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Sarrazin bleibt in der SPD

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von offenbach, 21. April 2011.

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    AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Na gut, die beiden "Tatbestände" gibt's im StGB nicht.

    Wie sieht's nun mit "Missbrauch des Gerichts" aus?;)
     
  2. AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Durch einen Strafverteidiger? Überleg doch mal ...
     
  3. AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Das dauert mir schon zu lange. Ich diskutiere nicht sachlich mit Leuten, die erst nachlesen müssen.
     
  4. AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Menno.:)
    "Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe."
     
  5. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Mit Verlaub, aber das ist juristischer Unfug höchsten Grades.
     
  6. AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    MfG :D
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Inwiefern?
     
  8. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Im Strafprozess kann, darf und muss der Anwalt alles vortragen, was vorteilhaft für den Angeklagten ist oder vielleicht sein kann.

    Eine "schwere Kindheit" vorzutragen, auch wenn es um lediglich eine Ohrfeige geht, stellt selbstredend keine Missachtung des Gerichts dar.

    Und ein Richter, der sich so äußert, wie Du es tun würdest, der wäre schneller wegen Befangenheit weg, als er schauen könnte.

    Ein Gericht ist kein Stammtisch.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. April 2011
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Beamtenbeleidigung (ja, ich weiß, dass es das explizit nicht gibt): § 185 StGB ggf. i.V.m. § 194 Abs. 3 StGB

    Zechprellerei: Schadensersatzpflichtig gem. § 280 Abs. 1 BGB, evtl. i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB
     
  10. Eisenbahnfan

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    AW: Sarrazin bleibt in der SPD

    Eine vor Jahr(zehnt)en erhaltene Ohrfeige allein ist aber noch kein Beweis für eine "schwere Kindheit". Nach § 1 BRAO ist der Rechtsanwalt ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege". Inhaltlich bedeutet dies, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern auch der Rechtsordnung. Der Anwalt darf deshalb vor Gericht nicht bewusst die Unwahrheit vortragen. Und zu behaupten, dass eine einzige Ohrfeige, die der Angeklagte vor langer Zeit einmal bekommen hat, das Begehen einer Straftat entschuldigen könne, wäre definitiv unwahr.