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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2007.

  1. Dale

    Dale Platin Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ja und? Ich habe ja nicht gesagt, dass dieses Prinzip gut ist, ich habe nur festgestellt, das es so ist.

    Also bitte...das wird mir nun echt zu blöd hier. Ich rechtfertige mich hier jetzt nicht für die Definitionen volkswirtschaftlicher Begriffe.
    Hol ein VWL-Buch aus dem Schrank oder surfe ein bisschen umher, dann kannst Du es selbst nachlesen. Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherungen funktionieren nun mal nach diesem Prinzip, ob Zwang oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Ich hab das sogar weiter oben aus Wikipedia zitiert.

    Hier kann ich Dir nun leider endgültig nicht mehr folgen. Und ehrlich gesagt will ich es auch nicht.
     
  2. FilmFan

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Wo ist der Leistungsmißbrauch, wenn jemand keine ÖR schaut bzw. schauen möchte?

    Deine Auslegung des Begriffes "Schmarotzer" ist übrigens falsch, zum Schmarotzen gehört nämlich auch der Bezug einer (gewollten) Leistung. Und das ist bei jemandem, der die ÖR nicht schaut bzw. schauen möchte, nicht gegeben.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Bevor ich meinen TV eingeschaltet habe, habe ich noch mal auf mein Konto geschaut, dort sind keine Überweisungen von Dir eingegangen.

    Vielleicht ändert sich das ja mit Entavio und Blucom: Dann wird jedesmal, wenn jemand seinen Fernseher einschaltet, Geld von Eikes Konto abgebucht. :D
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Du willst sagen das Du keine Rundfunkgebühr bezahlst?
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Das habe ich nicht gesagt. Ich denke mal, Du weißt sehr genau, worauf ich hinaus wollte. Es ist aber schwierig, immer in der dritten Person zu schreiben.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    So, jetzt lass ich Euch für heute alleine mit Eurem GEZ-Egoismus.
     
  7. Manfred Z

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  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Oh, wie originell - und vor allem so abstrus, daß du sicherheitshalber gleich auf jede Begründung verzichtest, offenbar ahnst selbst du, daß du das nicht schaffst.
    Das ist Unsinn. Es gibt niemandem mit TV-Gerät oder Radio, der nie ör Sender rezipiert.

    Als Helden bezeichnet man z. B. Leute, die andere aus einem brennenden Haus retten - unabhängig davon, ob diese GEZ bezahlen oder nicht.[/quote]

    Schön, nur weshalb wendest du dein Wissen nicht an?
     
  9. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig


    Dieses Argument habe ich noch nie verstanden. Wenn ich mich richtig erinnere, hat Premiere 300 Mill. EUR für die Bundesligarechte bezahlt. Demnach 100 Mill. EUR pro Jahr.
    ARD/ZDF nehmen 7.000 Mill. EUR pro Jahr ein.

    Jetzt stellen sich mir 2 Fragen:

    1.) Sollen die Rechte der Sportschau teurer sein, als die Bundesliga Spiele? Woll eher nicht.

    2.) Warum werden nciht alle Bundesliga Spiele bei ARD und ZDF übertragen? Gehört Fußball nicht zur Grundversorgung? - Und in diesem Zusammenhang, wieviel sind 7 Millaraden abzüglich 100 Millionen EUR? = 6.900 Millionen EUR für das restliche angebotene Programm der ÖRR.

    Man könnte es auch anderes ausdrücken: ARD/ZDF haben gar kein wirkliches Interesse selbst den Begriff Grundversorgung ernst zu nehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2007
  10. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Das tun die anderen auch, die immer nur fordern nach mehr ÖRR Kanälen und die GEZ Höhe völlig egal ist, damit IHR Progarmmangebot erfüllt wird, was kollektiv mehr als 40 Mio. Haushalte mitfianzieren müssen.

    Was Du anderen vorwirst, kann man auch Dir vorwerfen.