich das Ding in meinem Garten aufstelle? Alo ich montiere es nicht an der Hauswand, auch nicht am Balkon, sondern auf einer bodennahen Stange in meinem Gartenanteil, der laut Teilungserklärung zu meiner Wohnung gehört. Ist natürlich eine Erdgeschosswohnung. Da kann doch dann eigentlich keiner mehr was sagen, oder?
     
  8. LHB

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    AW: Sat-Recht: So darf die

    bei uns im haus haben das zwei gemacht. scheint also rechtens zu sein.
     
  9. heulnet

    heulnet Board Ikone

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    AW: Frage: DSL Empfangsschüssel

    Ah, jetzt, ja . Das ist ja mal wieder richtig schön UNSACHLICH
     
  10. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Frage: DSL Empfangsschüssel

    Hi Stefan,
    leider liegst damit voll daneben. Gerichtsentscheidungen (Urteile) -und dort insbesonderen die von den ersten beiden Instanzen- sind grundsätzlich erst ein Mal Einzelfallentscheidungen und damit nur für den Fall bindend für den sie ergangen sind. Das ist normalerweise selbst bei BGH-Entscheidungen so. Natürlich werden die Urteile in der Praxis auch von anderen Gerichten verwendet. Das müssen die aber nicht. Und bei Angelegenheiten, die von grundsätzlichem Interesse sind, ergehen dann fast immer sogenannte Grundsatzentscheidungen. Die sind dann für alle bindend.

    Es kommt in Deutschland sogar vor, dass an ein und demselben Gericht in einem ähnlichen oder sogar im gleichen Fall jeweils anders entschieden wird. Das passiert dann, wenn z.B. ein anderer Senat des Gerichts den anderen Fall beurteilt.

    Und was ein OLG sagt (OLG = Oberlandesgericht), das interessiert dann eigentlich nur die Gerichte des betreffenden (Bundes-) Landes.

    Und wenn ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung wäre, dann wird von der ersten Instanz (also LG) dann fast immer die Sprungrevision zugelassen, so dass es gar nicht zu einem OLG-Urteil kommt.

    Gruß
    dbox1freak