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Sat-Antennen-Verbot ??

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Golf-Junky, 4. November 2012.

  1. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Offtopic
    Das liest man auch nicht oft im DF-Forum, dass der ABBAU analoger Programme kritisiert wird - und eingestanden wird, dass analoge Kanäle heute nach wie vor von den Kunden gefordert werden und bei Ausschreibungen ein Zuschlagskriterium sind.:):):)

    Im übrigen bietet NC neben den üblichen Türkisch-Paketen auch diverse unverschlüsselte türkische Programme an, der Verlust ist also nicht wirklich gegeben.
    /offtopic
     
  2. Golf-Junky

    Golf-Junky Junior Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Hallo,

    1. habe ich eine Frage gestellt und möchte die einfach fair beantwortet haben und nicht das hier "gestritten" wird wie im Kindergarten.

    2. ich bin leider Mieter der Deutschen Annington, wollte das aber erstmal nicht sagen, weil sonst wieder, verständlicher, Unmut aufkommt und das ganze nicht wirklich objektiv beanwortet wird.

    3. derzeit habe ich bei UM eine 2 play 50.000, als alternative wird mir ab Februar eine 32000 über constar kabel angeboten ,kann ich mit leben aber fair ist das nicht

    4. wird der neue Kabelanbieter Kabelkiosk, hier kann mir aber z.B. keiner sagen welche SKY-Kanäle ich ab nächstes Jahr noch habe, dazu kommt das neue Verschlüsselungssystem was mir zusätzliche Kosten aufzwingt, da ich nicht einfach nur eine Box benutzen kann sondern eine spezielle bzw. zwei Boxen brauche, für die ich bei Kabelkiosk, vermutlich, noch Miete zahlen muss. Natürlich wird mir hier deutlich an "Qualität" "geklaut", da der HD-Senderanteil deutlich geringer ist als über SAT, wofür kauf ich mir die neuste Technik wenn ich diese einfach nicht empfangen kann

    5. mir geht es auch nicht um die 10 €, wenn es a) dabei bleiben würde, was sicher nicht passieren wird, in 3 Jahren ist die "Preissperre" aufgehoben und dann wird die Telecom schon die gezahlten Provisionen an die DA wieder reinholen und b) ich zumindest alle Sky-Programme empfangen könnte, aber ich bin einfach nicht gewillt Geld für eine deutlich schlechter Leistung zu zahlen, wenn es das ganze für "lau" gibt !!

    Sollte die DA das Ding wirklich durchziehen und meiner Nachbarin die Sat-Anlage verbieten werden wir diese auf dem Dachboden hinter das Fenster stellen, da ist Platz und die DA kann nichts sagen !!

    Aber nochmals zu meiner Ausgangsfrage, gibt es den ein Recht auf Bestandsschutz bzw. durch die Duldung der DA ein Recht auf weitere Nutzung ??
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2012
  3. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Vielleicht findest Du im Internet mehr Infos darüber.
    http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/deutsche-annington-nimmt-mietern-die-wahl-beim-tv-anschluss-id7067264.html
    http://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&tx_ttnews[tt_news]=126&cHash=12ad98284af6e17f4adc6fcd0ae9fa7d
    Interessant auch der Post von Malkia in http://www.gutefrage.net/frage/habe-problem-wegen-der-sat-antenne
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2012
  4. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Ganz herzlichen Dank für diesen tollen, informativen und sehr hilfreichen Beitrag. :love:

    @GJ: deine Frage habe ich beantwortet. Du kannst deine Dachantenne genau dann behalten wenn es sich um eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache handelt. Diese liegt vor, wenn bei einer Güterabwägung der beteiligten Grundrechte, die laut BGH in jedem Einzelfall durchzuführen ist, dein Grundrecht auf Informationsfreiheit höher wiegt als die optische Beeinträchtigung des Hauses durch die Dachantenne.

    Du kommst nicht umhin, dich inhaltlich mit der Programm-Auswahl des neuen KNB zu beschäftigen und dann vorzutragen, inwieweit dein Grundrecht auf Informationsfreiheit beeinträchtigt wäre, wenn du auf das neue Kabel-TV umsteigen würdest.

    Da du dazu bisher nichts vorgetragen hast liegen zurzeit 0 Gramm auf deiner Wagschale und damit ist deine Antenne weg ... Wenn du nicht in den Quark kommst und deine Verhandlungsposition nachbesserst.

    Handelt es sich bei der Nutzung der Antenne um einen vertragsgemäßen Gebrauch, weil du einen triftigen (programm-inhaltlichen) Grund hast, diese Antenne zu betreiben, ist die pauschale Aufforderung des Vermieters, die Antenne zu entfernen, gegenstandslos. Es muß immer eine Abwägung der beteiligten Grundrechte im konkreten Einzelfall erfolgen. Dabei ist für dich günstig dass die Antenne auf dem Dach ist. Weil das laut BGH die Optik wenig beeinträchtigt.

    Alternativ kommt eine unauffällige Balkon-Antenne in Betracht.

    Wir halten fest: es ist beschlossene Sache, dass dein jetziger Internet Vertrag bzw. die UM Leitung gekappt wird. Ja oder nein?

    Da lag Binsche wohl deutlich neben der Spur. :p

    Es freut mich für dich dass sie dir eine vernünftige Alternative anbieten. Das entzerrt die Problematik erheblich.

    Also: auf "Bestandsschutz" kannst du dich genau dann berufen, wenn ein vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt. Wenn du ein Sky Abo mit HD Option hast, kannst du zumindest für das Jahr 2011 von einem vertragsgemäßen Gebrauch ausgehen.

    Für die Zukunft kommt es darauf an, welche Sender der neue KNB einspeist und auf as du verzichten müßtest und ob dieser Verzicht zumutbar ist. Denk mal drüber nach und überleg dir was Kluges. Viel Erfolg! :winken:
     
  5. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Ist das überhaupt zulässig? Beim Mobilfunk kann ich mir doch auch aussuchen, ob ich einen Vertrag mit monatlichen Gebühren oder Prepaid-Karte nutze.
     
  6. Wolfgang R

    Wolfgang R Board Ikone

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Das gilt aber leider nicht beim Mietrecht und dem Thema TV-Empfangsart!

    Die Mieter können sich heute ihren Strom-, Gas- und Telefonanbieter frei aussuchen, aber beim Thema Fernsehempfang leben wir noch in der Steinzeit.

    Ohne nun alle Paragraphen einzeln zu zietieren oder zu kennen sieht es laut deutschem Mietrecht so aus, dass bei einem geeigneten TV-Grundangebot, bereitgestellt durch eine Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss, den Mietern die Anbringung von Individualantennen untersagt werden kann und sie sich an den anfallenden Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne oder des Kabelanschlusses über die Nebenkosten beteiligen müssen.

    Die Gesetze stammen aus den Zeiten, als Kabelanschluss wirklich noch attraktiv war und mit seinem Programmangebot einen Vorteil darstellte oder gar noch die Errichtung einer terrestrischen Gemeinschaftsantenne einen qualitativen Mehrwert gegenüber einer kleinen Antenne auf dem Balkon mit verschneitem Bild und Doppelbildern bot.

    Die KNB leben heute von den in den Städten lebenden zwangsverkabelten Mietern mit langjährigen Objektverträgen.

    Schaut man sich die Lage in den Stadtrandsiedlungen und in ländlichen Regionen an, bemerkt man, wie immer mehr Sat-Anlagen und/oder terrestrische Antennen auch in langsjährig verkabelten Regionen errichtet werden.

    Wettberwerb - wie in den USA - gibt es bei KabelTV nicht, da Deutschland einfach zwischen den großen KNB aufgeteilt wurde.

    Die zukünftige Cash-Cow beim Kabel ist Telefon und Internet, deshalb wird das TV-Angebot auch immer stiefmütterlicher behandelt. "Die müssen ja sowieso zahlen, was bleibt ihnen anderes übrig".

    Wer kann und darf, errichtet eine Sat-Anlage, ergänzt durch DVB-T. Internet - wo möglich - über ausgebautes VDSL oder mit dem endbundelten Kabelanschluss, also ohne TV-Signal.

    Das, was jetzt bei der Deutschen Annington passiert, ist die Ansage der Deutschen Telekom, massiv in das Breitbandkabelgeschäft der Wohungswirtschaft einzusteigen und somit im Gebiet der Zwangsverkabelungs-Platzhirsche zu wildern.

    Gruß,

    Wolfgang
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2012
  7. Gafzgarrr

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Nun der Vertrag besteht, und die Nebenkosten werden anfallen, egal ob die Schüssel auf dem Dach ist oder nicht.
    Um die wird er sich nicht drücken können.

    Der Vermieter kann das demontieren der Schüssel veranlassen, da ja bei der Umstellung für die Bereitstellung des TV-Angebotes gesorgt ist.

    Und er darf es verlangen, wenn die Schüssel / Antenne das Gebäudebild zerstört (also Sichtbar ist). Das ist zwar ein weiter begriff, kann aber Nützlich sein wenn Ihr z.B. ein Flachdach habt und in der mitte steht die Schüssel (ohne irgendwie Störend zu wirken). Dann wäre sie von unten nicht sichtbar, und man KÖNNTE dagegen vorgehen.

    Sobald die Schüssel aber sichtbar ist, kann der Vermieter immer mit "die zerstört das Erscheinungsbild" kommen.
     
  8. Wolfgang R

    Wolfgang R Board Ikone

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Gerade bei einer Dachantenne sehe ich das größte Manko, dass die Erdung - wenn überhaupt - nicht den geltenden Vorschriften entspricht und der Vermieter daher - zurecht - auf die Nachbesserung oder die Entfernung der Anlage bestehen kann.

    Am wenigsten kann noch gegen Balkonantennen im Schutzbereich angegangen werden, gerade wenn sie so angebracht sind, dass sie das Gesamtbild des Gebäudes gar nicht oder nur minimal stören! Die Antenne muss ja - je nach Lage des Balkones - nicht störend über die Brüstung ragen sondern kann versteckt installiert werden.

    Gruß,

    Wolfgang
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    ... das stimmt so nicht.
    Ich kann lediglich den Telefonanbieter frei wählen. Das Stromnetz hier in der Wohnanlage gehört einem privaten Anbieter. Da der über keine beträchtliche Marktmacht verfügt, braucht der Anbieter Dritten keinen Zugang zu gewähren.
    Der Stromanbieter kann nur dort frei gewählt werden, wo der Strom über einen Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht zugeführt wird, was bei derzeit ca. 80% aller Haushalte der Fall ist.
    Auch der Gasanbieter wird vom Eigentümer bestimmt. Bei einer Zentralheizung wäre es etwas kompliziert, den Anteil der jeweiligen Mieter zu ermitteln.
    Der Strom wird vom regionalen Versorger an einem Übergabepunkt an den privaten Anbieter übergeben, der den Strom in der Wohnanlage verteilt.
    Auch Kabel TV wird an einem Übergabepunkt von Unitymedia an den privaten Anbieter übergeben, der das Signal über eine eigene Infrastrukutur in der Wohnanlage verteilt. Da jeder Mieter den Kabelanschluss (inkl. Receiver und Smartcard) über die Mietnebenkosten zahlt, betragen die Entgelte ca. ein Drittel eines Kabelanschluss im Einzelnutzervertrag.
    Beim Strom sieht das ähnlich aus.
    Sowohl Kabelnetzbetreiber als auch Energieversorger sind Tochtergesellschaften der Wohnungsgesellschaft. Der Anteil von erneuerbaren Energien beträgt hier derzeit 50%.
    Der größte Teil dieses Anteils dürfte mittels Photovoltaik-Anlagen erzeugt werden. Als Tochter einer Wohnungsgesellschaft ist es leicht solche Anlagen auf Wohngebäuden zu installieren und der so erzeugte Strom wird noch staatlich subventioniert, was die Strompreise erfreulich niedrig hält.
    Dazu kommen noch die Stromzähler, die Eigentum des Energieversorgers sind und so keine Zählermieten an die Regionalversorger abgeführt werden müssen.

    BTW: die Rauchmelder in den Wohnungen gehören auch dem Energieversorger, der diese auch wartet (einmal im Jahr Batterien austauschen und Funktionstest). Die Kosten für diesen Service muß auch jeder Mieter über die Mietnebenkosten tragen ...
     
  10. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Sat-Antennen-Verbot ??

    Ok, ist auch Argument.
    Komm jetzt von Fall zu Fall drauf an.

    Aber mal anders Gefragt: weiß man denn schon was die Telekom dort alles einspeisen wird?
    Ich gehe mal davon aus, das das Programmangebot gut bis sehr gut sein muss, sonnst würden die dein Einstieg ja gleich komplett versauen. (ok Telekom passiert sowas schon mal ;))

    Und ob sich da der große Streit bzw. Rechtsstreit wegen einer kleinigkeit wirklich lohnt?
    Ich nehme an, Internet wird die gewohnte Geschwindigkeit haben (Preislich kann ichs nur nicht abschätzen) und das TV-Angebot wird mehr als ausreichend sein.

    Sind aber nur Vermutungen.