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SAT Empfang und die Gefahr bei Blitzschlag/Gewitter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von straycatsfan, 9. Juni 2025 um 19:05 Uhr.

  1. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Wenn der Blitz tatsächlich in das versicherte Gebäude einschlug sind laut Artikel auch die Überspannungsschäden für festinstallierte elektrische Einrichtungen z.B. auch Heizungssteuerung mitversichert , falls Außerhalb nicht unbedingt und es geht dann eher auf eine Hausratversicherung über besonders für die weiteren Geräte .

    Blitzschäden: Welche Versicherung zahlt?

    Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahr Überspannung.
     
  2. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Tatsächlich fällt auch anderen auf dass anscheinend oft nur Empfehlungen gegeben werden statt verbindlicher Normen , jedoch orientiere sich die Rechsprechung dann am Ende doch an diesen "Unverbindlichkeiten " :

    "Was hat sich in der aktuellen Fassung der Norm von 2017-10 gegenüber 2011-06 geändert, was ist neu?
    Nach wie vor wird in den Normen scheinbar relativ unverbindlich nur „empfohlen“, „dringend empfohlen“, oder „trotzdem empfohlen“ was vom Fachmann zu tun ist, wenn er normgerecht arbeiten will. Oft heißt es aber auch, dass eine bestimmte Maßnahme getroffen werden „muss“.
    Wer hier nun glaubt, mehr oder weniger freiwillig das eine oder andere tun zu dürfen, irrt! Die Rechtsprechung orientiert sich nämlich an den im Text des § 49 des EnWG benannten VDE Bestimmungen und sieht hier eine gesetzliche Grundlage für deren verbindliche Anwendung. "

    http://kleiske-it.de/files/EN-60728-11_VDE 0855-1-_10-2017.pdf
     
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  3. globalsky

    globalsky Talk-König

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    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
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    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    Blitze schlagen auch in Antennen anderer Hersteller ein, siehe dazu auch meinen Post in diesem Thread "Mitarbeiterwohnheim", Kathrein verwendet übrigens den Aufdruck "SatAn" nicht mehr, weil es da mitunter auch schon die ein oder andere Beschwerde seitens christlicher Religionen gab.
    Nun, in meinem geschilderten Fall im "Mitarbieterwohnheim" hier im Thread hat die Versicherung des sich nicht an Normen haltenden Bewohners, der seine Anlage in Eigenregie installiert hat, die Regulierung abgelehnt. Der Bewohner hat da ja noch Glück gehabt, dass es nicht zu einem Totalschaden des Gebäudes durch einen Brand kam und auch keine Personenschäden entstanden sind.

    Ich bin hier jetzt nach @KlausAmSee auch raus. Diese Diskussion führt zu nichts, weil die Verweigerung, anerkannte Normen und Vorschriften der Technik einzuhalten, bei einigen Usern hier doch sehr ausgeprägt ist und diese durch nichts umzustimmen sind.
     
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  4. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    So lange keiner wenigstens ein Beispiel nennen kann wo eine Versicherung wegen nicht geerdeter Sat-Antenne nichts gezahlt hat oder das bei irgend einer Verhandlung vor Gericht die Erdung der Antennenanlage das ausschlaggebende Argument war, kann ich die Bedenken, die hier einige User haben, einfach nicht ernst nehmen.
    Nach der Forumauskunft sind die User hier noch registriert:
    Tobias Claren wurde zuletzt gesehen: 18. Dezember 2024
    Millex wurde zuletzt gesehen: 11. August 2022
    Wenn du willst daß sie sich an der Diskussion beteiligen dann schreib ihnen einfach eine PN.
     
  5. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Ich denke früher als es noch die Antennentürme mit 3 Riesenantennen auf den Hausdächern gab war es auch normal da einen Blitzschutz zu installieren an der Außenwand runter.

    Das hat sich dann wohl häufig mit den SAT Anlagen in relativer Eigenregie aufgebaut geändert ....
    Eine Fachfirma zu holen wird für die Bestandsnutzer teuer heutzutage wenn die die Vorschriften einhalten muss .
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Außer "Fensterantennen" mussten Außenantennen schon .l a a a n g e .mit mind. 10 mm² und seit 1984 mit mind. 16 mm² Cu blitzstromtragfähig geerdet werden. Die unterschiedlichen Voodoo-Abstände für Nicht-Erdungspflicht mit > 3 m und < 2 m nach VDE 0855:1959-09 bzw. die seit 1971 bis heute gültigen > 2 m und < 1,5 m tauchen beide auch in den Ausgaben der TGL 200-Normen der Ex-DDR auf.

    Ein Bestandsschutz für Nichterdung ist normfreies Geschwafel und für private Antennenanlagen gelten keine anderen Regeln. In der internationalen Masternorm IEC 60728-11 gibt es aber die Möglickeit mittels einer hochgradig komplexen und aufwändigen Risikoanalyse nach IEC 62305-2 die Erdungspflicht tatsächlich auszuhebeln.

    Da übliche Dachantennen die lokale Einschlaghäufigkeit nicht erhöhen, die Risikoanalyse auch unter Blitzschutzexperten umstritten ist und sie von normalen Antennenbauern nicht und selbst nur wenigen Blitzschutzfachkräften beherrscht wird, ist die Pflicht (!) diese vor jeder Antennenmontage durchzuführen durch nationale deutsche Fußnote bei uns ausgeschlossen.

    Nachstehend in gekürzter Form nochmals die Liste der VDE-Normen, in denen die Erdungspflicht für Dachantennen ohne Unterschied für DIY oder gewerbliche Installation gilt.

    VDE 0855-1:1959-09 (Antennen im Gebäude und Fensterantennen > 3 m Abstand unter der Traufe und < 2 m Wandabstand bedingt nicht erdungspflichtig) Erdungspflicht für Außenanantennen mit mind. 10 mm² Cu (ausgenommen Fensterantennen)
    VDE 0855-1:1971-07 (Antennen im Gebäude und Fensterantennen > 2 m Abstand rechtwinklig gegen Dachhaut und lotrecht unter Traufen und < 1,5 m Wandabstand bedingt nicht erdungspflichtig)
    DIN 57855-1 (VDE 0855-1):1984-05 (Erdungsleiterquerschnitte von 1o auf 16 mm² Cu und von 16 mm² auf 25 mm² Alu erhöht)
    DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1):1994-03 (Verbot mehrdrähtiger Erdungsleiter für Antennenerdungen, Strahlenerder fehlerhaft 2 x 5,0 statt 2 x 2,5 m )
    DIN EN 50083-1/A1 (VDE 0855-1/A1):1999-01
    DIN EN 50083-1/A2 (VDE 0855-1/A2):1998-06
    DIN EN 50083-1 Berichtigung 1 (VDE 0855-1 Berichtigung 1):2001-01
    DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10, 2011-06*, 2017-10, 2019-02/2023-10 *Verbot mehrdrähtiger Erdungsleiter aufgehoben

    Kollege Heinz Kleiske hat sich vor seinem Ruhestand für normativ einäugige EFK und fachblinde Laien jahrelang die Finger wund geschrieben und vermutlich nicht geahnt, dass sein immer noch lesenswertes aber mittlerweile überholtes PDF von einem Laien derart gravierend falsch interpretiert wird.

    Wo selbst ein @KlausAmSee resigniert, ist abzusehen, dass das DF-Forum ohne sach- und normkundige Moderation bei den Themen Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich zur Plattform für Thesen von normwidrigen Schwurblern abgleitet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2025 um 10:00 Uhr
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  7. Antenne-HD

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  8. femi2

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    C-, X-, Ku- und K-Band (Sub E/A/B/C/D)
    @Antenne-HD
    (zu #95) Die ersten Sat-Antennen wurden auch meist noch von Fachbetrieben verkauft und montiert. Das Übel begann mit dem Verkauf in den Baumärkten und die resultierende Montage durch Laien. Allerdings bin ich auch überzeugt, dass die heutigen Fachbetriebe nicht immer die entsprechenden Fachkräfte angestellt haben.
    Selbst bei Sat-Freaks, so meine Überzeugung, wird es bei diesen Thema sehr seicht.

    Wenn die Mehrzahl von Kabel- und Internetbetreibern angefüttert und abgezockt wird, erledigt sich das Thema weitgehend von selbst.
     
  9. satmanager

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    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
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    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    Willst du damit zum Ausdruck bringen eine Erdung für Antennenmasten ist nicht notwendig ? Dann aber Amen .... sobald dort etwas installiert wird das erdungspflichtig ist dann gilt das auch so .... dann kannst die Versicherung abschließen wie du möchtest, die zahlt dir das nicht wenn sie prüfen und feststellen das eine vorgeschriebene Leistung bei der Installation nicht druchgeführt wurde ..

    Mache es für dich einfacher: kauf dir ein Auto und versichere es ..... passiert was zahlt die Versicherung, aber nur wenn du bei der Nutzung der Sache auch die Vorgaben erfüllst (Führerschein, nüchtern fahren etc.). Du kannst das Auto noch so hoch und gut versichern, zahlen werden sie dir nichts wenn du ohne Führerschein oder besoffen fährst ! Hoffe du verstehst die Zusammenhänge jetzt.

    Übrigens redest du wieder von "Überspannungsschäden" :)

    Überspannungsschäden:
    Überspannungsschäden entstehen, wenn ein Blitz in der Nähe des Gebäudes einschlägt oder das Stromnetz überlastet wird. Die dadurch entstehende Spannung kann Elektrogeräte beschädigen.


    ---------

    Aber les mal was die VDE dazu selbst schreibt:
    Quelle: Blitzschutz und Antennenerdung

    Blitzschutz und Antennenerdung
    Frage: Bei der Installation von Antennen gibt es unterschiedliche Meinungen. Die einen sagen, dass man gar nichts machen muss. Andere verbinden die Antenne mit einer bestehenden Blitzschutzanlage. SAT-Antenne werden häufig auf dem Dach montiert ohne irgendeine Erdung. Funkamateur hängen lange Drahtantennen im Garten auf. Einige sprechen von Erdung, andere von Potentialausgleich oder Blitzschutz. Was ist denn jetzt richtig?

    Bei diesem Thema gibt es häufig Verunsicherung. Es wird nicht korrekt zwischen Verpflichtung und Umsetzung unterschieden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den verschiedenen Bereichen für dieselbe technische Maßnahme unterschiedliche Begriffe verwendet werden.

    Zunächst ist festzustellen, dass die Anwendung der Normen von Gesetzes wegen nicht immer verpflichtend ist. Bei den hier betrachteten Fragestellungen geht es um die Sicherheit der Anlagen und um den Schutz der Personen und Gebäude. Sollte es zu einem Schaden kommen z.B. nach einem Blitzeinschlag in eine Antenne, so wird bei Personenschaden die Staatsanwaltschaft, bei Sachschaden die Sachversicherung genau untersuchen, ob die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen vorhanden und in Betrieb waren. Wurden bei der Errichtung der Anlage die VDE-Normen eingehalten, wird unterstellt, dass alle üblichen technischen Maßnahmen umgesetzt wurden, und der Eigentümer, Errichter oder Betreiber werden nicht weiter belangt. Wurden hingegen die Normen nicht oder nur unvollständig berücksichtigt, muss der Errichter, ggf. der Eigentümer oder Betreiber, nachweisen, dass er andere Maßnahmen gewählt und umgesetzt hat, um das gewünschte Schutzziel zu erreichen. Kurz: Es liegt im eigenen Interesse, die Vorgaben der VDE-Normen zu berücksichtigen.


    P.S. da zu befürchten ist dass dieser folgende Teil:

    Beim Blitzschutz hingegen gibt es in einigen Fällen die Verpflichtung, eine Blitzschutzanlage zu errichten, z.B. bei Gebäuden mit großen Personenansammlungen (Versammlungsstätten), Gebäude mit Personen, die im Falle eines Brandes Unterstützung benötigen (Kindergarten, Schule, Krankenhaus). Diese Verpflichtung wird von den Behörden z.B. in der Baugenehmigung ausgesprochen. Auch kann seitens der Sachversicherer eine Blitzschutzanlage gefordert werden.

    .. nicht verstanden wird ! Hier handelt es sich um eine Gebäude-Blitzschutz-Anlage und nicht um die für Antennenmasten / Antennen / Funkanlagen etc. !


    Und jetzt macht diesen Beitrag der langsam mehr als furchtbar wird, wegen einer Person, bitte zu ! Es reicht .....
     
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  10. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Bitte nicht unterstellen dass ich sage dass eine Mast Erdung im definierten Blitzschutzbereich nicht notwendig sei . Es ist hier kommentiert worden dass es einen Bestandsschutz gäbe für ältere Anlagen das kann ich nicht beurteilen .

    Ein genereller Blitzschutz für Privathäuser ist aber nicht Pflicht nur dann eben wenn Masten in der Zone errichtet werden dass wirkt etwas widersprüchlich .

    Im Nachgang eines Blitzschadens kann der fehlende Blitzschutz dann u.U. dazu führen dass eine Versicherung nicht zahlt .

    Also ist der freigegebene Bereich mit 2m Abständen die zu empfehlende Lösung ggf. SAT Antenne dorthin wechseln . Der dort dann eingerichtete Potentialausgleich für die Koax Kabel ist dann keine offizielle Blitzschutzeinrichtung die abgenommen werden müsste davon gehe ich aus die nötige Erdung hierzu muss aber auch den Vorschriften entsprechen .