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Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2008.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit


    Derjenige ist bestimmt so kleinkariert, der macht die Mülltrennung bei jedem Teebeutel! Papier, gelber Sack, Restmüll und Biotonne. Alles mit einem Teebeutel getrennt.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Vorausgesetzt es läge ein Arbeitsvertrag vor, hat er aber nicht. Insofern hat sie nicht ihren Arbeitsvertrag verloren, sondern ein freies Mitarbeiterverhältnis wurde aufgelöst. Und das ist legitim. Man weiss normalerweise auch schwarz auf weiss, was man unterschrieben hat. Dagegen zu klagen, das ein freier Mitarbeitervertrag ein Arbeitsvertrag sei, ist einfach nur schizophren.
    Wenn ich ein Auto geleast habe, kann ich das Autohaus nicht auf Herausgabe des Besitzanspruches verklagen. Dann hätte ich das Auto halt kaufen müssen. Und wenn man ihr damals keinen Arbeitsvertrag angeboten hat,
    wird das seinen Grund haben. Denn wenn freier Mitarbeitervertrag, entfallen sämtliche sozialen Leistungen des Arbeitgebers, man muss sich selbst
    versteuern, Rentenversicherung, Krankenversicherung,PP. Man ist also selbständig und gilt nicht als Arbeitnehmer. Apriori hast Du als freier Mitarbeiter gegen einen Brötchengeber keine dementsprechenden Rechte.
    Du bist quasi morgen draussen, wenn es Mitarbeiter-Vertrags-möglich ist.
    Da hilft auch keine Gewerkschaft oder Arbeitsgericht. Sie gilt dann im
    Grunde genommen als nix anderes als ein selbständiges Kleinunternehmen,
    was für sich selbst verantwortlich ist. Vielleicht hätte sie ja mit der Veröffentlichung des Buches und dem Klappe-Aufreissen nach Erwirkung
    eines Arbeitsvertrages und Bestehen der sechsmonatigen Probezeit warten
    können, doch sie wollte schnell Millionen verdienen. Sieben Bücher wurden millionenfach verkauft, die hat ausgesorgt. Also so schlecht geht es der nicht.

    Über den Reformbedarf bei der Rundfunkgebühr jedoch diskutiere ich mit Dir nicht, weil das macht mir keinen Spass mehr. Weil die Fronten hier doch zu
    hart sind. Immerhin gibst Du mir Recht, das es Unsinn ist, wegen 17 Euro ein
    Gericht zu beschäftigen.
     
  3. karido

    karido Neuling

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Also ich glaub ja, der hat WDR2 gehört und sich da anlügen lassen. Da haben sie letztes Jahr noch versprochen, dass das geht.

    http://www.wdr.de/radio/hoerspiel-surround/arena/wdr2_arena_gebuehren_und_gez_20070927.mp3

    Minute 45...
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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  5. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Komisch, ich kann meine Geräte ohne Probleme abmelden, wenn ich einen Monat lang weg bin, weil ich in der Wohnung dann keine Geräte habe.

    Man muss auch richtig begründen. Schreiben der GEZ landen im Papierkorb. Es darf niemand in die Wohnung. Leute von der GEZ werden an der Tür abgewiesen ohne wenn und aber mit dem Satz "Kein Kommentar, gehen Sie bitte sofort vom Grundstück, ansonsten drohen rechtliche Schritte!".
     
  6. Schmunzel

    Schmunzel Guest

    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Was zeigt uns das: Die Zahler sind immer die,die ihre Geräte anmelden,die Nicht-Zahler leben im Endeffekt billiger !
    Nun könnte jemand argumentieren,das Nachbezahlen wird dann umso teurer,- das stimmt aber nur dann,wenn man die Nachzahlung auch durchsetzen kann !
    Ich benutze z.B. 51 Geräte,habe noch nie GEZ-Gebühren bezahlt,und werde es auch nie tun !

    MfG
    :winken::winken:
     
  7. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Und da wollen die Leute mir ein schlechtes Gewissen einreden. Ich werf mich weg! 51 Geräte. Der Hammer!
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Und daher ist es dringend nötig die Rundfunkgebühr von jedem automatisch abzuziehen. Ob er nun Rundfunk nutzt oder nicht. Leben auf Kosten anderer ist somit ausgeschlossen.
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit


    Jepp! :D
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Rundfunkgebührenpflicht auch bei Abwesenheit

    Das kann aber auch nur bei Geräten mit eingebauten DVD/VHS abspielgerät gemacht werden, denn ein verblombter TV mit Scart Anschluss bleibt ja weiterhin empfangsbereit.