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Sammelklage gegen Vodafone: Schon mehr als 40.000 Kunden wollen mitmachen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Mai 2024.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ist mir schon klar, dass man NetCologne nicht in Bayern bekommt.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das ist korrekt und daher habe ich in meinem von dir zitierten Beitrag auch Beispiele alternativer DSL-Anbieter an meiner Adresse in Bonn aufgeführt. Die Liste lässt sich natürlich auch erweitern, z.B. mit Congstar und sim.de. Und die Liste lässt sich natürlich noch weiter erweitern.
    Neben Vodafone bieten hier in Bonn auch Deutsche Telekom, NetCologne, O₂ und eazy Internet via TV-Kabel. Die Verfügbarkeit ist hier aber abhängig davon, mit welchem Kabel-Anbieter das Wohnobjekt versorgt wird.
    Je nach Anbieter sind dort via TV-Kabel verfügbar:
    • NetCologne: NetCologne DOCSIS-Tarife
    • Deutsche Telekom: Telekom DOCSIS-Tarife
    • Vodafone: DOCSIS Tarife von eazy*, O₂* und Vodafone (* kann durch NE4-Netzbetreiber eingeschränkt sein).
    Die Preise für die Internet-Tarife sind meist unabhängig vom Verbreitungsweg. Bei z.B. O₂ kostet DOCSIS-Internet mit z.B. 100 Mbit/s genau so viel wie über DSL, Glasfaser und 5G: -> Internet für zuhause: o2 Home - Internet und Festnetz

    Bei Vodafone sieht das nicht anders aus, wobei Vodafone afaik kein 5G-"Zuhause"-Tarif anbietet. Die Preiserhöhung aufgrund dessen die Verbraucherzentrale gegen Vodafone vorgeht, betraf gleichermaßen die Kunden die Internet von Vodafone via DSL, Glasfaser oder TV-Kabel nutz(t)en.

    Es spielt also überhaupt keine Rolle ob "Kabeldose" oder "Telefondose" genutzt wird.
    Und wenn du mit einem Auto eine Straße befahren willst, spielt es auch keine Rolle ob dein Auto mit Benzin oder Diesel fährt ;)
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... aus den Vodafone-AGB, auch gerne als "Kleingedrucktes" bezeichnet:
    ... jeder von der Entgelterhöhungen betroffenen Vodafone-Kunden hatte also die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

    Die Verbraucherzentrale sieht die entsprechenden Bedingungen für rechtlich nicht zulässig an und möchte das mit der Feststellungsklage am OLG Hamm feststellen lassen.
    Sollte das OLG Hamm feststellen, dass die entsprechenden Vodafone-Bedingungen unzulässig sind, muss Vodafone die AGB entsprechend ändern und die betroffenen Kunden können von Vodafone die dann zuviel gezahlten Entgelte nebst Zinsen zurückfordern.

    Und so nebenbei bemerkt, könnte ein solches Urteil des OLG Hamm auch andere Internetanbieter betreffen.
    Z.B. aus den Telekom AGB:
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2024
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ....:eek: unglaublich !!! Selbst in Düsseldorf ist NetCologne zumindest via DSL verfügbar ;) :D

    (NetCologne ist eine 100% Tochter der GEW Köln AG, der auch die Stadtwerke Düsseldorf AG zu 20% gehört (-> Beteiligungsübersicht des Stadtwerke Köln Konzerns ))
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hier gibts als reine Kabelanbieter Vodafone, Pyur (ex WTC) und Pyur (ex Primacom).
     
  6. digi-pet

    digi-pet Guest

    Irgendwann wird es schon mal gerechtfertigte Preiserhöhungen geben , das gehört dazu .

    Vodafone wird auch nicht sehr interessiert sein bei der Telekom die VDSL Anschlüsse zu mieten und weiter zu verkaufen , es wurden bei entsprechender Konstellation ja wohl auch Vodafone DSL Kunden ins Kabel Internet umgesiedelt .
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die anderen heben ihre Preise schon seit 20 Jahren nicht mehr an.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... was bei Unitymedia zuletzt 20,99 €/Monat kostete, kostet bei Vodafone aktuell 12,99 €/Monat ...
     
  9. yander

    yander Guest

    Das ist ein bisschen anders ,
    wenn ich einen Vertrag zu 35 € monatliche Gebühr für 24 Monate Zwangslaufzeit abschließe kann der Anbieter nicht einseitig an den Preisen basteln einfach die Preise erhöhen ,
    auf Sonderkündigung muss man sich nicht einlassen und kann auf Vertragserfüllung bestehen bis Vertragende,
    bei Neuen dann kann der Provider Neuen Preise verlangen .

    Wird ja immer schöner der Kunde muss sich an den Vertrag halten Provider in dem Fall Vodafone kann machen wie der will sich über Vertragsrecht hinweg setzten .
    Wir leben nicht mehr im Wilden Westen Vertrag ist Vertrag.
    Deine Kopie der AGB ist übrigens unleserlich in zu kleiner Schrift das ist so nicht mehr zulässig .

    Das ganze hat auch ein Vorteil für die Kunden die eh von Vodafone weg wollen kommen jetzt schneller aus dem Vertrag raus mit Sonderkündigung .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Mai 2024
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    .... nein, das ist nicht anders. Wenn du einen Vertrag abschliesst, akzeptierst du auch die AGB. Die AGB erlauben Vodafone den Preis unter bestimmten in den AGB aufgeführten Umständen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Das dürfte rechtlich auch nicht zu beanstanden sein.
    Letztendlich werden aber Gerichte zu prüfen haben, ob die Preiserhöhung tatsächlich nach billigem Ermessen erfolgte. Das muss Vodafone dann auch belegen können.

    Und wo soll die Schrift in den AGB zu klein sein? Die von mir verlinkten AGBs sind PDF-Dateien und wenn dir die Schrift zu klein ist, dann vergrößere sie ganz einfach.
    Z.B. mit dem PDF-XChange Viewer mit bis zu 6400%:
    [​IMG]
    Der in Firefox integrierte PDF-Viewer erlaubt "nur" max. 1000%
     
    Pete Melman gefällt das.