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[Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von baeumel, 25. Februar 2007.

  1. KevinB

    KevinB Senior Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Jetzt beginnt die Diskussion wieder von vorne. Auf den Gutscheinen steht weder ein Kaufdatum noch ein Ablaufdatum. Ich wünsche Premiere viel Spaß beim nachweisen des Erstverkaufdatums.
     
  2. #67

    #67 Guest

    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Manche wollen es halt nicht begreifen. Dir dann auch viel Spaß beim Klagen.
     
  3. KevinB

    KevinB Senior Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Das werde ich nicht tun (müssen). Wir werden sehen wie es kommt. Argumente sind genug ausgetauscht und jetzt heißt es abwarten.
     
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Wo denn das?

    Premiere muss erst mal gar nichts. Dein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich mit dem Verkäufer des Gutscheins.

    Wenn Premiere den Gutschein nicht einlöst, dann ist das ein Mangel an der Kaufsache, den Du gegenüber dem Verkäufer reklamieren kannst.

    Und dann geht mit diesem (und nur diesem) die ganze Kette (Wandlung, Minderung, Schadenersatz, etc.pp.) los...
     
  5. Düren

    Düren Gold Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine


    Nö, nicht längsens sondern mindestens. Kleiner aber feiner Unterschied.
    Die Mär mit dem Erstverkaufsdatum ist doch ausgelutscht. Stimmt erstens nicht und zweitens könnt ihr niemanden mehr damit verunsichern.


    Mal ruhig die Pferde!!!

    Ich bekomme jeden meiner Gutscheine eingelöst - auch wenns Euch nicht gefällt.:winken:
     
  6. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Nein, 3 Jahre plus Restjahr (sofern der Gutschein unbefristet ist). Wenn der Kauf also beispielsweise am 12.02.2008 erfolgt ist, muss Premiere den Gutschein bis 31.12.2011 einlösen. Ab 01.01.2012 besteht für Premiere Wahlfreiheit (Einlösung oder Auszahlung, ggf. abzüglich Händlerprovision).
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2009
  7. speedy-99

    speedy-99 Gold Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Sicher?
    Verjährung halt.

    War immer der Meinung das genau dieser Passus ungültig sei. Ein Ablaufdatum ist dem Kunden nicht zumutbar, sofern der Gutschein käuflich erworben wurde.

    Sehe ich auch so.

    Den Teil sehe ich anders, da hier die Verjährung bereits eingesetzt hat, muss Premiere garnix mehr machen. Ist dann einfach ein teures Stück Papier ohne Wert.

    Sorry für diesen Stückelbrei.
     
  8. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Premiere muss! Weil nicht der Verkäufer die Gutscheine in Umlauf gebracht hat, sondern Premiere! Wenn Premiere den Gutschein nicht einlöst, dann liegt das nicht am mangelhaften Gutschein, sondern an Premiere (es sei denn, der Gutschein ist gefälscht o.ä.)
    Schau mal z.B. auf Gutscheine - Geschenkgutscheine - Verjhrung - kein Verfall von Guthabenbetrgen
    Da steht etwas von Rechtsanspruch!
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Wenn Du Dir mal die Beispiele auf dieser Webseite anschaust, handelt es sich samt und sonders um Gutscheine, die vom Inhaber auch beim Aussteller des Gutscheines eingelöst werden können (Kinokarten, etc.pp.)

    Hier handelt es sich aber um einen Gutschein von Premiere, den Dritte verkaufen.
     
  10. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: [Sammel-Fred] Aktuelle Sonderkonditionen / Aktionen / Gutscheine

    Keineswegs. Kaufgutscheine sind rechtlich gesehen Schuldverschreibungen (es handelt sich im Prinzip um einen Kredit) - wertlos werden die überhaupt nicht. Nur hat der Herausgeber nach Verjährung eben ein Wahlrecht, ob er den Gutschein einlöst oder Geld erstattet.