1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. März 2009.

  1. hgmst

    hgmst Neuling

    Registriert seit:
    27. März 2009
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen

    Ich bin der Meinung dass der PC ein Arbeitsgerät ist aber kein Fernseher.
    Es hat niemand die von Fernsehen gebeten uns beim arbeiten aufzuhalten. Ich sehe es sogar als NÖTIGUNG an, erst Werbung über ihren Sender zu machen, dann Kohle Kaisern.
    Den Richter müsste man mal einen Fernseher kaufen, das er auch mal den unterscheid PC Fernseher kennt.
    Ps. Wie viel States PC gibt es denn? Also dann zahlt auch IHR
     
  2. CentralBK

    CentralBK Junior Member

    Registriert seit:
    21. November 2008
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    Technisches Equipment:
    Panasonic TH42-PX80EA
    Technisat Technistar S3 Isio
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen

    Solange es Berufsgruppen gibt die Zwangsweise einen Internetfähigen PC vorhalten müssen kann das nach meiner Meinung überhaupt nicht richtig sein.

    (Zwangsweise Übermittlung der SV Daten an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen - und das sind bestimmt noch nicht alle die nur noch elektronisch übermittelt werden dürfen)

    Der Staat darf mich doch nicht zwingen einen PC mit Internetzugang vorzuhalten und dann muss ich dafür GEZ zahlen :confused: :(

    Ich hoffe das die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht kommt und dieser schwachsinnige Zustande endlich abgeschaft wird.

    Gruß,
    Bernd
     
  3. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    4.624
    Zustimmungen:
    223
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen

    Volle Zustimmung! Was aber auch gleich mitgeändert werden muss, ist die extra Gebührenpflicht für Firmen. Das gibt überhaupt keinen Sinn! Einzig bei Gewerbetreibenden, die ÖR Signale öffentlich zugänglich machen (Kneipen, etc.) wäre eine Gebührenpflicht nachvollziehbar.

    Auch sollte man ernsthaft darüber nachdenken, warum die BRD das einzige Land auf dieser Welt ist, dass sich zwei ÖR Rundfunksysteme leistet! Auch hier ist eine Reform unabdingbar.

    Juergen
     
  4. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

    Registriert seit:
    15. November 2005
    Beiträge:
    18.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen


    Neee, ich meinte auch nicht Radio sondern das stinknormale TV Programm, so wie bei der Telekom IPTV zB.

    Die wollten doch zuerst die TV Gebühr Höhe abkassieren, also wo sind die Livestreams :confused:
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

    Registriert seit:
    15. November 2005
    Beiträge:
    18.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen


    Das ist Unsinn, dann müssen ja nur Arbeitnehmer ! den TV Empfang bezahlen.
    Die sollen die Kohle fürs TV gefälligst aus der MwSt abgreifen , allerdings für maximal EINEN Sender TV + Radio (Stichwort Grundversorgung).
    Dann wird es für alle sehr viel billiger. Der Rest soll sich durch Werbung finanzieren und nich schmarotzermäßig ebenfalls Gebühren abgrasen.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.223
    Zustimmungen:
    4.948
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen

    Ja, auch mein Menschenverstand kommt zum gleichen Ergebnis.
    Begründung:
    Radio und Fernsehgeräte dienen primär dem Empfang von Rundfunk, sind also primär Rundfunkempfangsgeräte.

    Computer sind primär Geräte um Informationen zu verarbeiten und auszutauschen; dass sich mit Computern auch audiovisuelle Inhalte darstellen lassen ist lediglich ein Zusatznutzen bzw. Nebennutzen.
    Computer werden von der überwiegenden Mehrheit der Leute nicht zum Empfang von Rundfunk erworben, sondern für andere Dinge.

    Zumindest lässt sich ein Punkt der Rundfunkgebührenverordung leicht entkräften:
    Computer werden nicht (primär) zum Empfang von Rundfunksendungen gekauft und vorgehalten. Was auch Statistiken zur Nutzung von Onlineangeboten belegen.

    Der nächste Punkt: Übertragungen über das Internet sind kein Rundfunk!
    Bei Rundfunk müssen die Inhalte nicht explizit beim Sender angefordert werden, was beim Internet aber der Fall ist.
    Inhalte über das Internet müssen immer vom Nutzer angefordert werden und sind deshalb Einzelverbindungen.
    Konsequenterweise müssten dann auch für Telefonanschlüsse Rundfunkgebühren erhoben werden, nach dieser Logik.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2009
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.877
    Zustimmungen:
    31.772
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss für beruflich genutzten PC zahlen

    Blos nicht! Dann wären die genauso unschaubar wie die Privaten.
    Ausserdem wären die Gebühren für nur ein Programm nicht viel niedriger und würden ein extrem schlechtes Kosten/Nutzenverhältniss haben (genauso schlecht wie bei den Privaten)