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Rundfunkreform: Abschalttermine für TV-Kanäle bekannt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Oktober 2024.

  1. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Es geht dir wieder mal darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem Pressekonzern umzubauen.

    Rundfunknachrichten haben aber seit Sendebeginn nur stichpunktartig tagesaktuelles Geschehen wiedergegeben und ansonsten zur Vertiefung auf die Presse verwiesen. Im Bewegtbild mit Ton ist anderes auch gar nicht sinnvoll möglich.

    Man kann sich nicht "umfassend" über Fernsehen und Radio informieren. Man kann per Rundfunk auf einen Sachverhalt hingewiesen werden und sich dann umfassend aus anderen Quellen informieren. Also beispielsweise eine Zeitung kaufen oder ein wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin.
     
    Benjamin Ford gefällt das.
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    In der Mediathek kannst Du auch beim Livestream später reinkommen und die Sendung dann auch um 20:03 oder um 20:15 Uhr starten.
     
    tankthefrank gefällt das.
  3. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Aber Replay funktioniert nur in der neuen HbbTV Version, was vermutlich nur auf ein Viertel der Geräte zur Verfügung steht.
     
    KlausAmSee gefällt das.
  4. red_tiger82

    red_tiger82 Platin Member

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    es wird meiner Meinung nach auch viel zu viele neue Serien produziert, dagegen andere Serien eingestellt. Nur kostet das ja auch unnötig Geld: Requisite muss neu geplant und umgesetzt werden, Casting, Drehorte gefunden werden usw.
    Darüber sollte auch mal nachgedacht werden, wenn das Thema Kostenersparnis auf der Agenda steht.

    Wenn man Fernsehsender zusammenstreichen "muss", dann wäre mein Vorschlag so:
    1) Aus "tagesschau24" & "Phoenix" wird "Phoenix"
    Nachrichten von "tagesschau24" und "Phoenix vor Ort", dazu Live-Shows mit aktuellem Infogehalt wie die einstige Sendung "zdf_login". Die Dokumentationen werden ausgegliedert
    2) Aus "zdf_neo" und "one" wird "neo_one"
    eher jüngere Ausrichtung. Klassiker im ZDF Hauptprogramm "Kultnächte" unterbringen (jede Nacht von 1-4 Uhr ein anderer Klassiker)
    3) Aus "zdfinfo" und "ARD alpha" wird "doku.alpha"
    nur Dokumentationen (auch die derzeit bei "Phoenix" zu finden sind)
    4) "KIKA" beibehalten
    5) Inhalte von "funk" entsprechend den Genres zu 1), 2) bzw. 3) ausgliedern
    6) "3sat" beibehalten
    7) "arte" beibehalten
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2024
    Heino1001 gefällt das.
  5. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Gab es wirklich Standorte, an denen zwar ein Drittes, aber weder Das Erste noch das ZDF empfangbar war?
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird dort, wo die Privaten nicht via DVB-T2 HD verbreitet werden, das DVB-T2 HD-Angebot der ÖR am 14.01. 2025 abgeschaltet.
    Begründet wird das mit zu geringer Zuschauerreichweite und zu hohen Verbreitungskosten.
    -> MDR und ZDF beenden DVB-T2 HD-Ausstrahlung an vier Senderstandorten | ZDF.DE
    -> MDR und ZDF beenden die DVB-T2 HD-Ausstrahlung an den vier Senderstandorten Brocken, Inselsberg, Löbau und Wittenberg | MDR.DE

    Dazu auch der Diskussionsthread MDR und ZDF verabschieden sich von 4 DVB-T2-Standorten in Mitteldeutschland
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    In der Mediathek eben nicht. Die hat nichts mit Replay zu tun. Es gibt auch einige Sendungen, die nicht per Replay genutzt werden, können weil Lizenzrechtlich geschützt. (kommt beim mdr recht häufig vor)
     
  8. Heino1001

    Heino1001 Gold Member

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    Guter Vorschlag. Würde ich auch so unterschreiben.
     
  9. tankthefrank

    tankthefrank Junior Member

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    Oje, langsam wird es sogar anstrengend. Es tut mir echt leid, dass du meine Texte nicht verstehst oder nicht verstehen willst?
    Pressekonzern ist eine schöne Wortschöpfung. Was soll das sein und wo schreibe ich etwas dazu?
    Die Frage bei Rundfunknachrichten ist ja wieder, was meinst du damit? Ich gehe bei dir von Fernsehen und Radio aus, korrekt? Bei der Tagesschau habe ich gestern keine Verweise auf die Presse gehört oder gelesen. Kannst du mir da Beispiele geben?
    Bei meinem letzten Absatz ging es um den Journalismus im Allgemeinen, nicht ums Fernsehen und Radio. Aber interessant finde ich, dass man sich nur mit einer gedruckten Zeitung umfassend informieren kann oder zählt das Internet auch dazu? Wahrscheinlich nicht, dieser neumodische Quatsch wird sich ja eh nicht durchsetzen.
    Das war die letzte Antwort meinerseits. Entschuldige bitte nochmals, dass du meine Texte einfach nicht verstehst.
     
  10. yra

    yra Senior Member

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    NEIN!
    Nur weil Du die Worte so interpretierst, ist das noch lange nicht richtig.
    Wie in Deutschland Worte definiert werden, legt im Zweifel das Verfassungsgericht fest.
    Es besteht nämlich ein großer struktureller und rechtlicher Unterschied zwischen Presse und Rundfunk, zwischen Zeitungen und Nachrichtensendern (egal ob ö-r oder privat). Es gelten völlig andere Regeln!

    Presserecht – Staatslexikon:
    "Namentlich zwischen Presse und Rundfunk bestehen erhebliche strukturelle Unterschiede. Sie sind großenteils verfassungsrechtlich relevant. Beispiele: Die Presse wurzelt im Privatrecht und in der Privatwirtschaft; öffentlich-rechtliche Organisationsformen etwa nach der Art von Zeitungsanstalten sind verboten. Demgegenüber ist der Betrieb des Rundfunks weiterhin in öffentlich-rechtlicher Struktur geboten; daneben ist privater Kommerzfunk zulässig. Die Presse agiert, ohne dass es einer gesetzlichen oder behördlichen Lizensierung bedarf; für den Rundfunk besteht ein Parlamentsvorbehalt. Die Presse genießt Tendenzschutz und unterliegt keinen Ausgewogenheitspflichten; der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in der Programmgestaltung tendenzfrei und ausgewogen sein; sogar der Privatfunk muss ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit beachten."

    Pressefreiheit – Wikipedia
    Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang. Inwieweit Telemedien, beispielsweise Internet-Zeitungen, dem verfassungsrechtlichen Presse- oder Rundfunkbegriff (und damit der Rundfunkfreiheit und dem Rundfunkrecht) unterfallen, ist in der Fachliteratur umstritten.

    Rundfunkfreiheit – Wikipedia
    Wenn die Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesichert ist, können daneben auch private Rundfunkveranstalter treten. Das ließ das Bundesverfassungsgericht von Anfang an zu.[19] Im 3. Rundfunk-Urteil stellte es ausdrücklich fest: „Das Grundgesetz schreibt [dem Gesetzgeber] keine bestimmte Form der Rundfunkorganisation vor; es kommt allein darauf an, dass freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung […] gewährleistet ist, [er hat sicherzustellen], dass der Rundfunk nicht einer oder einzelnen Gruppen ausgeliefert wird, das die in Betracht kommenden gesellschaftlichen Gruppen im Gesamtprogramm zu Wort kommen und dass die Freiheit der Berichterstattung unangetastet bleibt.[20] Solange diese Anforderungen im Rahmen der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfüllt werden, können an die privaten Rundfunkveranstalter geringere Anforderungen gestellt werden,[21] allerdings muss der Gesetzgeber Leitgrundsätze verbindlich machen, die ein „Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten“.
     
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