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SAT Empfang und die Gefahr bei Blitzschlag/Gewitter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von straycatsfan, 9. Juni 2025 um 19:05 Uhr.

  1. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Diese Verpflichtung gibt es schon erheblich länger. Wie lange genau, weiß ich allerdings nicht. Wir sprechen aber von Jahrzehnten.
     
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  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, wenn dem so ist dann hat die TV-Fachwerkstatt in meinem Elternhaus die Installation in den 1970er Jahren wohl ebenfalls nicht fachlich korrekt durchgeführt, denn diese hat den Schirm der Antennenleitung nirgendwo, an keiner Stelle, mit dem Potentialausgleich verbunden.
     
  3. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Weder in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 noch den Basisnormen der Reihe DIN VDE 0100 gibt es die behauptete Neuerung zum PA von Antennenanlagen.
    "Bestandsschutz" schreibe ich nur in Gänsebeinchen. Den kann man nur beanspruchen, wenn zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung nachweislich die damals gültigen Normen eingehalten wurden und danach keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden, welche eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuelleren Normenstand auslösen können.

    Das ist aber etwas ganz anderes als der bei nicht erdungspflichtigen Fassadenantennen ins eigene Ermessen gestellte PA der Antennenanlage wenn
    1. Nur eine Wohnheit angeschlossen ist und
    2. das Limit der Ableit- und Berührungsströme nicht überschritten wird.
    Und das aber auch nach noch nicht harmonisierten nationalen VDE 0855-1 und nicht erst seit 2017 stets bei konventionellen Dirkterdungen.
    So ist es aber 1970 war auch ohne "Blitzableiter" die VDE 0855-1:1959-09 gültig und in der ausgenommen von "Fensterantennen" mit noch 3 m Distanz unterhalb Traufen und max. 2 m Wandabstand eine Antennenerdung mit 10 mm Cu und ein PA der Kabelschirme vor und hinter "aktiven" Anlagenkomponenten mit mind. 4 mm² Cu und mit damals noch üblichen Erdungsschienen in Klemmtechnik schon enthalten ist.

    Solche Fakten kann man auch ohne Normzugriff in Sekundärliteratur wie den diversen Ausgaben des DEHN Blitzplaners aber auch im gepinnten Thread zu Antennenerdungen nachlesen. Das reicht um zu wissen, dass der PA von Antennenanlagen nicht erst seit 2017 und auch nicht nur bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem gefordert wurde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2025 um 14:48 Uhr
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  4. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Wenn die Regelungen schon so alt sind, würde mich mal interessieren:
    Wie erdet man eigentlich 300 Ohm-Flachbandkabel, was vor 50 Jahren für VHF noch üblich war?
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Da hat der TE aber ein Riesenglück gehabt, dass du nicht noch weiter zurückgegangen bist und wissen willst, wie man sich nach Vorkriegsnormen bei Langdrahtantennen gegen atmospärische Entladungen und gegen den elektrischen Schlag geschützt hat. :D
     
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  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Es würde mich echt interessieren wieviele nicht-normgerecht installierte Sat-Empfanganlagen es in Deutschland so gibt, denn Anfang der 1990er Jahre bis heute haben doch ein recht große Anzahl an Leuten diese selber montiert und angeschlossen... Natürlich ohne entsprechende Normen überhaupt zu kennen, geschweige denn einzuhalten.
     
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  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Bei echtem Interesse und wenn das nicht nur Störballons sein sollen, kapert man keine Themen, macht man ein eigenes Thema auf und hofft auf jemand, der solche Fragen nach DIN-VDE und TGL getrennt auch beantworten kann.

    Nachdem ich meinen fachlichen Senf zum eigentlichen Thema losgeworden bin, will ich mich wieder unsichtbarer machen.
     
  8. femi2

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    Die Hühnerleiter ist mir ehrlich gesagt im Aussenbereich nie begegnet, bei Zimmerantennen war sie aber üblich.
    Erdkabel für VHF/UHF waren aber auch vor 50 Jahren schon Koax, nicht billig, aber von hoher Qualität.

    Schlimm, genau so wie heute, sah es mit dem Blitzschutz bei nicht am Haus montierten, freistehenden Antennen aus.

    Ich erinnere mich aber auch, dass man von allen Geräten den Stecker gezogen hat (Strom und Antennen) sobald ein Gewitter nahte.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, ich will es in diesem Thema mal dabei belassen... Ich wollte eigentlich damit zum Ausdruck bringen dass viel mehr Leute die Antennen selber an ihr Eigenheim montiert haben sich mit diesem Thema Potentialausgleich u. Blitzschutz befassen sollten. Denn wenn sich Mehraufwand vermeiden lässt u. es funktioniert dennoch werden viele Laien Fünfe gerade sein lassen.
    Wenn es selbst einige Fachunternehmen diese Thema offenbar nicht so ernst nehmen... (Ich vermute die Antennenanlage wurde in meinem Elternhaus nicht an den Potentialausgeleich angeschlossen da zum Dachboden keine PE-Leitung verlegt war u. eine vom Keller zum Dachboden hätte verlegt werden müssen.)
     
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  10. globalsky

    globalsky Talk-König

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    Nun ja, im Falle größerer Blitzströme ist so eine Feinsicherung in einer Steckdosenleiste auch mal schnell übersprungen. Und: Auch keine direkten Einschläge stärkerer Blitze können aufgrund Ihres Einflussbereichs im näheren und sogar weiteren Umfeld Schäden an der Elektronik von Geräten verursachen. Als Beispiel möchte ich hier einen Blitz in Kolbermoor (Nähe der aktuellen Blitzhauptstadt Rosenheim) von vor drei Jahren anführen, der etwa 100m neben dem Gebäude meiner Eltern in der Nachbarstraße in einen Dachstuhl eingeschlagen hat. Dieser Blitz hatte laut Siemens BLIDS eine Stärke von 307 kA. Meine Mutter hatte bereits viele Minuten vorher alle ihr zugänglichen Geräte vom Strom getrennt, selbst das Antennenkabel der an der Hauswand befestigten Sat-Anlage abgeschraubt, weil es sich bereits als sehr heftiges Gewitter angedeutet hat und dennoch waren neben Telefon, Fernsehern und Receiver auch die Elektronik von Waschmaschine, Spülmaschine, E-Herd und Kühl- und Gefrierschrank kaputt. Gut, dass sie eine Versicherung hat, die diese Schäden übernahm. Blöd war halt die Zeit bis zur Reparatur bzw. Austausch der Gerätschaften.
    Dann sei mal froh, dass Du bislang noch keinen Schaden hattest, bei dem auch ein eventueller Besucher Deines Hauses/Deiner Wohnung geschädigt wurde, denn dann würdest Du die volle Härte der Sanktionen erfahren, wenn Du nicht nach Norm gebaut hast. Wobei es auch schon ungemütlich werden kann, wenn "nur" Sachschäden bei nicht korrekter Montage mit Umsetzung der gültigen Normen im Falle eines Einschlags aufgetreten sind. Das kann sehr schnell sehr teuer werden, vor allem dann , wenn Nachbarwohnungen betroffen sind.
    Wer selbst nicht in der Lage ist, die Normen und Vorschriften entsprechend umzusetzen, muss sich halt fachgerechte Unterstützung holen. Merke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2025 um 15:43 Uhr
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