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Samsung LE-37A656A1 falsche angabe??

Dieses Thema im Forum "Plasma, LCD, OLED & Projektor" wurde erstellt von badddi, 3. Dezember 2008.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Samsung LE-37A656A1 falsche angabe??

    Mmmmhh, jaa, bekannt, aber daher die Frage ? Wie begründet Samsung in den Garantiebedingungen die 50 % Abzug ?
    Wenn die Ihre (freiwillige !) Garantie einfach so so festsetzen, dann ist das so.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Samsung LE-37A656A1 falsche angabe??

    Genau das dürfen die aber nicht. Quelle hat das ja auch so einfach gemacht und dafür einen auf den Deckel bekommen.
    Entweder reparieren sie Dir das Gerät oder sie stellen Dir einen neuen hin.
     
  3. michael_55

    michael_55 Silber Member

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    AW: Samsung LE-37A656A1 falsche angabe??

    Zitat von Samsung betreffend Garantieleistungen mach einem Jahr:
    Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils oder durch eine angemessene Gutschrift erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Samsung LE-37A656A1 falsche angabe??

    Sehe ich nicht unbedingt so.

    Wenn ich eine Garantie gebe (was ich nicht muss = siehe Toshiba) kann ich die so formulieren wie ich will, naja fast.
    Die Urteile bezogen sich nicht auf eine VOLLE Kostenerstattung sondern auf eine ZusatzZAHLUNG, die der Käufer leisten sollte.

    Samsung sagt mit der Garantie nur: Nach einem halben Jahr kann es sein, das es keine Ersatzteile mehr gibt und auch keine Ersatzgeräte.
    (Ist zwar gelogen, aber kaum nachweisbar)

    Wenn es beides nicht mehr gibt, DANN will man nur 50% zurückzahlen. Das könnte zumindest anderen Gesetzen unterliegen.

    Davon abgesehen, hat das BGH die EU-Urteile noch nicht übernommen, sondern ausgesetzt. Also in D. noch nicht wirklich rechtskräftig und umgesetzt.