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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2007.

  1. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ein Unterschied? Solidarität beruht auf Freiwilligkeit aber das Solidaritätsprinzip auf Zwang? :rolleyes: Sorry, aber mit Logik hat das nichts mehr zu tun, oder? Schämst Du Dich nicht für so einen Unfug?
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Du ja, aber die Mehrheit kann es sich nicht leisten. Nur die Bundesliga bei den ÖR kann bzw. muß sich jeder leisten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2007
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Wenn es nach dem Solidaritätsprinzip ginge, dann müssten die Herrschaften der KEF wahrscheinlich 50 Euro im Monat abdrücken, während die "graue" Masse mit 5 Euro davonkäme. Wenn dem so wäre, würde die Bruderschaft die Bedürftigkeit der ÖRA mit Sicherheit anders beurteilen.

    Dies auch nur am Rande...
     
  4. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Eben nicht! All Deine Beispiele haben nichts mit Solidarität zu tun, sondern mit Zwang, wie Du ja richtig ausführst.
     
  5. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Sagt wer?
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ich.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    2,7 Cent pro Stunde für die Vielfalt eines Zwangs-Premiere-Abos wären auch ein Spottpreis. :rolleyes:
     
  8. Dale

    Dale Platin Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Wenn ich noch lange in diesem Thread bleibe, muss ich wirklich gleich was nehmen. ;)

    Das Geld aus der Krankenversicherung landet auf den Konten von Krankenhausbetreibern, Ärzten und Pharmakonzernen, aber darum geht es hier gar nicht.
    Es geht darum, dass die GEZ, ebenso wie die benannten Versicherungen nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert, das ist nun mal so, ob uns das nun passt oder nicht.
    NUR darum geht es mir hier. Diskussionen über Sinnhaftigkeit will ich hier nicht führen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!
    Und daher lasse ich mich hier nicht als Schmarotzer bezeichnen, wenn ich meiner Pflicht nackomme, indem in meinen Beitrag bezahle! Schmarotzer sind diejenigen, die nicht zahlen und damit indirekt für alle anderen die Beiträge in die Höhe treiben. Das ist ebenso asozial wie Leistungsmissbrauch bei Sozialversicherungen.
     
  9. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Kannst Du das belegen?
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Premiere ist per Definition Abo-Fernsehen und deckt keinen Grundbedarf.