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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2007.

  1. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Warum habe ich hier bereits erläutert. Aber das wird ein in der DDR sozialisierter Ja-sager kaum kapieren.

    Mal ehrlich Eike. Als Wolf Biermann ausgebürgert wurde, hast Du doch auch im FDJ-Hemd Hurra geschrien. Und genau heute plärrst Du wieder. GEZ Gegner und Verweigerer sind Schmarotzer. Nur eben von der anderen Seite.

    In meinen Augen sind das Patrioten die gegen ein monopolkapitalistisches Zwangssystem aufbegehren.

    Schmarotzer sehe ich hier nur auf einer Seite.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Wenn das Krankenhaus Gebühren an die ÖR zahlt, obwohl der Patient während der Dauer seines Aufenthaltes seine angemeldeten Fernseher zu Hause und in der Ferienwohnung ungenutzt rumstehen hat. :rolleyes:

    Du meinst die GEZ. ;)
     
  3. stomek

    stomek Junior Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    klasse! dieses argumet wurde schon so oft genannt... und ist immernoch so lustig wie beim ersten mal!!:D :eek:
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Komischerweise kann man sich ggf. bei der sicher notwendigeren Krankenversicherung aus der Solidargemeinschaft verabschieden und sich stattdessen privat versichern.

    Und auch die anderen unbestreitbar wichtigen Solidarleistungen sind eher im Bereich Minimalleistung angesiedelt, ganz im Gegensatz zur "Grundversorgung" durch unsere ÖR. :rolleyes:
     
  5. Dale

    Dale Platin Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Wenn Du schon Wikipedia zitieren musst, tu es bitte richtig. Es geht hier nicht um Solidarität, sondern um das Solidaritätsprinzip! Ein kleiner aber feiner Unterschied:
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätsprinzip

    Das aber nur am Rande...


    Als Angestellter habe ich eben keine Möglichkeit einer privaten Arbeitslosen- und Rentenversicherung! Ich muss dort zwangsweise in die gesetzlichen Versicherungen einzahlen, obwohl ich mein Geld weitaus besser anlegen könnte! Selbiges gilt für den Großteil der Bevölkerung bei der Krankenversicherung! Dort kann ich wenigstens eine private nehmen, so dass @FilmFan Du davon ausgehen kannst, dass ich im Krankenhaus einen Fernseher an der Wand meines Einzelzimmers nebst vernünftiger ärztlicher Betreuung habe, danke der Nachfrage.

    Von daher gilt also bei allen diesen Beispielen und eben bei der GEZ das Solidaritätsprinzip! Ob das in jedem Falle sinnnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, aber hört auf hier so einen Unsinn von Schmarotzertum zu erzählen, damit hat das nun wirklich nichts zu tun!

    @Stomek: Lies einfach mal, worum es hier geht, bevor du losblökst. Es geht hier nicht darum, ob die GEZ "gut oder böse" ist, es geht um die Verabschiedung aus der Solidargemeinschaft und die Dreistigkeit, diejenigen, die sich ihrer Pflicht stellen und zahlen, auch noch als Schmarotzer zu bezeichnen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2007
  6. stomek

    stomek Junior Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    @Dale

    was habe ich!? sag mal was für zeug nimmst du ein?

    ich habe mich nur über das total bescheuerte Bsp. der Kranken-, Lebens-, Unfallversicherung usw. lustig gemacht! also halt mal die füsse still und lies selbst bevor du "losblökst"...

    da du auch zu der ich vergleiche mal Rentenversicherung mit Rundfunkgebühr truppe gehörst, will ich mal nur sagen das die erste eine umlage ist das geld das du da einzahls bekommen nicht irgenwelche anstalten sondern deine meine unsere grosseltern direkt aufs konto überwiesen!
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ehrlich gesagt langweilt mich langsam Dein ewiger DDR-Vergleich.
    Erwarte darauf keine Reaktion von mir.
     
  8. AnS66

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig


    Das heißt dann also, das Du Dich bei der Krankenversicherung vom Solidaritätsprinzip verabschiedet hast, weil Du es konntest.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Schon mal im Krankenhaus gelegen?
    Die verkaufen da teure TV-Karten mit Telefonfunktion...
    Handys sind verboten.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

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