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Samsung räumt 3D-Abstriche bei LED-LCD-TVs der 6000er-Serie ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Oktober 2011.

  1. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Samsung räumt 3D-Abstriche bei LED-LCD-TVs der 6000er-Serie ein

    Hi Leute,
    war lange nicht mehr hier. Habe gerade bei Samsung angerufen die haben mir eine Vorgangsnummer gegeben. Ich soll den Vorgang (Fehler) kurz über ihre Seite auf ihrem E-Mail Formular schildern. Zusätzlich soll ich noch eine Rechnungs Kopie mit anhängen. Sie senden meinem Online Händler dann den 7090 Fernseher und der schickt ihn zu mir. Das habe ich erreicht. Es wurde nichts von Zuzahlung gesprochen. Nur von einfachen austausch des Fernsehers.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Oktober 2011
  2. ColdFever

    ColdFever Junior Member

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    AW: Samsung räumt 3D-Abstriche bei LED-LCD-TVs der 6000er-Serie ein

    Leider wurde jedes Entgegenkommen von Samsung nur einen Tag nach diesem Posting abgebrochen, nachdem immer mehr Käufer die mangelhaften D6-Geräte reklamierten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Samsung dann im Dezember 2011 abgemahnt und Unterlassungsklage erhoben, siehe http://www.vzbv.de/9004.htm . Nun hat Samsung im August 2012 eingelenkt und die Unterlassungserklärung des VZBV unterzeichnet, siehe http://www.vzbv.de/10102.htm .

    Samsung räumt mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung des Verbraucherzentrale Bundesverbands nun Fehler bei der ursprünglichen Werbung hinsichtlich „Full HD 3D“ ein, da hierbei keine Einschränkungen genannt wurden, die zur drastischen Reduzierung der effektiven 3D-Bildauflösungen führen. Um die falsch beworbenen, mangelhaften Samsung-Geräte zu reklamieren, müssen sich betroffenen Kunden gemäß der Vorschriften §§433ff BGB nun an die Händler wenden, bei denen die Geräte gekauft wurden.

    In einem Telefonat mit dem VZBV teilte mir die verantwortliche Mitarbeiterin mit, dass der VZBV eine Änderung der deutschen Gesetzeslage begrüßen würde, die bei derartigen Fällen nicht die gutgläubigen Kunden und Händler in die Pflicht nimmt, sondern den verantwortlichen Hersteller.
     
  3. ColdFever

    ColdFever Junior Member

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    AW: Samsung räumt 3D-Abstriche bei LED-LCD-TVs der 6000er-Serie ein

    Um die falsch beworbenen und daher mangelhaften Geräte zu reklamieren, müssen sich gemäß der Vorschriften §§433ff BGB die betroffenen Kunden an die Händler wenden, bei denen die Geräte gekauft wurden. Da bis heute ALLE Geräte der Samsung D6-Serie von dem Mangel betroffen sind, ist der Sachmangel konstruktionsbedingt. Hiermit ist der Beweis des Sachmangels zum Kaufzeitpunkt automatisch geführt und Händler haften für die Mängel im Rahmen der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.

    Um Betroffenen die Reklamation zu erleichtern, habe ich ein Musterschreiben vorbereitet:
    Musterbrief-D6-Reklamation.pdf

    Dieses Schreiben enthält zusätzlich eine Dokumentation als Beweismittel und Argumentationshilfe. Dies kann auch Betroffenen helfen, die sich bereits in einer Auseinandersetzung mit ihrem Händler befinden. Ich weise jedoch darauf hin, dass ich keine juristische Ausbildung habe. Ich habe den Sachverhalt als juristischer Laie nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, dokumentiert und formuliert, kann aber für die Verwendung des Materials keine Verantwortung übernehmen. Für eventuelle Korrekturvorschläge von Personen mit juristischer Ausbildung wäre ich dankbar und würde den Download entsprechend aktualisieren.